Webbasierte Rechtsdatenbank für Sozialversicherungsausbildung
Was wird ausgeschrieben
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) schreibt eine webbasierte Plattform aus, die als digitale Rechtsdatenbank für die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Sozialversicherung dient. Die Plattform soll die Sozialgesetzbücher, Verordnungen und Rundschreiben enthalten und durch das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) als digitales Hilfsmittel für Prüfungen zugelassen sein. Die Vertragslaufzeit beträgt 1440 Tage (ca. 4 Jahre).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des Vertrages ist eine Webplattform für den Einsatz in der Ausbildung im Bereich der Sozialversicherung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) benötigt eine Webplattform als digitale Rechtsdatenbank für die Ausbildung im Bereich der Sozialversicherung. Die Plattform soll alle Sozialgesetzbücher, Verordnungen und Rundschreiben enthalten und von den Prüflingen in Prüfungssituationen verwendet werden können. Eine wichtige Voraussetzung ist die Zulassung durch das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) — nur zugelassene digitale Hilfsmittel dürfen bei Prüfungen eingesetzt werden. Der Vertrag läuft über 4 Jahre und umfasst sowohl die Bereitstellung der Plattform als auch die kontinuierliche Aktualisierung der Inhalte.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Zulassung durch das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) für Prüfungen
- Webbasierte Plattform mit Sozialgesetzbüchern, Verordnungen und Rundschreiben
- Eignung nach §§ 123, 124 GWB und § 56 Abs. 2 und 3 VgV
- 4-jährige Vertragslaufzeit mit kontinuierlicher Inhaltspflege
- Digitale Arbeit mit Gesetzestexten der Sozialversicherung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die §§ 123, 124 GWB Es wird nach § 56 Abs. 2 und 3 VgV verfahren.
Aufteilung in Lose
1 LotDer AG benötigt eine webbasierten Rechtsdatenbank, die die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Sozialversicherung benötigten Sozialgesetzbücher, Verordnungen und Rundschreiben enthält.. Die Plattform muss durch das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) für Prüfungen in der Sozialversicherung als digitales Hilfsmittel zugelassen sein (Anlage B. ). Die Plattform soll für die digitale Arbeit mit Gesetzestexten und Verordnungen der Sozialversicherung sowie für Prüfungssituationen verwendet werden können.
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung