Schulsozialarbeit an fünf Grundschulen der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
Was wird ausgeschrieben
Die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden vergibt die Schulsozialarbeit an fünf Grundschulen in ihrer Trägerschaft für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2030 (vier Jahre). Der Auftrag umfasst insgesamt 1,86 Vollzeitäquivalente mit einer Verteilung von 7,5 bis 32 Wochenstunden auf die einzelnen Schulstandorte. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen: Los 1 für vier Schulen (Bolanden-Dannenfels, Kriegsfeld, Marnheim, Stetten) und Los 2 für die Grundschule Kirchheimbolanden. Rechtsgrundlage sind die §§ 13 bis 13a SGB VIII.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden schreibt die Schulsozialarbeit an fünf Grundschulen in ihrer Trägerschaft (Los 1: Grundschule Bolanden-Dannenfels, Grundschule Kriegsfeld, Grundschule Marnheim, Grundschule Stetten sowie Los 2 Grundschule Kirchheimbolanden) im Zeitraum vom 01.08.2026 – 31.07.2030 aus. Grundlage der Ausschreibung sind die §§ 13 bis 13a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) i. V. m. Beschluss der Verbandsgemeinderatssitzung vom 24.03.2026. Die Schulsozialarbeit wird derzeit durch zwei Träger mit insgesamt 1,86 Vollzeitäquivalenten, welche aufgeteilt sind auf fünf Schulsozialarbeiter/innen mit (nachfolgend als Stunden pro Woche angegeben) je 7,5 Stunden pro Schulstandort Kriegsfeld, Marnheim, 8,5 Stunden für den Schulstandort Stetten, 18 Stunden für Schulstandort Bolanden-Dannenfels (Aufteilung 11 Stunden Bolanden, 7 Stunden Dannenfels) sowie 32 Stunden für den Schulstandort Kirchheimbolanden durchgeführt. Die Schulsozialarbeiter/innen sind bei dem Träger angestellt, welcher die Dienst- und Fachaufsicht ausübt.Die Inhalte der Schulsozialarbeit orientieren sich an den als Anlage beigefügten „Synoptischen Zusammenstellung der Anforderungsprofile an die Schulsozialarbeit der Grundschulen der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden, welche Vertragsbestandteil werden. Die konkrete Ausgestaltung der Schulsozialarbeit in den Schulen hat stets in Kooperation mit dem Schulträger, dem Jugendamt, der Schulleitung und den Lehrkräften vor Ort zu erfolgen.
Die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden sucht einen Träger für die Schulsozialarbeit an fünf Grundschulen. Der Vertrag läuft vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2030 – also vier Jahre. Aktuell arbeiten fünf Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mit zusammen 1,86 Vollzeitstellen (ca. 73,5 Stunden pro Woche), wobei der größte Standort Kirchheimbolanden mit 32 Wochenstunden ist. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst vier Schulen im Umland, Los 2 die Grundschule Kirchheimbolanden. Bieter müssen Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII nachweisen und mit Schulträger, Jugendamt, Schulleitungen und Lehrkräften zusammenarbeiten. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung nach §§ 123, 124 GWB und § 42 VGV
- Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 13–13a SGB VIII
- Nachweis der fachlichen Qualifikation für Schulsozialarbeit
- Kooperationsfähigkeit mit Schulträger, Jugendamt und Schulleitungen
- Keine Ausschlussgründe nach § 56 VgV
- Trägerqualifikation für soziale Dienste
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Alle Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, §42 VGV. § 56 VgV
Aufteilung in Lose
2 LoteDie Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden schreibt die Schulsozialarbeit an fünf Grundschulen in ihrer Trägerschaft (Los 1: Grundschule Bolanden-Dannenfels, Grundschule Kriegsfeld, Grundschule Marnheim, Grundschule Stetten sowie Los 2 Grundschule Kirchheimbolanden) im Zeitraum vom 01.08.2026 – 31.07.2030 aus. Grundlage der Ausschreibung sind die §§ 13 bis 13a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) i. V. m. Beschluss der Verbandsgemeinderatssitzung vom 24.03.2026. Die Schulsozialarbeit wird derzeit durch zwei Träger mit insgesamt 1,86 Vollzeitäquivalenten, welche aufgeteilt sind auf fünf Schulsozialarbeiter/innen mit (nachfolgend als Stunden pro Woche angegeben) je 7,5 Stunden pro Schulstandort Kriegsfeld, Marnheim, 8,5 Stunden für den Schulstandort Stetten, 18 Stunden für Schulstandort Bolanden-Dannenfels (Aufteilung 11 Stunden Bolanden, 7 Stunden Dannenfels) sowie 32 Stunden für den Schulstandort Kirchheimbolanden durchgeführt. Die Schulsozialarbeiter/innen sind bei dem Träger angestellt, welcher die Dienst- und Fachaufsicht ausübt. Die Inhalte der Schulsozialarbeit orientieren sich an den als Anlage beigefügten „Synoptischen Zusammenstellung der Anforderungsprofile an die Schulsozialarbeit der Grundschulen der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden, welche Vertragsbestandteil werden. Die konkrete Ausgestaltung der Schulsozialarbeit in den Schulen hat stets in Kooperation mit dem Schulträger, dem Jugendamt, der Schulleitung und den Lehrkräften vor Ort zu erfolgen.
Die Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden schreibt die Schulsozialarbeit an fünf Grundschulen in ihrer Trägerschaft (Los 1: Grundschule Bolanden-Dannenfels, Grundschule Kriegsfeld, Grundschule Marnheim, Grundschule Stetten sowie Los 2 Grundschule Kirchheimbolanden) im Zeitraum vom 01.08.2026 – 31.07.2030 aus. Grundlage der Ausschreibung sind die §§ 13 bis 13a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) i. V. m. Beschluss der Verbandsgemeinderatssitzung vom 24.03.2026. Die Schulsozialarbeit wird derzeit durch zwei Träger mit insgesamt 1,86 Vollzeitäquivalenten, welche aufgeteilt sind auf fünf Schulsozialarbeiter/innen mit (nachfolgend als Stunden pro Woche angegeben) je 7,5 Stunden pro Schulstandort Kriegsfeld, Marnheim, 8,5 Stunden für den Schulstandort Stetten, 18 Stunden für Schulstandort Bolanden-Dannenfels (Aufteilung 11 Stunden Bolanden, 7 Stunden Dannenfels) sowie 32 Stunden für den Schulstandort Kirchheimbolanden durchgeführt. Die Schulsozialarbeiter/innen sind bei dem Träger angestellt, welcher die Dienst- und Fachaufsicht ausübt. Die Inhalte der Schulsozialarbeit orientieren sich an den als Anlage beigefügten „Synoptischen Zusammenstellung der Anforderungsprofile an die Schulsozialarbeit der Grundschulen der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden, welche Vertragsbestandteil werden. Die konkrete Ausgestaltung der Schulsozialarbeit in den Schulen hat stets in Kooperation mit dem Schulträger, dem Jugendamt, der Schulleitung und den Lehrkräften vor Ort zu erfolgen.
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung