BIM-Methoden-Kompetenz Schulungspaket
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt ein Schulungspaket zur BIM-Methodik (Building Information Modeling) aus. Der Auftrag umfasst die Durchführung von vier spezifischen Schulungsbausteinen über einen Zeitraum von vier Jahren mit einer Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre. Ziel ist die Qualifizierung von Mitarbeitern gemäß den VDI/bS-MT 2552 Standards.
Vollständige Beschreibung anzeigen
BIM-Schulungen
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Dienstleister für die Durchführung von BIM-Schulungen (Building Information Modeling). BIM ist eine digitale Methode zur Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden. Das Schulungspaket umfasst vier verschiedene Module, die von den Grundlagen bis hin zu spezifischen Koordinations- und Management-Kompetenzen reichen und sich an den anerkannten VDI-Standards orientieren. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von vier Jahren mit einer optionalen Verlängerung um zwei Jahre ausgelegt, um eine langfristige Qualifizierung der städtischen Mitarbeiter sicherzustellen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlusskriterien
- Einhaltung der Mindestlohn- und Entsendegesetze
- Nachweis der fachlichen Qualifikation für BIM-Schulungen nach VDI/bS-MT 2552
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotDie für die allgemeine BIM-Methodik notwendigen Schulungen bzw. und Qualifizierungen sind für den Zeitraum von 2026 bis 2031 (4 Jahre + 2 Jahre Verlängerung) kalkuliert. Das Schulungspaket 1 beinhaltet derzeit 4 Schulungsbausteine: Basiswissen - Einstieg und Grundlagen von BIM BIM-Basis-Kurs lt. VDI/bS-MT 2552 Blatt 8.1 BIM-Practitioner-Kurs lt. VDI/bS-MT 2552 Blatt 8.2/8.3 - Fokus Koordination BIM-Practitioner-Kurs lt. VDI/bS-MT 2552 Blatt 8.2/8.3 - Fokus Management
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality20%
Qualität
- quality30%
Rahmenbedingungen
- quality20%
Schulungskonzeption
- price30%
Preis
Zeitplan
- 4. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung