Schwarzstartfähigkeit für Übertragungsnetz
50Hertz Transmission GmbH beschafft die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung Schwarzstartfähigkeit in drei Losen für ihr Übertragungsnetz in den Regionen Nord West, Mitte und Süd-West. Die Beschaffung erfolgt gemäß EU-Verordnung 2017/2196, §12h EnWG und der BNetzA-Festlegung BK6-21-023 in einem marktgestützten Verfahren. Angebotsfrist ist der 7. August 2026.
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Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§123, 124 GWB
- Nachweis der Schwarzstartfähigkeit gemäß EU-Verordnung 2017/2196
- Erfüllung der Anforderungen nach §12h EnWG
- Eignung gemäß §52 SektVO
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB vorliegen. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl “JA” bestätigen. Auswahl des Kriteriums “Schwere Verfehlung” als Zusammenfassung für die Kriterien in den §§123 und 124. Nachforderungen gemäß §52 SektVO bleiben vorbehalten.
Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Nord-West teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.
Die 50Hertz‑Beschaffungsregion Mitte wird intern als Los 3 bezeichnet, da Los 2 bereits ausgeschrieben und bezuschlagt wurde; bitte beziehen Sie sich in der weiteren Kommunikation daher auf Los 3 - 50Hertz Beschaffungsregion Mitte, wobei die Nummerierung abweichend von der EU‑Bekanntmachung auf der ARIBA‑Plattform einheitlich dargestellt wird. Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Mitte teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.
Die 50Hertz‑Beschaffungsregion Mitte wird intern als Los 4 bezeichnet. Da Los 2 bereits ausgeschrieben und bezuschlagt wurde, kommt diese Nummerierung in der Bekanntmachung zu Stande; bitte beziehen Sie sich in der weiteren Kommunikation daher auf Los 4 - 50Hertz Beschaffungsregion Süd-West, wobei die Nummerierung abweichend von der EU‑Bekanntmachung auf der ARIBA‑Plattform einheitlich dargestellt wird. Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Mitte teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung