Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für Bautzener Schulen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.03.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Stadt BautzenProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.02.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 118828-2026
- Verfahrensnummer
- 046d4030-56bd-4078-8844-5121ddda05d3
- CPV-Codes
22000000 · Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse; 22111000 · Schulbücher; 22112000 · LehrbücherMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Bautzen beschafft preisgebundene Schulbücher, Arbeitshefte und weitere Druckwerke für insgesamt elf Schulen. Der Auftrag umfasst drei Bereiche: fünf Grundschulen und ein Förderzentrum, drei Oberschulen sowie drei Gymnasien in Bautzen. Die Lieferung ist für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 vorgesehen; das Auftragsvolumen beträgt insgesamt 914.463,28 Euro. Angebote müssen bis zum 24. März 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken für Schulen der Stadt Bautzen
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Grundschulen und Förderzentrum
Beschaffung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 für Los 1: Grundschulen und Förderzentrum im Umfang von insgesamt 271.395,63 EURO für insgesamt fünf Schulen
Frist: 24.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Oberschulen
Beschaffung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 für Los 2: Oberschulen im Umfang von insgesamt 306.212,98 EURO für insgesamt drei Schulen
Frist: 24.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Gymnasien
Beschaffung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 für Los 3: Gymnasien im Umfang von insgesamt 336.854,67 EURO für insgesamt drei Schulen
Frist: 24.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 6 bis 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), gemäß §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn n Tatbestand gemäß § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 4 und 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden vorliegt oder ein Tatbestand gemäß § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 10: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 6: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 GWB Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 7: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Unklare oder fehlende Angaben bzw. Unterlagen zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN können NICHT nachgefordert werden, da es sich hierbei um Informationen handelt, die die Wertung betreffen. Folglich werden Angebote, bei denen Angaben bzw. Unterlagen zu den Zuschlagskriterien fehlen etc. von der Wertung OHNE NACHFORDERUNG ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Grundschulen und Förderzentrum
- Beratungsform für Hauptbestelllungen
- 21 %
- Beratungsform für Nachbestelllungen
- 7 %
- Telefonische Erreichbarkeit
- 42 %
- Bearbeitungsdauer für Hauptbestellungen
- 18 %
- Bearbeitungsdauer für Nachbestellungen
- 9 %
- Bearbeitungsdauer für Reklamationen
- 3 %
LOT-0002 · Oberschulen
- Beratungsform für Hauptbestelllungen
- 21 %
- Beratungsform für Nachbestelllungen
- 7 %
- Telefonische Erreichbarkeit
- 42 %
- Bearbeitungsdauer für Hauptbestellungen
- 18 %
- Bearbeitungsdauer für Nachbestellungen
- 9 %
- Bearbeitungsdauer für Reklamationen
- 3 %
LOT-0003 · Gymnasien
- Beratungsform für Hauptbestelllungen
- 21 %
- Beratungsform für Nachbestelllungen
- 7 %
- Telefonische Erreichbarkeit
- 42 %
- Bearbeitungsdauer Hauptbestellungen
- 18 %
- Bearbeitungsdauer für Nachbestellungen
- 9 %
- Bearbeitungsdauer für Reklamationen
- 3 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 6 bis 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), gemäß §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn n Tatbestand gemäß § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 4 und 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden vorliegt oder ein Tatbestand gemäß § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 10: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 6: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 GWB Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 7: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Unklare oder fehlende Angaben bzw. Unterlagen zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN können NICHT nachgefordert werden, da es sich hierbei um Informationen handelt, die die Wertung betreffen. Folglich werden Angebote, bei denen Angaben bzw. Unterlagen zu den Zuschlagskriterien fehlen etc. von der Wertung OHNE NACHFORDERUNG ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 406286-2026
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| HLHoormann Lehrmittel e.K. | Herzlake | 2 | 0 | 26.06.2026 | 902 Tsd. € | steigend |
| HOHOYWOY-Fahrservice | Hoyerswerda | 2 | 0 | 12.06.2026 | 181 Tsd. € | steigend |
| SSSBV Schulbuch-Service GmbH | Weißenburg i.Bay. | 2 | 0 | 08.06.2026 | - | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Sachsen (89) · Nordrhein-Westfalen (64) · Bayern (26) · Baden-Württemberg (18) · Brandenburg (12) · Sachsen-Anhalt (7)| LDLandeshauptstadt Dresden, GB Bildung, Jugend und Sport, Amt für Schulen | Dresden | 13 | 23.07.2026 |
| LBLandratsamt Bautzen | Bautzen | 8 | 05.05.2026 |
| LDLandeshauptstadt Dresden | 01099 Dresden | 7 | 25.08.2026 |
| SBStadt Bautzen | 02625 Bautzen | 5 | 09.09.2026 |
| SCStadt Chemnitz | Chemnitz | 5 | 07.08.2026 |
| SLStadt Leipzig | Leipzig | 4 | 29.07.2026 |
| SLStadt Leipzig | Leipzig | 4 | 25.06.2026 |
| SBStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen | Bielefeld | 3 | 28.08.2026 |
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nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
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Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Leasingmodell für fabrikneue Dienstfahrräder der Stadt BautzenRide Mobility GmbHStadt BautzenBautzen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet22.04.2025noch 7 Monate30.04.2027
- Preisgebundene Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für GrundschulenFM Bücher Handelszentrale UG (haftungsbeschränkt)Stadt BautzenBautzen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet03.08.2026noch 44 Monate30.05.2030
- Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für Bautzener SchulenKBS Schulbücher e.K. +1 weitereStadt BautzenBautzen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.05.2026noch 44 Monate31.05.2030
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 28.08.2026 | Reinigung von Verwaltungs-, Kultur- und Feuerwehrgebäuden sowie öffentlichen Toiletten | Offen | - | - |
| 26.06.2026 | Gewässerinstandsetzung Jordanbach und Entwässerungsmulde | Offen | - | - |
| 03.06.2026 | Preisgebundene Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für Grundschulen | Vergeben | FBFM Bücher Handelszentrale UG (haftungsbeschränkt) | 0 € |
| 13.04.2026 | Erstellung einer erweiterten Machbarkeitsstudie für das Gewerbegebiet Bautzen Süd | Vergeben | IIICL Ingenieur Consult GmbH | 129 Tsd. € |
| 07.04.2026 | Essensversorgung für Kindertageseinrichtungen und Schulen | Vergeben | VGVielfaltMenü GmbH +1 weitere | 6,3 Mio. € |
| 19.02.2026 | Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für Bautzener Schulen | Vergeben | KSKBS Schulbücher e.K. +1 weitere | - |
| 14.03.2025 | Leasingmodell für fabrikneue Dienstfahrräder der Stadt Bautzen | Vergeben | RMRide Mobility GmbH | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLieferung lernmittelfreier Schulbücher und schulbuchersetzender digitaler Medien
Fürth · Offen · Frist 19.10.2026
Die Stadt Fürth beschafft für ihre öffentlichen Schulen preisgebundene, im Rahmen der Lernmittelfreiheit zugelassene Schulbücher und schulbuchersetzende digitale Medien. Der Auftrag umfasst drei Lose für 19 Grund- und Mittelschulen, zwei Förderzentren, drei Gymnasien, zwei Realschulen, eine Wirtschaftsschule und drei Berufsschulen im Stadtgebiet Fürth. Die Rahmenvereinbarung gilt für das Schuljahr 2026/2027 und kann jährlich bis längstens 24. Juli 2030 verlängert werden; der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 1,83 Millionen Euro, die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026.
58 % ähnlichBeschaffung von Schulbüchern für die Schuljahre 2027/2028 bis 2029/2030
Soest · Offen · Frist 06.10.2026
Der Kreis Soest beschafft Schulbücher im Rahmen der Lernmittelfreiheit, also zur unentgeltlichen Bereitstellung von Lernmitteln für Schülerinnen und Schüler. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose für das Böde-Berufskolleg, das Hubertus-Schwartz-Berufskolleg, das Lippe-Berufskolleg und Förderschulen im Kreis Soest. Die Lieferung betrifft die Schuljahre 2027/2028 bis 2029/2030; Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden.
57 % ähnlichDruckdienstleistungen für INTERMATH-Handbücher und weitere Druckerzeugnisse
Brussels · Offen · Frist 23.10.2026
Die Europäischen Schulen mit Sitz in Brüssel beschaffen Druckdienstleistungen in drei Losen. Der Auftrag umfasst den Druck von INTERMATH-Handbüchern sowie weitere Druckleistungen für Deutschland, Belgien und die Niederlande. Das geschätzte Gesamtvolumen beträgt 1.771.900 Euro, die Laufzeit je Los bis zu 1.440 Tage; Angebote können bis zum 23. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
52 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Schränken und Regalen für Schulen in Hannover
Hannover · Offen · Frist 02.11.2026
Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Schule, beschafft Schränke und Regale für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Hannover. Das Auftragsvolumen beträgt laut Beschreibung etwa 1.760.000 Euro netto und verteilt sich auf eine Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Angebote können bis zum 2. November 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
49 % ähnlichLieferung von Schulmöbeln für fünf Schulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Offen · Frist 10.11.2026
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beschafft für fünf Schulen insgesamt 180 Schülerstühle, 60 Schülertische, drei Lehrertische und einen Lehrerstuhl. Die Lieferung erfolgt an Schulen in Aken (Elbe), Bitterfeld-Wolfen, Raguhn-Jeßnitz und Köthen (Anhalt) in Sachsen-Anhalt. Die Ausführung ist vom 11. Januar bis zum 31. Mai 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 10. November 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
49 % ähnlichSchulmöbel für 28 Schulen
Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Nürnberg, Zentrale Dienste, beschafft Schulmöbel für 28 Schulen. Nähere Angaben zum Umfang, zur Größenordnung oder zum Lieferzeitraum sind nicht enthalten. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Region Nürnberg in Bayern; die Frist endet am 1. Oktober 2026.
47 % ähnlichLehr- und Unterrichtsmaterialien für den Chemieunterricht im Neubau der B13
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Nürnberg, Zentrale Dienste, beschafft Lehr- und Unterrichtsmaterialien für den Fachbereich Chemie im Neubau der B13. Die Ausschreibung betrifft eine Lieferung für den Raum Nürnberg beziehungsweise Bayern; ein Auftragswert oder genauer Mengenumfang ist nicht angegeben. Die Frist endet am 23. September 2026.
46 % ähnlichRahmenvertrag für die kostenstellenbezogene Lieferung von Büromaterial
Meißen · Offen · Frist 08.10.2026
Das Landratsamt Meißen, Rechts- und Kommunalamt, Vergabestelle, sucht einen Auftragnehmer für die kostenstellenbezogene Belieferung mit Büromaterial. Die Leistung wird für die Region Meißen ausgeschrieben; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Angebote können bis zum 8. Oktober 2026 um 11:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
46 % ähnlichBaustelleneinrichtung für Grundschule An der Friedenseiche 4
04109 Leipzig · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Leipzig schreibt die Beschaffung von Baustelleneinrichtung für die Grundschule An der Friedenseiche 4 aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne Angabe eines Auftragswertes. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026. Die Leistung umfasst sämtliche Einrichtungen und Services, die für den Baustellenbetrieb nötig sind.
46 % ähnlichLieferung und Montage loser Schulausstattung für GSB und Hort
Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Regensburg beschafft die Lieferung und Montage loser Schulausstattung für GSB und Hort. Zum Umfang gehören nach den angegebenen Warengruppen unter anderem Möbel, Schul- und Unterrichtsausstattung; eine genaue Größenordnung ist nicht angegeben. Die Leistung ist für Regensburg in Bayern vorgesehen, die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 21:59 Uhr UTC.
45 % ähnlichErgänzungsneubau für die Sächsische Landesbibliothek (SLUB)
k.A. · Offen · Frist 23.09.2026
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement beauftragt den Bau eines interimen Ergänzungsneubaus für die Sächsische Landesbibliothek. Der Auftrag umfasst Bauarbeiten für das Gebäude gemäß CPV 45351000. Der Einsendeschluss für Angebote ist der 23. September 2026. Weitere Details zu Umfang und Kosten liegen nicht vor.
45 % ähnlichMietvertrag für Druck- und Multifunktionsgeräte an Schulen im Landkreis Helmstedt
Helmstedt · Offen · Frist 13.10.2026
Der Landkreis Helmstedt beschafft im Rahmen eines Mietvertrags neue Druck- und Multifunktionsgeräte für seine Schulen. Vorgesehen sind sechs Schnelldrucksysteme an verschiedenen Schulen sowie 21 normale Drucksysteme an verschiedenen Standorten in 15 Schulgebäuden. Die Geräte werden im Landkreis Helmstedt (Region DE917) eingesetzt; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
44 % ähnlichLehr- und Unterrichtsmaterialien für Chemie im Neubau der B13
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Nürnberg – Zentrale Dienste beschafft Lehr- und Unterrichtsmaterialien für den Fachbereich Chemie im Neubau der B13. Ein konkreter Mengen- oder Kostenrahmen sowie weitere Leistungsdetails sind nicht angegeben. Die Frist endet am 23. September 2026.
44 % ähnlichLieferung, Montage und betriebsfertige Aufstellung von Bibliotheksmöbeln für das Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda
Bischofswerda · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadtverwaltung Bischofswerda beauftragt die Lieferung, Montage und betriebsfertige Aufstellung von Bibliotheksmöbeln im Rahmen des Umbaus des ehemaligen Kulturhauses zum Kommunal- und Kulturzentrum. Das Los 90.3 umfasst verschiedene Regale und Anbauregale nach Leistungsverzeichnis, insgesamt rund 50 Stück. Die Beschaffung erfolgt im offenen Verfahren und muss bis zum 22. September 2026 eingereicht werden. Der geschätzte Auftragswert liegt im niedrigen fünfstelligen Euro‑Bereich.
44 % ähnlichReinigungsleistungen für die Park-Oberschule Zittau
Zittau · Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadtverwaltung Zittau beauftragt die Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung an der Park-Oberschule Zittau. Der Auftrag läuft über zwei Jahre und umfasst etwa 5.200 m² für die Unterhalts- und Grundreinigung sowie rund 2.180 m² für die jährliche Glas- und Rahmenreinigung. Angebote können bis zum 7. Oktober 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.
44 % ähnlichSchulmöbel für 28 Schulen
Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Nürnberg, Zentrale Dienste, beschafft Schulmöbel für insgesamt 28 Schulen. Der Leistungsort liegt in der Region Nürnberg beziehungsweise im Gebiet DE2. Weitere Angaben zum konkreten Umfang, Auftragswert oder Ausführungszeitraum sind nicht enthalten; die Frist endet am 1. Oktober 2026.
43 % ähnlichLieferung von Bilderbüchern, Bildkarten und Lernbüchern für eine Kindertagesstätte
Recklinghausen · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Recklinghausen beschafft für die STARTer Kita Hibernia Bilderbücher, Bildkarten und Lernbücher. Der Leistungsort liegt in Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC); da die Bücher der gesetzlichen Preisbindung unterliegen, erfolgt der Zuschlag per Losverfahren.
43 % ähnlichPlanungsleistungen für Mobiliar und Ausstattung von Schulen
Offen · Frist 15.10.2026
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin beschafft Planungsleistungen für Mobiliar und Ausstattung von Schulen. Der Auftrag ist der Region Berlin zugeordnet; konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben, die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
43 % ähnlichLieferung und Aufbau von Schulmöbeln für sieben Schulen
Offen · Frist 23.09.2026
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beschafft für sieben Schulen im Landkreis insgesamt 256 Schülerstühle, 97 Schülertische, drei Lehrerstühle und drei Lehrertische, einschließlich eines möglichen Aufbaus. Die Lieferung erfolgt an Schulen in Südliches Anhalt, Zerbst/Anhalt, Bitterfeld-Wolfen und Sandersdorf-Brehna. Die Ausführung ist vom 9. November 2026 bis zum 30. April 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
43 % ähnlichLieferung von Reinigungsmitteln, Hygieneartikeln, Papierwaren und Müllsäcken
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadtverwaltung Zwickau, vertreten durch die BFZ Service GmbH, beschafft Verbrauchsmaterialien für das Gebäudereinigerhandwerk, darunter Reinigungsmittel, Körperpflegeprodukte, Hygienepapier und Müllsäcke. Die Lieferung erfolgt an derzeit 69 städtische Gebäude und Lieferadressen im Stadtgebiet von Zwickau. Der Leistungszeitraum reicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2027; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
42 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: KBS Schulbücher e.K., Fa. Concordis Jahn & Windisch GmbH
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 12.05.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
252 vergleichbare Verfahren, davon 113 mit erfasstem Zuschlag · 176 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 282.590,65 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 21 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Bergische Buchhandlung R. Schmitz UG · Remscheid
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Lucia Dienstleistungsservice GmbH · Cottbus
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Zwillings Baudienstleistungen UG · Ober-Olm
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Mercura - Pressegroßhandel Mietke GmbH & Co. KG · Löbau
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Rheinberg-Buch · Bergisch Gladbach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Heinrich Heine Fachmedien GmbH & Co. KG · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KiBuLa GmbH · Möhnesee
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hoormann Lehrmittel e.K. · Herzlake
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
HOYWOY-Fahrservice · Hoyerswerda
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SBV Schulbuch-Service GmbH · Weißenburg i.Bay.
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Sachsen, nach Vertragsende sortiert.
- Kopierpapier für kommunale Schulen in Dresden
Landeshauptstadt Dresden, GB Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit, Haupt- und Personalamt · Dresden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2027
Auftragnehmer: büro...ZIMMERMANN GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 27.05.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit für EU-Förderfonds in Sachsen 2021–2027
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz · Dresden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.07.2027
Auftragnehmer: Bestfall GmbH
Vertragsschluss: 29.07.2025
Zuschlagswert: 786.120 EUR
- Rahmenvereinbarung für Büro-, Geschäfts- und Marketingmaterial mit Onlineshop-Lieferung
Universität Leipzig · Leipzig
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 06.11.2027
Auftragnehmer: H. Kreller GmbH
Vertragsschluss: 06.11.2025
Zuschlagswert: 2.500.000 EUR
- Lieferung von Schulbüchern und Arbeitsheften an Leipziger Schulen
Stadt Leipzig · Leipzig
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2028
Auftragnehmer: Rheinberg-Buch +24 weitere
Vertragsschluss: 29.05.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenverträge für bedruckte und unbedruckte Versandtaschen und Umschläge verschiedener Formate
Deutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher Service · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2028
Auftragnehmer: Kaenguruh the world of paper +1 weitere
Vertragsschluss: 22.05.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für Büromaterial und Bürokleingeräte
Stadt Chemnitz · Chemnitz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2030
Auftragnehmer: H. Kreller GmbH
Vertragsschluss: 27.03.2026
Zuschlagswert: 552.000 EUR
- Preisgebundene Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für Grundschulen
Stadt Bautzen · Bautzen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.05.2030
Auftragnehmer: FM Bücher Handelszentrale UG (haftungsbeschränkt)
Vertragsschluss: 03.08.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Bautzen
02625 · Bautzen
vergabe@bautzen.de+49 03591 534-07 erfasste Verfahren, davon 5 vergeben. 3 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenBauverwaltungsamt
vergabe@bautzen.de+49 03591 534-0
ED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Landesdirektion Sachsen, Referat 39, Vergaberecht, Preisrecht, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
post@lds.sachsen.de+49 371532-0
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 17.09.2026, 16:47 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 19.02.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:04 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
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- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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