TED·484228-2026

Schülerbeförderungsleistungen ab Schuljahr 2026/27

Bayern
Coburg, Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
VerkehrsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungSchuelerbefoerderungPersonenbefoerderungOeffentliche VerwaltungVerkehrsdienstleistungenSchulverkehr
Auftragswert
~€800k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Coburg schreibt die Schülerbeförderung für den Zeitraum ab dem Schuljahr 2026/27 aus. Der Auftrag umfasst den freigestellten Schülerverkehr, Bedarfsfahrten sowie Fahrten zu Sport- und Kulturveranstaltungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1440 Tage.

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Die Schülerbeförderungsleistungen beinhalten den freigestellten Schülerverkehr, den Bedarfsverkehr (unregelmäßige Fahrten auf Anforderung), die Schwimm- und Sportfahrten sowie Fahrten zu Kulturveranstaltungen oder Ausflügen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Coburg sucht einen Dienstleister für die Beförderung von Schülern. Dies beinhaltet den regulären freigestellten Schülerverkehr, aber auch unregelmäßige Fahrten wie den Transport zu Schwimmunterricht, Sportveranstaltungen oder kulturellen Ausflügen. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von 1440 Tagen, was etwa vier Jahren entspricht. Da es sich um eine öffentliche Aufgabe handelt, ist eine zuverlässige Planung und Durchführung der Fahrten essenziell.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Schülerbeförderungsleistungen ab Schuljahr 2026/27

Die Schülerbeförderungsleistungen beinhalten den freigestellten Schülerverkehr, den Bedarfsverkehr (unregelmäßige Fahrten auf Anforderung), die Schwimm- und Sportfahrten sowie Fahrten zu Kulturveranstaltungen oder Ausflügen.

CPV 601300001440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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