Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr
Was wird ausgeschrieben
Der Balthasar-Neumann-Schulverband Werneck schreibt Schülerbeförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr aus. Es handelt sich um eine Personensonderbeförderung im Straßenverkehr für Schüler mit besonderem Beförderungsbedarf. Die Leistung umfasst einen Los und ist im NUTS-Code DE26B (Landkreis Schweinfurt) ausgeschrieben. Angebotsfrist ist der 8. Juni 2026.
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Personensonderbeförderung (Straße)
Der Balthasar-Neumann-Schulverband Werneck in Unterfranken vergibt die Beförderung von Schülern mit besonderem Beförderungsbedarf im freigestellten Schülerverkehr. Dabei handelt es sich um eine Personensonderbeförderung auf der Straße — also um Transportleistungen für Schüler, die aus körperlichen, geistigen oder sozialen Gründen nicht den regulären Schulbus nutzen können und daher spezielle Beförderung benötigen. Das Angebot ist für einen einzelnen Auftrag in der Region Schweinfurt ausgelegt, wobei der Preis das einzige Zuschlagskriterium darstellt. Bieter müssen unter anderem nachweisen, dass in den letzten zwei Jahren keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz oder das Mindestlohngesetz vorliegen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der persönlichen Eignung gemäß §§ 123-126 GWB
- Keine Vorstrafen nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Keine Verstöße gegen § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz
- Keine Verstöße gegen § 19 Mindestlohngesetz
- Keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Eignungsnachweise gemäß § 56 VgV nachforderbar
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotPersonensonderbeförderung (Straße)
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung