TED·428701-2026·Schließt in 31 Tagen

Servicevertrag für Workplace-Dienstleistungen und IT-Endgeräte

Techniker KrankenkasseHamburg, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€8.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
24. Juli 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Techniker Krankenkasse schreibt einen Servicevertrag für Workplace-Dienstleistungen aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung, den Austausch, die Gewährleistungsabwicklung und den technischen Service für Endgeräte. Die Vertragslaufzeit beträgt 1440 Tage, was etwa vier Jahren entspricht.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Servicevertrag über Workplace-Dienstleistungen

VergabeHero-Einschätzung

Die Techniker Krankenkasse sucht einen Dienstleister für die Betreuung ihrer IT-Arbeitsplätze. Der Auftrag umfasst den gesamten Lebenszyklus der Endgeräte, von der Ausstattung über den Austausch bei Defekten bis hin zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen und allgemeinen Serviceleistungen. Die Leistungen werden über einen Zeitraum von rund vier Jahren bedarfsgerecht abgerufen. Da es sich um eine große gesetzliche Krankenkasse handelt, ist von einem entsprechenden Volumen für die IT-Infrastruktur auszugehen.

IT-DienstleistungenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungIt ServiceWorkplace ManagementHardware SupportIt InfrastrukturGesundheitswesen
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Servicevertrag Workplace Dienstleistungen 2026

Über den Servicevertrag Workplace werden sämtliche Dienstleistungen (Ausstattung, Geräteaustausch, Gewährleistungsabwicklung, Service, etc.) für die Endgeräte bedarfsgerecht abgerufen.

CPV 72000000, 50300000, 50320000, 50323000, 50324000Frist 24. Juli 20261440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    70%
  • quality

    Qualität

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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