Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis schreibt die Schülerbeförderung für seine kreiseigenen Einrichtungen aus. Die Ausschreibung umfasst 10 Lose mit insgesamt etwa 20 Touren, die Schülerinnen und Schüler sowie Schulkindergartenkinder vom Wohnort zu den Schulen bzw. dem Schulkindergarten und zurückbefördern. Einige Touren erfordern Begleitpersonen aufgrund der Anzahl der zu befördernden Kinder, mehrere Touren müssen mit emissionsfreien Fahrzeugen durchgeführt werden. Die Angebotsfrist endet am 27.05.2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Beförderung für die Schülerinnen/Schüler und Schulkindergartenkinder der kreiseigenen Einrichtungen vom Wohnort zu den Schulen bzw. dem Schulkindergarten sowie Außenklassen und zurück.
Der Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis in Baden-Württemberg vergibt die Beförderung von Schülerinnen und Schülern sowie Schulkindergartenkindern zu seinen kreiseigenen Schulen und dem Schulkindergarten Pusteblume. Die Ausschreibung ist in 10 Lose aufgeteilt, die verschiedene Schulstandorte (Otfried-Preußler-Schule, Alois-Wissmann-Schule, Schulkindergarten Pusteblume, Außenklasse OPS) abdecken und jeweils mehrere Routen vom Wohnort zur Schule und zurück umfassen. Insgesamt werden täglich etwa 120-150 Kinder befördert, wobei einige Touren eine Begleitperson erfordern und mehrere Touren explizit emissionsfreie Fahrzeuge vorschreiben. Der Zuschlag erfolgt je Los an das wirtschaftlichste Angebot, also den niedrigsten Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: 10 Lose mit jeweils 2-3 Touren)
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung gemäß § 123 GWB (Ausschlussgründe)
- Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG (Mindestlohn)
- Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
- Nachweis der fachlichen Eignung für Schülerbeförderung
- Bereitschaft zur Erbringung von Begleitpersonen bei Bedarf
- Bereitschaft zum Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge bei bestimmten Touren
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Des Weiteren wird auf die unter Ziffer 5.1.9 aufgeführten Ausschlussgründe hingewiesen. Dies sind: - § 123 GWB (Eigenerklärung) - § 124 GWB (Eigenerklärung) - § 19 Abs. 3 MiLoG (Eigenerklärung) - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Aufteilung in Lose
10 LoteSchulkindergarten Pusteblume - Aufteilung in 3 Touren: Tour 1: Neckarzimmern - Mosbach - Billigheim/Sulzbach - Großeicholzheim - Bödigheim (Beförderung von 5 Personen) Tour 2: Waldbrunn - Mudau (Beförderung von 4 Personen / emissionsfreies Fahrzeug) Tour 3: Hardheim - Höpfingen - Walldürn (Beförderung von 6 Personen / emissionsfreies Fahrzeug)
Schulkindergarten Pusteblume: Osterburken - Rosenberg/Sindolsheim - Buchen/Hettingen (Beförderung von 4 Personen)
Außenklasse OPS in Mosbach - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Oberdielbach - Fahrenbach - Elztal/Neckaburken - Elztal/Dallau - Billigheim/Sulzbach (Beförderung von 6 Personen) Tour 2: Aglasterhausen/Michelbach - Neckargerach - Binau - Mosbach (Beförderung von 4 Personen / emissionsfreies Fahrzeug)
Alois-Wissmann-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Leibenstadt - Adelsheim - Osterburken - Zimmern - Seckach-Klinge - Schlierstadt - Bödigheim (Beförderung von 16 Personen und einer Begleitpersonen (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler sowohl als Hilfestellung für ein Kind) Tour 2: Ravenstein/Hüngheim - Rosenberg/Sindolsheim- Buchen Hettingen (Beförderung von 4 Personen)
Alois-Wissmann-Schule - Aufteilung in 3 Touren: Tour 1: Robern - Krumbach - Limbach - Langenelz - Mudau - Buchen (Beförderung von 12 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler)) Tour 2: Gerichtstetten - Erfeld - Bretzingen - Hardheim - Dornberg - Höpfingen (Beförderung von 14 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler)) Tour 3: Walldürn - Hainstadt - Buchen (Beförderung von 7 Personen)
Alois-Wissmann-Schule: Mittelschefflenz - Oberschefflenz - Großeicholzheim - Heidersbach (Beförderung von 6 Personen / emissionsfreies Fahrzeug)
Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Leibenstadt - Sennfeld - Adelsheim - Osterburken - Schlierstadt - Seckach - Bödigheim (Beförderung von 13 Personen und zwei Begleitpersonen (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler sowohl als Hilfestellung für ein Kind)) Tour 2: Erlenbach - Hüngheim - Rosenberg - Bofsheim - Altheim - Rinschheim - Hettingen (Beförderung von 7 Personen)
Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Robern - Krumbach - Limbach - Laudenberg - Mudau - Unterneudorf (Beförderung von 13 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler)) Tour 2: Oberdielbach - Waldkatzenbach - Elztal/Muckental - Buchen ( Beförderung von 6 Personen)
Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Hardheim - Höpfingen (Beförderung von 8 Personen) Tour 2: Rippberg - Kaltenbrunn - Walldürn - Hainstadt (Beförderung von 11 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler))
Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Hüffenhardt - Obrigheim - Neckarelz - Mosbach - Billigheim - Großeicholzheim (Beförderung von 7 Personen - emissionsfreies Fahrzeug) Tour 2: Aglasterhausen/Michelbach - Neunkirchen - Binau - Nüstenbach - Lohrbach - Elztal/Dallau -Waldhausen (Beförderung von 7 Personen - emissionsfreies Fahrzeug)
Zuschlagskriterien
10 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
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Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
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Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
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Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
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Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
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Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
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Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
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Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
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Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
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Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung