Preisgebundene Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für Grundschulen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.07.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt BautzenProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 378167-2026
- Verfahrensnummer
- 06f01251-1543-425e-93a1-385d9a362d58
- CPV-Codes
22000000 · Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse; 22111000 · Schulbücher; 22112000 · LehrbücherMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Bautzen beschafft preisgebundene Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für ihre Grundschulen und das Förderzentrum. Die Rahmenvereinbarung läuft über vier Schuljahre von 2026/2027 bis 2029/2030 mit einem geschätzten Nettowert von etwa 271.400 Euro. Das Vergabeverfahren ist offen und wird nach dem Kriterium des niedrigsten Preises entschieden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken für Schulen der Stadt Bautzen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Beschaffung von preisgebundenen Schulbüchern, Arbeitsheften und Druckwerken für Schulen der Stadt Bautzen
Rahmenvereinbarung für die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 für Los 1: Grundschulen und Förderzentrum im Umfang von insgesamt 271.395,63 EURO Netto
Frist: 07.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 6 bis 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), gemäß §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 4 und 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden vorliegt oder ein Tatbestand gemäß § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 10: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 6: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 GWB Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 7: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Unklare oder fehlende Angaben bzw. Unterlagen zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN können NICHT nachgefordert werden, da es sich hierbei um Informationen handelt, die die Wertung betreffen. Folglich werden Angebote, bei denen Angaben bzw. Unterlagen zu den Zuschlagskriterien fehlen etc. von der Wertung OHNE NACHFORDERUNG ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Das Wertungskriterium für die Angebote ist der Preis (Angebotssumme Netto). Der Zuschlag ist auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt für das Los 1 auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Alle wertbaren Angebote erhalten die höchste Punktzahl. Die maximal erreichbaren Gesamtpunkte entsprechen der Gewichtung von 100 %. Alle nicht wertbaren Angebote (Angebote ohne Preisangabe) erhalten Null Punkte und eine entsprechende Gewichtung von Null Prozent. Bei Punktegleichstand von mehreren Bietern auf Platz 1 erfolgt ein Losverfahren. Das Losverfahren entscheidet über die Bezuschlagung des Angebots. Den Zuschlag erhält das ausgeloste Angebot. Eine mögliche Auslosung findet unter Anwesenheit von mindestens drei, maximal fünf Vertretern der Auftraggeberin statt.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 6 bis 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), gemäß §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 4 und 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden vorliegt oder ein Tatbestand gemäß § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, vorliegt. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 10: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vorliegt. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 6: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 GWB Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 7: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt. Unklare oder fehlende Angaben bzw. Unterlagen zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN können NICHT nachgefordert werden, da es sich hierbei um Informationen handelt, die die Wertung betreffen. Folglich werden Angebote, bei denen Angaben bzw. Unterlagen zu den Zuschlagskriterien fehlen etc. von der Wertung OHNE NACHFORDERUNG ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 589343-2026
- 12.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 6957832
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Laufende Rahmenverträge
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- Preisgebundene Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für GrundschulenFM Bücher Handelszentrale UG (haftungsbeschränkt)Stadt BautzenBautzen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet03.08.2026noch 44 Monate30.05.2030
- Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für Bautzener SchulenKBS Schulbücher e.K. +1 weitereStadt BautzenBautzen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.05.2026noch 44 Monate31.05.2030
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 28.08.2026 | Reinigung von Verwaltungs-, Kultur- und Feuerwehrgebäuden sowie öffentlichen Toiletten | Offen | - | - |
| 26.06.2026 | Gewässerinstandsetzung Jordanbach und Entwässerungsmulde | Offen | - | - |
| 03.06.2026 | Preisgebundene Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für Grundschulen | Vergeben | FBFM Bücher Handelszentrale UG (haftungsbeschränkt) | 0 € |
| 13.04.2026 | Erstellung einer erweiterten Machbarkeitsstudie für das Gewerbegebiet Bautzen Süd | Vergeben | IIICL Ingenieur Consult GmbH | 129 Tsd. € |
| 07.04.2026 | Essensversorgung für Kindertageseinrichtungen und Schulen | Vergeben | VGVielfaltMenü GmbH +1 weitere | 6,3 Mio. € |
| 19.02.2026 | Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für Bautzener Schulen | Vergeben | KSKBS Schulbücher e.K. +1 weitere | - |
| 14.03.2025 | Leasingmodell für fabrikneue Dienstfahrräder der Stadt Bautzen | Vergeben | RMRide Mobility GmbH | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLieferung lernmittelfreier Schulbücher und schulbuchersetzender digitaler Medien
Fürth · Offen · Frist 19.10.2026
Die Stadt Fürth beschafft für ihre öffentlichen Schulen preisgebundene, im Rahmen der Lernmittelfreiheit zugelassene Schulbücher und schulbuchersetzende digitale Medien. Der Auftrag umfasst drei Lose für 19 Grund- und Mittelschulen, zwei Förderzentren, drei Gymnasien, zwei Realschulen, eine Wirtschaftsschule und drei Berufsschulen im Stadtgebiet Fürth. Die Rahmenvereinbarung gilt für das Schuljahr 2026/2027 und kann jährlich bis längstens 24. Juli 2030 verlängert werden; der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 1,83 Millionen Euro, die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026.
62 % ähnlichBeschaffung von Schulbüchern für die Schuljahre 2027/2028 bis 2029/2030
Soest · Offen · Frist 06.10.2026
Der Kreis Soest beschafft Schulbücher im Rahmen der Lernmittelfreiheit, also zur unentgeltlichen Bereitstellung von Lernmitteln für Schülerinnen und Schüler. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose für das Böde-Berufskolleg, das Hubertus-Schwartz-Berufskolleg, das Lippe-Berufskolleg und Förderschulen im Kreis Soest. Die Lieferung betrifft die Schuljahre 2027/2028 bis 2029/2030; Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden.
59 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Schränken und Regalen für Schulen in Hannover
Hannover · Offen · Frist 02.11.2026
Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Schule, beschafft Schränke und Regale für verschiedene Schulen im Stadtgebiet Hannover. Das Auftragsvolumen beträgt laut Beschreibung etwa 1.760.000 Euro netto und verteilt sich auf eine Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Angebote können bis zum 2. November 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
56 % ähnlichBaustelleneinrichtung für Grundschule An der Friedenseiche 4
04109 Leipzig · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Leipzig schreibt die Beschaffung von Baustelleneinrichtung für die Grundschule An der Friedenseiche 4 aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne Angabe eines Auftragswertes. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026. Die Leistung umfasst sämtliche Einrichtungen und Services, die für den Baustellenbetrieb nötig sind.
52 % ähnlichLieferung von Bilderbüchern, Bildkarten und Lernbüchern für eine Kindertagesstätte
Recklinghausen · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Recklinghausen beschafft für die STARTer Kita Hibernia Bilderbücher, Bildkarten und Lernbücher. Der Leistungsort liegt in Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC); da die Bücher der gesetzlichen Preisbindung unterliegen, erfolgt der Zuschlag per Losverfahren.
51 % ähnlichDruckdienstleistungen für INTERMATH-Handbücher und weitere Druckerzeugnisse
Brussels · Offen · Frist 23.10.2026
Die Europäischen Schulen mit Sitz in Brüssel beschaffen Druckdienstleistungen in drei Losen. Der Auftrag umfasst den Druck von INTERMATH-Handbüchern sowie weitere Druckleistungen für Deutschland, Belgien und die Niederlande. Das geschätzte Gesamtvolumen beträgt 1.771.900 Euro, die Laufzeit je Los bis zu 1.440 Tage; Angebote können bis zum 23. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
46 % ähnlichRahmenvertrag Mittagsverpflegung regenerierfertig für Schulen
Rheinfelden (Baden) · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Rheinfelden (Baden) vergibt einen Rahmenvertrag zur Lieferung von regenerierfertiger Mittagsverpflegung und weiteren Lebensmitteln für ihre städtischen Schulen. Das Angebot umfasst zwei Lose mit insgesamt fünf Schulstandorten in Rheinfelden (Baden) und läuft jeweils zwei Jahre ab dem 15. Februar 2027. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei der Zuschlag allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgt.
46 % ähnlichSchülerbeförderung für Grund- und Mittelschule im Markt Kirchseeon
Kirchseeon · Offen · Frist 25.09.2026
Der Markt Kirchseeon schreibt die Schülerbeförderung für die Grund- und Mittelschule für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030 aus. Der Vertrag umfasst vier Schuljahre mit einer optionalen Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises.
46 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Holzpellets
Bayreuth · Offen · Frist 06.10.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth, beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Holzpellets für das Gymnasium. Der geschätzte Auftragswert beträgt 627.000 Euro. Die Ausschreibung betrifft die Region Bayreuth; Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026, 7:00 Uhr (koordinierte Weltzeit), eingereicht werden. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.
44 % ähnlichSchneeräumung und Glättebekämpfung an Schulen und Kindertagesstätten Nürnberg
Nürnberg · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Nürnberg sucht einen Dienstleister für die Sicherung von Gehwegen bei Schnee und Glatteis an ihren Schulgebäuden und Kindertagesstätten. Die Leistung wird in zwei räumliche Lose aufgeteilt (Nord und Süd) und läuft vom 1. November 2026 bis 31. März 2027. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei der Zuschlag allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgt.
43 % ähnlichBaustelleneinrichtung für den Ergänzungsbau der Grundschule Müncheberg
Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Müncheberg beschafft Leistungen für die Baustelleneinrichtung im Rahmen des Ergänzungsbaus der Grundschule Müncheberg. Der Auftrag betrifft einen Leistungsumfang ohne angegebene Wert- oder Mengenangabe in der Region DE4. Die Frist endet am 28. September 2026 um 08:30 Uhr deutscher Ortszeit.
43 % ähnlichRahmenvertrag für die kostenstellenbezogene Lieferung von Büromaterial
Meißen · Offen · Frist 08.10.2026
Das Landratsamt Meißen, Rechts- und Kommunalamt, Vergabestelle, sucht einen Auftragnehmer für die kostenstellenbezogene Belieferung mit Büromaterial. Die Leistung wird für die Region Meißen ausgeschrieben; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht enthalten. Angebote können bis zum 8. Oktober 2026 um 11:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
42 % ähnlichBaustelleneinrichtung für die Grundschule An der Friedenseiche in Leipzig
Leipzig · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Leipzig beschafft die Einrichtung einer Baustelle für die Grundschule An der Friedenseiche in 04178 Leipzig. Der Leistungsumfang umfasst das Herrichten der Baustelleneinrichtungsflächen, Bauzäune, Containeranlagen, Videoüberwachung und die Einrichtung von Bauwasser. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 13:00 Uhr; der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
42 % ähnlichSchulmöbel für 28 Schulen
Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Nürnberg, Zentrale Dienste, beschafft Schulmöbel für 28 Schulen. Nähere Angaben zum Umfang, zur Größenordnung oder zum Lieferzeitraum sind nicht enthalten. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Region Nürnberg in Bayern; die Frist endet am 1. Oktober 2026.
42 % ähnlichLieferung, Montage und betriebsfertige Aufstellung von Bibliotheksmöbeln für das Kommunal- und Kulturzentrum Bischofswerda
Bischofswerda · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadtverwaltung Bischofswerda beauftragt die Lieferung, Montage und betriebsfertige Aufstellung von Bibliotheksmöbeln im Rahmen des Umbaus des ehemaligen Kulturhauses zum Kommunal- und Kulturzentrum. Das Los 90.3 umfasst verschiedene Regale und Anbauregale nach Leistungsverzeichnis, insgesamt rund 50 Stück. Die Beschaffung erfolgt im offenen Verfahren und muss bis zum 22. September 2026 eingereicht werden. Der geschätzte Auftragswert liegt im niedrigen fünfstelligen Euro‑Bereich.
42 % ähnlichEinbau-Sportgeräte für Schulzentrum
Hassfurt · Offen · Frist 25.09.2026
Der Zweckverband Schulzentrum in Haßberge beschafft verschiedene Einbau-Sportgeräte, darunter eine motorische Ballschutznetz-Anlage, Klettertau-Einrichtungen, Ballwurfübungsanlagen und Basketball-Wandgerüste mit entsprechenden Sekundärkonstruktionen. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Zuschlag nach dem Kriterium des niedrigsten Preises. Bewerbungsfrist ist der 25. September 2026.
42 % ähnlichFahrzeugkonservierungen für Einsatzfahrzeuge der Branddirektion Leipzig
Leipzig · Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Leipzig schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Fahrzeugkonservierungen an den Einsatzfahrzeugen der Branddirektion Leipzig aus. Der Leistungszeitraum beträgt vier Jahre mit einem Gesamtbudget von 227.000 Euro netto. Das Zuschlagskriterium ist allein der Preis. Die Bewerbungsfrist endet am 23. September 2026.
42 % ähnlichRahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial
Darmstadt · Offen · Frist 05.10.2026
Die Technische Universität Darmstadt beschafft Büromaterial im Rahmen eines Rahmenvertrags. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,61 Millionen Euro; die Lieferung ist der Region Darmstadt zugeordnet. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 720 Tagen, und Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
41 % ähnlichRahmenvereinbarung zur regelmäßigen Lieferung von Grundnahrungsmitteln und Konserven
Straubing · Offen · Frist 29.09.2026
Die Bürgerspitalstiftung Straubing beschafft eine Rahmenvereinbarung für die regelmäßige Lieferung verschiedener Lebensmittel und Konserven an das Seniorenheim St. Nikola und das Bürgerheim. Der geschätzte Auftragswert beträgt 315.000 Euro. Die Lieferungen erfolgen für Einrichtungen in Straubing; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
41 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: FM Bücher Handelszentrale UG (haftungsbeschränkt)
Zuschlagswert: 0 EUR · Vertragsschluss: 03.08.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
283 vergleichbare Verfahren, davon 153 mit erfasstem Zuschlag · 220 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 383.378,79 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 36 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Mercura - Pressegroßhandel Mietke GmbH & Co. KG · Löbau
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bergische Buchhandlung R. Schmitz UG · Remscheid
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Rheinberg-Buch · Bergisch Gladbach
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
VielfaltMenü GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Heinrich Heine Fachmedien GmbH & Co. KG · Hamburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KiBuLa GmbH · Möhnesee
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hoormann Lehrmittel e.K. · Herzlake
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SBV Schulbuch-Service GmbH · Weißenburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Buchhandlung Nettesheim GmbH · Wuppertal
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
mehrere Bieter · LK Görlitz
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Sachsen, nach Vertragsende sortiert.
- Kopierpapier für kommunale Schulen in Dresden
Landeshauptstadt Dresden, GB Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit, Haupt- und Personalamt · Dresden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2027
Auftragnehmer: büro...ZIMMERMANN GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 27.05.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit für EU-Förderfonds in Sachsen 2021–2027
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz · Dresden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 29.07.2027
Auftragnehmer: Bestfall GmbH
Vertragsschluss: 29.07.2025
Zuschlagswert: 786.120 EUR
- Rahmenvereinbarung für Büro-, Geschäfts- und Marketingmaterial mit Onlineshop-Lieferung
Universität Leipzig · Leipzig
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 06.11.2027
Auftragnehmer: H. Kreller GmbH
Vertragsschluss: 06.11.2025
Zuschlagswert: 2.500.000 EUR
- Lieferung von Schulbüchern und Arbeitsheften an Leipziger Schulen
Stadt Leipzig · Leipzig
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2028
Auftragnehmer: Rheinberg-Buch +24 weitere
Vertragsschluss: 29.05.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenverträge für bedruckte und unbedruckte Versandtaschen und Umschläge verschiedener Formate
Deutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher Service · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2028
Auftragnehmer: Kaenguruh the world of paper +1 weitere
Vertragsschluss: 22.05.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für Büromaterial und Bürokleingeräte
Stadt Chemnitz · Chemnitz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2030
Auftragnehmer: H. Kreller GmbH
Vertragsschluss: 27.03.2026
Zuschlagswert: 552.000 EUR
- Schulbücher, Arbeitshefte und Druckwerke für Bautzener Schulen
Stadt Bautzen · Bautzen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2030
Auftragnehmer: KBS Schulbücher e.K. +1 weitere
Vertragsschluss: 12.05.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Bautzen
02625 · Bautzen
vergabe@bautzen.de+49 03591 534-07 erfasste Verfahren, davon 5 vergeben. 3 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer des Freistaates Sachsenbei der Landesdirektion Sachsen
post@lds.sachsen.de+49 3419773800
Bauverwaltungsamt
vergabe@bautzen.de+49 03591 534-0
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 04:53 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 03.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 06.09.2026, 21:36 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
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