Schülerbeförderung und Schülerspezialverkehr für Grundschulen in Heinsberg

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Heinsberg schreibt die Schülerbeförderung und den Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2026/2027 aus. Der Auftrag ist in sieben Lose unterteilt und umfasst den Transport zu Grundschulen, Kirchen sowie zum Schwimm- und Sportunterricht. Die Laufzeit erstreckt sich vom 02. September 2026 bis zum 16. Juli 2027.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Auftrag umfasst Schülerbeförderung und Schülerspezialverkehr für verschiedene Grundschulen im Stadtgebiet Heinsberg für das Schuljahr 2026/2027. Dazu zählen u.a. Hin- und Rückbeförderung, Fahrten zur Kirche sowie zum Schwimm- und Sportunterricht.
Die Stadt Heinsberg sucht für das Schuljahr 2026/2027 einen Dienstleister für die Beförderung von Grundschulkindern. Der Auftrag ist in sieben einzelne Lose aufgeteilt, die verschiedene Routen abdecken, darunter tägliche Schulwege, Fahrten zum Sport- und Schwimmunterricht sowie spezielle Transporte für eine Bläserklasse. Interessierte Unternehmen können sich auf einzelne oder mehrere dieser Lose bewerben. Die Fahrpläne sind an das Schuljahr gebunden und können bei Bedarf unterjährig angepasst werden.
Aufteilung in Lose
7 LoteDie Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).
Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).
Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).
Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).
Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).
Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).
Die Fahrten sind im gesamten Schuljahr 2026/2027erforderlich, d.h. ab dem 02. September 2026 bis einschließlich 16. Juli 2027. Sofern unterjährig Stundenpläne verändert werden müssen, können ggf. Anpassungen bei den Fahrzeiten erforderlich werden, die von der Schule bzw. dem Schul-, Kultur- und Sportamt mitgeteilt werden. Des Weiteren sind Abweichungen innerhalb des Schuljahres, die aus schulinternen Erfordernissen resultieren, in Absprache zwischen dem Auftragnehmer und dem Schul-, Kultur- und Sportamt bzw. der Schule möglich (z.B. früherer Schulschluss bei Zeugnisausgabe u.a.).
Zeitplan
- 13. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung