Lieferung von Schulessen für sechs Schulen in Trier
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Trier schreibt die Versorgung von sechs Schulen mit Schulessen aus. Der Auftrag ist in sechs Lose unterteilt, die jeweils eine Laufzeit von zwei Jahren haben. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis- und Nachhaltigkeitskriterien.
Vollständige Beschreibung anzeigen
LOS 1 - GS Zewen LOS 2 - GS Egbert LOS 3 - GS Keune LOS 4 - GS Matthias LOS 5 - Friedrich-Wilhelm-Gymnasium LOS 6 - Humboldt-Gymnasium
Die Stadt Trier sucht einen Anbieter für die tägliche Verpflegung von Schülern an sechs verschiedenen Standorten, darunter vier Grundschulen und zwei Gymnasien. Der Auftrag ist in sechs einzelne Lose unterteilt, sodass sich Unternehmen für einzelne Schulen oder das gesamte Paket bewerben können. Die Vertragslaufzeit für jedes Los beträgt zwei Jahre. Bei der Auswahl des Anbieters spielt neben dem Preis vor allem das Thema Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle, um die Klimabelastung durch die Schulverpflegung zu minimieren.
Aufteilung in Lose
6 LoteGrundschule Zewen
Grundschule Egbert
Grundschule Keune
Grundschule Matthias
Friedrich-Wilhelm-Gymnasium
Humboldt-Gymnasium
Zuschlagskriterien
12 Kriterien- price40%
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte sind der festgesetzte Wert für das 2-fache des günstigsten Angebotes. Darüber liegende Werte werden ebenfalls mit 0 Punkten angesetzt. Die Punktebewertung erfolgt über eine lineare Interpolation.
- quality60%
Zu Nr.2: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Nachhaltigkeit“ Wir möchten den Prozess um das Thema Schulessen so wenig klimaschädlich wie möglich gestalten. Wie beabsichtigen Sie das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen umzusetzen und möglichst klimaneutral zu wirtschaften? Es sind die erbrachten Leistungen einzeln darzustellen und durch entsprechende Nachweise zu belegen. Bewertet werden verschiedene Möglichkeiten vom Einkauf bis zur Arbeitskleidung, die in einem kurzen Fließtext erläutert werden und durch geeignete Nachweise wie bspw. Rechnungen und Zertifikate/Labels belegt werden (in einer Anlage). Pro glaubhaft dargestelltem Kriterium werden 2 Punkte vergeben. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten erreichten Punktzahl. 0 Punkte sind der festgesetzte Wert für die niedrigste Punktzahl. Die Punktebewertung erfolgt über eine lineare Interpolation. Zu Nr. 3: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Müllvermeidung/ entsorgung“ Im Hinblick auf größtmögliche Müllvermeidung wird vom Bieter die Anlieferung der Speisen an die Schulen in Mehrwegbehältern erwartet. Sollten alternative Verpackungsmaterialien verwendet werden, sind diese vom Bieter zu benennen. Die Punktevergabe erfolgt entsprechend der nachstehenden Punktevergabe für die überwiegend anfallende Verpackungsart der Speisenkomponenten des Hauptgerichts. Bewertet wird die überwiegend anfallende Verpackungsart: Verpackungsart der Speisenkomponenten, Mehrwegverpackung 10 Pkt., Karton und Papier 5 Pkt., Plastik 1 Pkt. Zu Nr. 4: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Menügestaltung“ Attraktivität der Speisenpläne für 2 Monate, die der Bieter als Anlage gemäß Punkt 12 der Besonderen Vertragsbedingungen mit seinem Angebot einreichen muss. Hinweise für die Bieter: Bewertet wird hier insbesondere die Vielfältigkeit der Gerichte im Allgemeinen und der vegetarischen Gerichte im Besonderen. Bewertung: nicht überzeugend 0 Punkte, überzeugend 5 Punkte, voll überzeugend 10 Punkte
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Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte sind der festgesetzte Wert für das 2-fache des günstigsten Angebotes. Darüber liegende Werte werden ebenfalls mit 0 Punkten angesetzt. Die Punktebewertung erfolgt über eine lineare Interpolation.
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Zu Nr.2: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Nachhaltigkeit“ Wir möchten den Prozess um das Thema Schulessen so wenig klimaschädlich wie möglich gestalten. Wie beabsichtigen Sie das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen umzusetzen und möglichst klimaneutral zu wirtschaften? Es sind die erbrachten Leistungen einzeln darzustellen und durch entsprechende Nachweise zu belegen. Bewertet werden verschiedene Möglichkeiten vom Einkauf bis zur Arbeitskleidung, die in einem kurzen Fließtext erläutert werden und durch geeignete Nachweise wie bspw. Rechnungen und Zertifikate/Labels belegt werden (in einer Anlage). Pro glaubhaft dargestelltem Kriterium werden 2 Punkte vergeben. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten erreichten Punktzahl. 0 Punkte sind der festgesetzte Wert für die niedrigste Punktzahl. Die Punktebewertung erfolgt über eine lineare Interpolation. Zu Nr. 3: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Müllvermeidung/ entsorgung“ Im Hinblick auf größtmögliche Müllvermeidung wird vom Bieter die Anlieferung der Speisen an die Schulen in Mehrwegbehältern erwartet. Sollten alternative Verpackungsmaterialien verwendet werden, sind diese vom Bieter zu benennen. Die Punktevergabe erfolgt entsprechend der nachstehenden Punktevergabe für die überwiegend anfallende Verpackungsart der Speisenkomponenten des Hauptgerichts. Bewertet wird die überwiegend anfallende Verpackungsart: Verpackungsart der Speisenkomponenten, Mehrwegverpackung 10 Pkt., Karton und Papier 5 Pkt., Plastik 1 Pkt. Zu Nr. 4: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Menügestaltung“ Attraktivität der Speisenpläne für 2 Monate, die der Bieter als Anlage gemäß Punkt 12 der Besonderen Vertragsbedingungen mit seinem Angebot einreichen muss. Hinweise für die Bieter: Bewertet wird hier insbesondere die Vielfältigkeit der Gerichte im Allgemeinen und der vegetarischen Gerichte im Besonderen. Bewertung: nicht überzeugend 0 Punkte, überzeugend 5 Punkte, voll überzeugend 10 Punkte
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Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte sind der festgesetzte Wert für das 2-fache des günstigsten Angebotes. Darüber liegende Werte werden ebenfalls mit 0 Punkten angesetzt. Die Punktebewertung erfolgt über eine lineare Interpolation.
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Zu Nr.2: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Nachhaltigkeit“ Wir möchten den Prozess um das Thema Schulessen so wenig klimaschädlich wie möglich gestalten. Wie beabsichtigen Sie das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen umzusetzen und möglichst klimaneutral zu wirtschaften? Es sind die erbrachten Leistungen einzeln darzustellen und durch entsprechende Nachweise zu belegen. Bewertet werden verschiedene Möglichkeiten vom Einkauf bis zur Arbeitskleidung, die in einem kurzen Fließtext erläutert werden und durch geeignete Nachweise wie bspw. Rechnungen und Zertifikate/Labels belegt werden (in einer Anlage). Pro glaubhaft dargestelltem Kriterium werden 2 Punkte vergeben. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten erreichten Punktzahl. 0 Punkte sind der festgesetzte Wert für die niedrigste Punktzahl. Die Punktebewertung erfolgt über eine lineare Interpolation. Zu Nr. 3: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Müllvermeidung/ entsorgung“ Im Hinblick auf größtmögliche Müllvermeidung wird vom Bieter die Anlieferung der Speisen an die Schulen in Mehrwegbehältern erwartet. Sollten alternative Verpackungsmaterialien verwendet werden, sind diese vom Bieter zu benennen. Die Punktevergabe erfolgt entsprechend der nachstehenden Punktevergabe für die überwiegend anfallende Verpackungsart der Speisenkomponenten des Hauptgerichts. Bewertet wird die überwiegend anfallende Verpackungsart: Verpackungsart der Speisenkomponenten, Mehrwegverpackung 10 Pkt., Karton und Papier 5 Pkt., Plastik 1 Pkt. Zu Nr. 4: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Menügestaltung“ Attraktivität der Speisenpläne für 2 Monate, die der Bieter als Anlage gemäß Punkt 12 der Besonderen Vertragsbedingungen mit seinem Angebot einreichen muss. Hinweise für die Bieter: Bewertet wird hier insbesondere die Vielfältigkeit der Gerichte im Allgemeinen und der vegetarischen Gerichte im Besonderen. Bewertung: nicht überzeugend 0 Punkte, überzeugend 5 Punkte, voll überzeugend 10 Punkte
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Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte sind der festgesetzte Wert für das 2-fache des günstigsten Angebotes. Darüber liegende Werte werden ebenfalls mit 0 Punkten angesetzt. Die Punktebewertung erfolgt über eine lineare Interpolation.
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Zu Nr.2: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Nachhaltigkeit“ Wir möchten den Prozess um das Thema Schulessen so wenig klimaschädlich wie möglich gestalten. Wie beabsichtigen Sie das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen umzusetzen und möglichst klimaneutral zu wirtschaften? Es sind die erbrachten Leistungen einzeln darzustellen und durch entsprechende Nachweise zu belegen. Bewertet werden verschiedene Möglichkeiten vom Einkauf bis zur Arbeitskleidung, die in einem kurzen Fließtext erläutert werden und durch geeignete Nachweise wie bspw. Rechnungen und Zertifikate/Labels belegt werden (in einer Anlage). Pro glaubhaft dargestelltem Kriterium werden 2 Punkte vergeben. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten erreichten Punktzahl. 0 Punkte sind der festgesetzte Wert für die niedrigste Punktzahl. Die Punktebewertung erfolgt über eine lineare Interpolation. Zu Nr. 3: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Müllvermeidung/ entsorgung“ Im Hinblick auf größtmögliche Müllvermeidung wird vom Bieter die Anlieferung der Speisen an die Schulen in Mehrwegbehältern erwartet. Sollten alternative Verpackungsmaterialien verwendet werden, sind diese vom Bieter zu benennen. Die Punktevergabe erfolgt entsprechend der nachstehenden Punktevergabe für die überwiegend anfallende Verpackungsart der Speisenkomponenten des Hauptgerichts. Bewertet wird die überwiegend anfallende Verpackungsart: Verpackungsart der Speisenkomponenten, Mehrwegverpackung 10 Pkt., Karton und Papier 5 Pkt., Plastik 1 Pkt. Zu Nr. 4: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Menügestaltung“ Attraktivität der Speisenpläne für 2 Monate, die der Bieter als Anlage gemäß Punkt 12 der Besonderen Vertragsbedingungen mit seinem Angebot einreichen muss. Hinweise für die Bieter: Bewertet wird hier insbesondere die Vielfältigkeit der Gerichte im Allgemeinen und der vegetarischen Gerichte im Besonderen. Bewertung: nicht überzeugend 0 Punkte, überzeugend 5 Punkte, voll überzeugend 10 Punkte
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Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte sind der festgesetzte Wert für das 2-fache des günstigsten Angebotes. Darüber liegende Werte werden ebenfalls mit 0 Punkten angesetzt. Die Punktebewertung erfolgt über eine lineare Interpolation.
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Zu Nr.2: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Nachhaltigkeit“ Wir möchten den Prozess um das Thema Schulessen so wenig klimaschädlich wie möglich gestalten. Wie beabsichtigen Sie das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen umzusetzen und möglichst klimaneutral zu wirtschaften? Es sind die erbrachten Leistungen einzeln darzustellen und durch entsprechende Nachweise zu belegen. Bewertet werden verschiedene Möglichkeiten vom Einkauf bis zur Arbeitskleidung, die in einem kurzen Fließtext erläutert werden und durch geeignete Nachweise wie bspw. Rechnungen und Zertifikate/Labels belegt werden (in einer Anlage). Pro glaubhaft dargestelltem Kriterium werden 2 Punkte vergeben. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten erreichten Punktzahl. 0 Punkte sind der festgesetzte Wert für die niedrigste Punktzahl. Die Punktebewertung erfolgt über eine lineare Interpolation. Zu Nr. 3: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Müllvermeidung/ entsorgung“ Im Hinblick auf größtmögliche Müllvermeidung wird vom Bieter die Anlieferung der Speisen an die Schulen in Mehrwegbehältern erwartet. Sollten alternative Verpackungsmaterialien verwendet werden, sind diese vom Bieter zu benennen. Die Punktevergabe erfolgt entsprechend der nachstehenden Punktevergabe für die überwiegend anfallende Verpackungsart der Speisenkomponenten des Hauptgerichts. Bewertet wird die überwiegend anfallende Verpackungsart: Verpackungsart der Speisenkomponenten, Mehrwegverpackung 10 Pkt., Karton und Papier 5 Pkt., Plastik 1 Pkt. Zu Nr. 4: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Menügestaltung“ Attraktivität der Speisenpläne für 2 Monate, die der Bieter als Anlage gemäß Punkt 12 der Besonderen Vertragsbedingungen mit seinem Angebot einreichen muss. Hinweise für die Bieter: Bewertet wird hier insbesondere die Vielfältigkeit der Gerichte im Allgemeinen und der vegetarischen Gerichte im Besonderen. Bewertung: nicht überzeugend 0 Punkte, überzeugend 5 Punkte, voll überzeugend 10 Punkte
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Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte sind der festgesetzte Wert für das 2-fache des günstigsten Angebotes. Darüber liegende Werte werden ebenfalls mit 0 Punkten angesetzt. Die Punktebewertung erfolgt über eine lineare Interpolation.
- quality60%
Zu Nr.2: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Nachhaltigkeit“ Wir möchten den Prozess um das Thema Schulessen so wenig klimaschädlich wie möglich gestalten. Wie beabsichtigen Sie das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen umzusetzen und möglichst klimaneutral zu wirtschaften? Es sind die erbrachten Leistungen einzeln darzustellen und durch entsprechende Nachweise zu belegen. Bewertet werden verschiedene Möglichkeiten vom Einkauf bis zur Arbeitskleidung, die in einem kurzen Fließtext erläutert werden und durch geeignete Nachweise wie bspw. Rechnungen und Zertifikate/Labels belegt werden (in einer Anlage). Pro glaubhaft dargestelltem Kriterium werden 2 Punkte vergeben. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten erreichten Punktzahl. 0 Punkte sind der festgesetzte Wert für die niedrigste Punktzahl. Die Punktebewertung erfolgt über eine lineare Interpolation. Zu Nr. 3: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Müllvermeidung/ entsorgung“ Im Hinblick auf größtmögliche Müllvermeidung wird vom Bieter die Anlieferung der Speisen an die Schulen in Mehrwegbehältern erwartet. Sollten alternative Verpackungsmaterialien verwendet werden, sind diese vom Bieter zu benennen. Die Punktevergabe erfolgt entsprechend der nachstehenden Punktevergabe für die überwiegend anfallende Verpackungsart der Speisenkomponenten des Hauptgerichts. Bewertet wird die überwiegend anfallende Verpackungsart: Verpackungsart der Speisenkomponenten, Mehrwegverpackung 10 Pkt., Karton und Papier 5 Pkt., Plastik 1 Pkt. Zu Nr. 4: Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium „Menügestaltung“ Attraktivität der Speisenpläne für 2 Monate, die der Bieter als Anlage gemäß Punkt 12 der Besonderen Vertragsbedingungen mit seinem Angebot einreichen muss. Hinweise für die Bieter: Bewertet wird hier insbesondere die Vielfältigkeit der Gerichte im Allgemeinen und der vegetarischen Gerichte im Besonderen. Bewertung: nicht überzeugend 0 Punkte, überzeugend 5 Punkte, voll überzeugend 10 Punkte
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert