TED·408468-2026

Serviceleistungen zur Passagierbetreuung und -steuerung im Terminal 2 des Flughafens München

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 15. Juni 2026
DienstleistungenFlughafenbetriebLuftfahrtÖffentliche VerwaltungFlughafenPassagierabfertigungSicherheitsdienstLogistikOeffentliche VerwaltungBodenverkehrsdienste
Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Juli 2026
-21 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Flughafen München schreibt Serviceleistungen für die Passagierbetreuung und -steuerung im Terminal 2 aus. Der Auftrag umfasst die Unterstützung an Grenzkontrollstellen, EES-Kiosken sowie Sicherheitskontrollen über 365 Tage im Jahr. Die täglichen Einsatzzeiten erstrecken sich von 04:30 bis 23:30 Uhr, orientiert am Passagieraufkommen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Servicediestleistungen im Bereich der Passagierbetreuung und -steuerung im Terminal 2 des Flughafens München. Die Betreuung schließt insbesondere folgende Unterstützungsleistungen ein: Agent-Passagiersteuerung zur Unterstützung und Beschleunigung der Abläufe an folgenden Prozessstellen: - Grenzkontrollstellen Einreise - Grenzkontrollstellen Ausreise - EES-Self-Service-Kiosken - Ankunftsstauräume vor und zu den Grenzkontrollstellen - Sicherheitskontrollstellen Einreise/Ausreise/Umsteiger

VergabeHero-Einschätzung

Der Flughafen München sucht einen Dienstleister für die operative Unterstützung bei der Passagiersteuerung im Terminal 2. Das Personal soll Reisende an kritischen Punkten wie Grenzkontrollen, Sicherheitsbereichen und den neuen EES-Self-Service-Kiosken (elektronische Einreisekontrolle) leiten und unterstützen, um Abläufe zu beschleunigen. Der Einsatz erfolgt ganzjährig an sieben Tagen die Woche in einem Zeitfenster von 04:30 bis 23:30 Uhr, wobei sich die genauen Arbeitszeiten nach dem Flugverkehr und den Stoßzeiten richten. Es handelt sich um eine sicherheitsrelevante Dienstleistung in einem hochfrequentierten Umfeld.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
  • Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Sanktionen oder wirtschaftlichen Beschränkungen
  • Eigenerklärung zur Einhaltung von Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012026-1004910_Flughafen München_ Serviceleistungen im Bereich der Passagierbetreuung im Terminal 2

Serviceleistungen im Bereich der Passagierbetreuung und Steuerung im Terminal 2 des Flughafens München Der zeitliche Einsatzrahmen umfasst 365 Betriebstage pro Jahr. Das tägliche Einsatzzeitfenster ist von 04:30 - 23:30 Uhr. Innerhalb dieses Rahmens erfolgt die Leistungserbringung in definierten Zeitfenstern, die sich an Verkehrsaufkommen, Hochlastzeiten und der Mindestumsteigezeit (Minimum Connecting Time, MCT) relevanten Phasenorientieren. Abweichungen oder Anpassungen der Einsatzzeiten innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens sind zulässig und richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen (Flugplananpassungen, Hochlastzeiten) der Grenzkontroll- und Passagierflussprozesse. Hierbei wird seitens des AG auf Basis der Tagesplanung als Grundlage der Berechnung, eine potenzielle Leistungsanpassung folgendermaßen gefordert: - Leistungsanpassung deren Umfang bis +/- 10% betragen, müssen kurzfristig um-gesetzt werden (< 48 Std.) - Leistungsanpassungen deren Umfang +/- 10% - 25% beträgt, müssen innerhalb von 4 Wochen umgesetzt werden. - Leistungsanpassungen > +/- 25% müssen innerhalb von 6 Wochen umgesetzt werden. Das voraussichtliche Mengengerüst (Planwerte) umfasst den Tagestyp (z.B. Regelbetrieb, Hochlastbetrieb, das jeweilige Zeitfenster, die Anzahl eingesetzter Servicekräfte und die Einsatzdauer je Zeitfenster. In Hochlast- und Sonderzeiträumen kann ein erhöhter Personaleinsatz erforderlich werden. Der Auftragnehmer muss flexibel auf die besonderen Leistungsanforderungen reagieren. Der Auftragnehmer muss sicher stellen, dass er innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens in der Lage ist: - kurzfristige Anpassungen der Einsatzstärken vorzunehmen. - Leistungsschwerpunkte auf besonders belastete Prozessstellen zu verlagern, - zeitkritische Umsteiger vorrangig zu unterstützen. Anpassungen des Mengengerüsts erfolgen: - bedarfsorientiert, - abgestimmt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, - ohne Begründung einer Mindestabnahmepflicht. Abrechnungsrelevant sind ausschließlich: - die tatsächlich erbrachten Einsatzzeiten, - die durch Leistungsnachweise bestätigten Einsätze. Das voraussichtliche Mengengerüst begründet keinen Vergütungsanspruch unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

CPV 63000000, 63500000, 63700000, 63730000, 63731000, 63732000
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • price

    s. Vergabeunterlagen

    50%
  • quality

    s. Vergabeunterlagen

    20%
  • quality

    s. Vergabeunterlagen

    15%
  • quality

    s. Vergabeunterlagen

    15%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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