TED·262284-2026

Service und Weiterentwicklung der Software GBBSoft+ für die Wasserstraßenverwaltung

Auftragswert
~€960k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
15. Mai 2026
-14 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) vergibt Dienstleistungen für den Service und die Weiterentwicklung der Software GBBSoft+ zur Bemessung von Böschungs- und Sohlensicherungen an Binnenwasserstraßen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten und umfasst Hotline-Support, Nutzerbetreuung, Anforderungs- und Änderungsmanagement sowie Softwareentwicklung für neue Funktionen und Betriebsumgebungen. Der geschätzte Aufwand liegt bei maximal 2400 Personenstunden, mit einem Mindestabruf von 160 Stunden pro Jahr.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Software GBBSoft – das Vorläuferprogramm zu GBBSoft+ – zur Bemessung von Böschungs- und Sohlensicherungen an Binnenwasserstraßen wurde im September 2008 für die Anwendungsfälle, die durch Regelbauweisen nicht abgedeckt sind, zur Anwendung im Geschäftsbereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vorgegeben. In den Jahren 2015 und 2016 fanden umfangreiche Weiterentwicklungen statt, die in der heute genutzten Version GBBSoft+ umgesetzt wurden. Die Software GBBSoft+ wird aktiv von weniger als 100 Nutzern im Bereich der öffentlichen Verwaltung sowie von Ingenieurbüros und Universitäten genutzt. Die Software GBBSoft+ wird stetig weiterentwickelt, um dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu genügen. Der Bedarf nach Weiterentwicklung von GBBSoft+ entsteht im Wesentlichen durch die Berücksichtigung von Forschungsarbeit, im Rahmen derer von der BAW in unregelmäßigen Zeitabständen u. a. zusätzliche, neue Berechnungsverfahren entwi-ckelt werden, die die bestehenden ergänzen oder sogar ersetzen. Diese müssen in GBBSoft+ implementiert bzw. angekoppelt werden. Die BAW möchte Leistungen für Service und Weiterentwicklung der Software GBBSoft vergeben. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen für folgende Aktivitäten und Produkte für einen Zeitraum von 48 Monaten: 1)Unterstützungsleistungen bei dem Betrieb der Software GBBSoft+ wie z.B. Hotline Support, Betreuung der Nutzergruppe, Anforderungs- und Änderungsmanagement und 2)Weiterentwicklung der Software GBBSoft+, wie z.B. Softwareentwicklung zur Berücksichtigung neuer Funktionen und Softwareentwicklung zur Anpassung an neue Betriebsumgebungen gemäß der Leistungsbeschreibung. Unter Beachtung dieser Rahmenbedingungen wird der Aufwand für die Weiterentwicklung der Software GBBSoft+ im Rahmen der jetzt ausgeschriebenen Leistungsperiode von vier Jahren auf maximal 2400 Personenstunden geschätzt. Der AN hat keinen Anspruch auf vollständigen Abruf dieser Leistungen durch die BAW. Der Mindestabruf liegt bei 160 Personenstunden pro Jahr. Wenn das Maximalvolumen abgerufen wurde, endet das Vertragsverhältnis automatisch.

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) in Karlsruhe vergibt den Service und die Weiterentwicklung der Software GBBSoft+. GBBSoft+ ist ein spezialisiertes Ingenieur-Programm zur Berechnung von Böschungs- und Sohlensicherungen an deutschen Binnenwasserstraßen und wird von weniger als 100 Nutzern in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), Ingenieurbüros und Universitäten eingesetzt. Der Vertrag läuft über vier Jahre und umfasst zum einen Support-Leistungen wie Hotline, Nutzergruppenbetreuung und Änderungsmanagement, zum anderen die Softwareentwicklung zur Implementierung neuer Berechnungsverfahren, die aus der Forschungsarbeit der BAW resultieren. Der geschätzte Aufwand beträgt maximal 2400 Personenstunden, wobei ein Mindestvolumen von 160 Stunden pro Jahr garantiert ist.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis von Erfahrung mit Softwareentwicklung für technische Ingenieursoftware
  • Fähigkeit zur Implementierung komplexer Berechnungsverfahren
  • Erfahrung im Betrieb und Support von Fachanwendungen im öffentlichen Sektor
  • Nachweis vergleichbarer Dienstleistungsaufträge für öffentliche Auftraggeber
  • Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Korruption, Betrug, Terrorismus)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungs-unterlagen. Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB). - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB), siehe hierzu Formblatt 133 /333 b der Ausschreibungsunterlagen. Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur - Terrorismus-finanzierung (§ 26 bzw. §27 i.V.m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Es wird erklärt, dass - keine Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine denkbare Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren beseitigt werden kann, - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und keine mangelhafte Erfüllung zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Beantragte, laufende Insolvenzverfahren oder vergleichbares eröffnet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich /wir, dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:- Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB) - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324,324 a StGB), - unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), -illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Liquidation muss vorliegen, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungs-unterlagen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000BAW 01/2026 GBB Soft +

Die Software GBBSoft – das Vorläuferprogramm zu GBBSoft+ – zur Bemessung von Bö-schungs- und Sohlensicherungen an Binnenwasserstraßen wurde im September 2008 für die Anwendungsfälle, die durch Regelbauweisen nicht abgedeckt sind, zur Anwendung im Ge-schäftsbereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) vorgegeben. In den Jahren 2015 und 2016 fanden umfangreiche Weiterentwicklungen statt. die in der heute genutzten Version GBBSoft+ umgesetzt wurden. Die Software GBBSoft+ wird aktiv von weniger als 100 Nutzern im Bereich der öffentlichen Ver-waltung sowie von Ingenieurbüros und Universitäten genutzt. Die Software GBBSoft+ wird stetig weiterentwickelt, um dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu genügen. Der Bedarf nach Weiterentwicklung von GBBSoft+ entsteht im Wesentlichen durch die Berücksichtigung von Forschungsarbeit, im Rahmen derer von der BAW in unregelmäßigen Zeitabständen u. a. zusätzliche, neue Berechnungsverfahren entwickelt werden, die die bestehenden ergänzen oder sogar ersetzen. Diese müssen in GBBSoft+ implementiert bzw. angekoppelt werden. Die BAW möchte Leistungen für Service und Weiterentwicklung der Software GBBSoft++ vergeben. Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen für folgende Aktivitäten und Produkte für einen Zeitraum von 48 Monaten: 1) Unterstützungsleistungen bei dem Betrieb der Software GBBSoft+ wie z.B. Hotline Sup-port, Betreuung der Nutzergruppe, Anforderungs- und Änderungsmanagement und 2) Weiterentwicklung der Software GBBSoft+, wie z.B. Softwareentwicklung zur Berück-sichtigung neuer Funktionen und Softwareentwicklung zur Anpassung an neue Betriebsumgebungen gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 8). Die BAW geht davon aus, dass sie im Rahmen der Weiterentwicklungsleistungen mindestens 20 Personentage pro Jahr, maximal aber 300 Personentage pro Jahr abfordern wird. Die Bieter geben ihr Angebot auf im Leistungsverzeichnis (Preisblatt) aufgeführten Positionen (Formblatt 342 L, Anlage 9) ab. Auf dieser Grundlage erfolgt die Wertung. Vergütet werden ausschließlich die tatsächlich abgeforderten Leistungen. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 8) zu entnehmen.

CPV 75110000Frist 15. Mai 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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