Sedimentrückhalt während des Abstaus bei der Komplexsanierung der Talsperre Quitzdorf

Was wird ausgeschrieben
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen schreibt den Sedimentrückhalt für die Talsperre Quitzdorf während der geplanten Komplexsanierung aus. Ziel ist es, den Austrag von Sedimenten in den Unterlauf des Schwarzen Schöps während des Abstaus zu verhindern oder zu minimieren. Der Auftrag umfasst wasserbauliche Maßnahmen im Rahmen der Gesamtsanierung der Talsperre.
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Komplexsanierung Talsperre Quitzdorf, TO2_M2.2.2_Sedimentrückhalt während des Abstaus
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen plant eine umfassende Sanierung der Talsperre Quitzdorf im Landkreis Görlitz. Da für die Arbeiten ein vollständiger Abstau des Stausees notwendig ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass große Mengen an Sedimenten in den nachgelagerten Fluss, den Schwarzen Schöps, geschwemmt werden. Dieser Auftrag konzentriert sich speziell auf die technische Umsetzung dieses Sedimentrückhalts während der Bauphase. Es handelt sich um eine spezialisierte wasserbauliche Aufgabe, die für den Umweltschutz und die Stabilität des Gewässers während der Sanierungsarbeiten entscheidend ist.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eignungsnachweis gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit gemäß VOB/A EU
- Erfüllung der Anforderungen an die Eignung gemäß § 6e, 6f EU VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§§ 123, 124 GWB; §§ 6e, 6f EU VOB/A; § 13 iVm. § 16 VOB/A EU, § 15 VOB/A EU; § 16a VOB/A EU Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht jedoch nicht. Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendigen Nachforderungen von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters
Aufteilung in Lose
1 LotDie Talsperre Quitzdorf (TS QD) liegt im Osten des Freistaates Sachsen, im Landkreis Görlitz unmittelbar südwestlich der Stadt Niesky und wird durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betrieben. Das Vorhaben umfasst ein Los der Komplexsanierung TS QD. Im Zuge der Komplexsanierung ist die TS QD vollständig abzustauen, wobei ein erheblicher Sedimentaustrag in den Unterlauf des Schwarzen Schöps (SSC) erwartet wird. Die damit einhergehenden Auswirkungen des Abstaus sollen mit baulichen Maßnahmen reduziert werden. Hierzu ist die Maßnahme M2.2 – Sedimentrückhalt während des Abstaus umzusetzen. Die Inhalte und Anforderungen der M2.2.2 werden nachfolgend beschrieben. Vorhabensträger (nachfolgend: Auftraggeber (AG)) für die Errichtung des Sedimentrückhalts während des Abstaus ist der Freistaat Sachsen, hier vertreten durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV),Betrieb Spree/Neiße, Am Staudamm 1, 02625 Bautzen. Die TS QD wurde zwischen 1965 und 1972 ursprünglich mit dem Ziel erbaut, den SSC zur Brauchwasserbereitstellung für die Landwirtschaft v.a. aber für das Kraftwerk Boxberg aufzustauen. Heute sind die Aufgaben der TS QD - Hochwasserschutz der Unterlieger, - Niedrigwasseraufhöhung der Spree in Berlin und Brandenburg, - Wasserbereitstellung für unterhalb gelegene Anlagen der Binnenfischerei, - Wasserbereitstellung für das Lausitzer Braunkohlerevier, - Nutzung für Sportfischerei sowie - Nutzung für Naherholung und Wassersport. Diesen Aufgaben kann die TS QD jedoch nur bedingt, teils mit erheblichen Einschränkungen gerecht werden. Die Betriebseinrichtungen, wie der Grundablass (GA) und die Hochwasserentlastung (HWE), befinden sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und müssen daher dringend instandgesetzt werden. Die Wasserqualität im Stauraum ist mangelhaft. Vor allem in den Sommermonaten wird anhaltend eine übermäßige Entwicklung von Cyanobakterien (umgangssprachlich Blaualgen) festgestellt, welche in hohen Konzentrationen zu Hautreizungen führen können. Durch die intensive Phytoplankton-Entwicklung im Gewässer ist das Wasser zudem stark getrübt, sodass die Sichtweite unter Wasser eingeschränkt ist. Zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit wird in den letzten Jahren regelmäßig zu Beginn der Sommermonate die offizielle Empfehlung ausgesprochen, nicht in der TS QD zu baden („Badeverbot“). Um langfristig die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Bauwerke sicherzustellen, die Wassergüteziele zu erreichen, welche Voraussetzung für die o. g. Nutzungen sind und die aquatische Lebensgemeinschaft im Stauraum zu schützen, sieht die LTV eine Komplexsanierung der TS QD vor, wofür ein vollständiger Abstau erforderlich wird. Im Zuge des Abstaus ist während der Restentleerung ab einem Beckenwasserstand von ca. 154,50 m NNw mit einem erhöhten Feststoffaustrag aus der TS QD zu rechnen. Um daraus resultierende, nachteilige Wirkungen auf den Unterlauf des SSC zu verhindern ist ein Sediment- / Feststoffrückhalt zu errichten. Das Baufeld befindet sich auf der Luftseite des Hauptsperrendammes vollständig auf dem LTV-Betriebsgelände der TS QD. Allerdings überschneiden sich Teile des Baufeldes u. a. mit einem Flora-Fauna-Habitat (FFH), weswegen die entsprechenden Vorgaben und Gesetze zu beachten sind. Das Vertragsziel beläuft sich auf den Gesamterfolg der M2.2 – Sedimentrückhalt während Abstau und setzt sich aus den folgenden Zielstellungen zusammen: - Herrichten und Herstellen einer betriebsbereiten Anlage zum Rückhalt des aus der TS QD abgelassenen Sediments spätestens bei einem Talsperrenwasserstand von 154,50 m NNw - Vorhalten dieser betriebsbereiten Anlage bis zur Inbetriebnahme einschl. unverzügliche Inbetriebnahme nach Aufforderung durch den AG - Betreiben dieser Anlage unter ständiger Überwachung inkl. Monitoring und erforderlichen Anpassungen des Betriebs zum hinreichenden Sedimentrückhalts (Einhaltung der erforderlichen Monitoringwerte) bis zum vollständigen Abstau TS QD - Rückbau / Flächenwiederherstellung dieser Anlage (ausgenommen Zuwegung Befischung und Aufstellfläche Gewebeschläuche inkl. entwässernde Schläuche sowie Entwässerungseinrichtungen) Die Zielstellungen und die Aufgabenstellung sind funktional zu verstehen. Das bedeutet in diesem Kontext, dass der Auftragnehmer (AN) sowohl die bautechnische Umsetzung als auch den Anlagenbetrieb im eigenen Ermessen umzusetzen hat, um das Vertragsziel zu erreichen. Der AN als fachkundiges Unternehmen hat dabei den Bau- und Betriebsablauf vollständig eigenorganisiert zu bewerkstelligen. Dem AN wird beispielhaft eine bautechnologisch umsetzbare Gesamtlösung / Planung in Plänen (s. Zeichnungen 2.1 bis 3.3 Baubeschreibung) vorgelegt, die er auf seine Bautechnologie und Eigenorganisation hin abzustellen hat. Die grundsätzliche Lösung (Beaufschlagung Gewebeschläuche, auf undurchlässiger Auflage, zum Sedimentrückhalt während des Abstaus im Nebenschluss des SSC) ist anzuwenden. Die Ausbildung der dafür erforderlichen Bauteile sowie der erforderlichen Betriebseinrichtungen werden beispielhaft in o. g. Plänen aufgezeigt, obliegt dem AN. Die Einrichtung, Vorhalten und Betreiben der Bau- und Betriebsstelle obliegt vollständig dem AN. Die vorliegenden Zeichnungen tragen dahingehend lediglich beispielhaften Charakter. Die formulierte Aufgabenstellung ist daher funktional zu verstehen und auf die Technologien des AN hin anzupassen. Entscheidend für das Erreichen des Vertragszieles sind ausschließlich die Einhaltung der Fristen zu dem betriebsbereiten Vorhalten der Anlage und die Einhaltung der erforderlichen Monitoringwerte.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
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Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung