Schülerspezialverkehr und Einzelfahrten für Schüler in Potsdam
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Potsdam schreibt einen Fahrdienst für den Schülerspezialverkehr aus. Es handelt sich um Einzelbeförderungen und Spezialfahrten innerhalb Potsdams und des Umlands für einen Zeitraum von 720 Tagen. Die Vergabe erfolgt an die drei wirtschaftlichsten Anbieter.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Landeshauptstadt Potsdam benötigt zum neuen Schuljahr einen oder mehrere Fahrdienstleister für die Beförderung von Schülern zu und von den Schulen innerhalb Potsdams und im Potsdamer Umland. Es handelt sich jeweils um Einzelbeförderungen/Einzelfahrten.
Die Landeshauptstadt Potsdam sucht Fahrdienstleister für den Transport von Schülern, die aufgrund besonderer Umstände oder individueller Wohnorte nicht über reguläre Sammelbeförderungen abgedeckt werden können. Es handelt sich um sogenannte Einzelfahrten, die auch kurzfristig im laufenden Schuljahr anfallen können, etwa bei speziellen Jugendhilfemaßnahmen. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von 720 Tagen und wird an die drei wirtschaftlichsten Anbieter vergeben, die dann je nach Bedarf abgerufen werden. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nachweisen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
- Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV als Alternative möglich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Gemäß §§123,124 GWB. Einreichung einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotIm Gesamtauftrag finden unterschiedliche Schulen und Wohnorte Berücksichtigung. Es handelt sich jeweils um Einzelbeförderungen/Einzelfahrten, welche aufgrund der anzufahrenden Schule den bestehenden Aufträgen/Verträgen oder aufgrund ihrer besonderen Umstände (bspw. Wohnort außerhalb Potsdams) nicht zugeordnet sind. Es können auch Beförderungsfälle wegen einer besonderen Jugendhilfemaßnahme sein. Die Fahrten zeichnen sich u. U. durch sehr kurze Realisierungszeit im laufenden Schuljahr aus. Daher wird von den Auftragnehmern eine besondere Leistungsfähigkeit (Umsetzung Beförderung innerhalb von einer Woche) erwartet. Aufgrund der verschiedenen Hintergründe zu diesen Fahrten kann es vor-kommen, dass diese auch sehr schnell wieder enden bzw. nur kurzweilig durchzuführen sind. Dreizehn Einzelbeförderungen bilden die derzeitige Angebotsgrundlage. Diese sind in einer Übersicht aufgelistet. Folgende Schulen sind hierbei anzufahren: - Voltaireschule-Potsdam (Lindenstr. 32-33, 14467 Potsdam) - Schiller-Gymnasium Potsdam (Fritz-Lang-Str. 15, 14480 Potsdam) - Johann-August-Zeune-Schule für Blinde und Berufsfachschule Dr. Silex (Rothenburgstraße 14, 12165 Berlin) - Parzival-Schule Berlin (Quermatenweg 6, 14163 Berlin-Zehlendorf) - Oberschule Theodor Fontane (Zum Teufelssee 2-4, 14478 Potsdam) - Grundschule am Humboldtring (Humboldtring 15-17, 14473 Potsdam) - Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule (Esplanade 3, 14469 Potsdam) - Gesamtschule Am Schilfhof (Schilfhof 25, 14478 Potsdam) - Neue Gesamtschule Babelsberg (Großbeerenstr. 189, 14482 Potsdam) - Evang. Gymnasium Hermannswerder (Hermannswerder 18, 14473 Potsdam) - Michael-Ende-Grundschule (Lotte-Loebinger-Straße 1 A, 14482 Potsdam) Es wird erwartet, dass bis zu elf weitere Spezialfahrten dem Auftrag zugeordnet werden. Für die Angebotsabgabe ist zu beachten, dass in den Preisblättern der Kilometerpreis ausschlaggebend ist. In der Preiskalkulation zum Kilometerpreis ist zu berücksichtigen, dass Rollstuhlbeförderungen nicht gesondert vergütet werden. Der angegebene Kilometerpreis ist daher für Beförderungen mit als auch ohne Rollstuhl bindend. Mehrfachrahmenvereinbarung Die LHP beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung als Mehrfachrahmenvereinbarung mit den erfolgreichen Bietern abzuschließen, auf deren Grundlage Einzelaufträge (je Beförderung/Fahrt) ausgelöst werden können. Die LHP wird die Leistungen beim Auftragnehmer 1 unter Angabe der Beförderungsfakten abrufen. Der Auftragnehmer 1 wird der LHP gegenüber die dem konkreten Abruf entsprechende Leistungserbringung unverzüglich spätestens im Laufe einer Woche ab Abruf bestätigen oder erklären, dass die Leistung nicht erbracht werden kann. Wird die Leistungserbringung nicht bestätigt, kann die LHP die weiteren Auftragnehmer mit dem Abruf beauftragen. Die Rahmenvertragsobergrenze für die Ausführung der Leistung beträgt 2.878.729,00 Euro brutto. Sofern die Rahmenobergrenze für zum Abruf stehende Leistungen erreicht ist, endet die Verpflichtung des Auftragnehmers, Leistungen nach § 3 des Vertrages zu erbringen. Grundsätzlich handelt es sich um eine Beförderungsdienstleistung mit besonderer Verantwortung. Der zu befördernde Personenkreis benötigt einen besonders rücksichtsvollen Umgang (ruhiges und besonnenes Handeln, Verständnis für die Situation, Empathie, Hilfe beim Einstieg) und besteht aus: - SuS mit geistiger oder Körperbehinderung, teils schwer mehrfachbehindert - SuS mit sozialen/emotionalen Störungen - SuS mit Autismus - medizinisch notwendigem Personal, Einzelfallhilfen, welche von Dritten gestellt und von der Auftraggeberin ausdrücklich benannt werden, sowie - Begleitpersonen in bestimmten Fahrzeugen. Die Beförderungen erfolgen grundsätzlich von den Wohnanschriften der benannten SuS zu den Schulen und wieder zurück. Dabei hat sich das Fahrpersonal immer zu vergewissern, dass die SuS das Schulgelände bzw. die Schul-Wohngebäude betreten oder nach Möglichkeit von Personenberechtigten oder Aufsichtspersonal in Obhut genommen werden. In Ausnahmefällen können zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer abweichende Abhol- bzw. Rückbringepunkte (z. B. eine Kindertagesstätte, Hort oder Tagesgruppen im Sinne einer Schulanschlussbetreuung) vereinbart werden. Für die zu befördernden SuS werden unterschiedliche Anforderungen an den Fahrdienst gestellt. Einige müssen im Rollstuhl befördert werden und/ oder zusammen mit einer von 3. Hand gestellten Begleitperson. Bemerkungen wie Einzelfallhilfe, Rollstuhl, o. ä. sind zwingend zu beachten. Die beigefügte Übersicht enthält diesbezüglich eine Angabe. An- und Abmeldungen in der Schülerbeförderung sind noch bis Schuljahresbeginn, aber auch im Laufe des Schuljahres zu erwarten und werden unmittelbar nach Bekanntwerden, i. d. R. innerhalb von 3 Fahrtagen, dem Auftragnehmer übermittelt. Gleiches gilt für Umzüge und Änderungen der Anforderungen der zu befördernden SuS, der Anzahl von zu beförderndem medizinisch notwendigem Personal und Begleitpersonen sowie für die Änderung der jeweiligen Stundenpläne. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Vergütung der derzeit vereinbarten Fahrten, wenn bisherige Schulen nicht mehr angefahren werden müssen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Die ersten drei wirtschaftlichsten Angebote werden Vertragspartei bzw. Auftragnehmer. Der Abruf der Leistung erfolgt anhand der Reihenfolge der Angebote in Bezug auf die Zuschlagskriterien. Liegen mehrere Angebote auf Rang 1, 2 oder 3 entscheidet das Losverfahren.
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung