Schülerbeförderung mit Taxis, Kleinbussen und Pkw für etwa 100 Schülerinnen und Schüler
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Rosenheim
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- CPV-Codes
- Personensonderbeförderung (Straße) (60130000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 407853-2026
- Verfahrensnummer
- c270fb9a-8370-4bde-b125-2db9c70c7369
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Rosenheim beauftragt die tägliche Beförderung von etwa 100 Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf sowie weiteren Anspruchsberechtigten, die den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können. Der Auftrag umfasst rund 34 Touren mit Kleinbussen oder Pkw einschließlich Touren- und Einsatzplanung, an Schultagen im Stadtgebiet Rosenheim und vereinzelt im umliegenden Landkreis; bei Bedarf ist auch Rollstuhltransport erforderlich. Die Leistung läuft vom ersten Schultag des Schuljahres 2026/27 bis zum Ende des Schuljahres 2027/28, mit einer optionalen Verlängerung um zwei weitere Schuljahre.
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Leistungsbeschreibung
Schultägliche Beförderungsleistungen für ca. 100 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf sowie weiteren Anspruchsberechtigten, bei denen die Nutzung des ÖPNV ausscheidet, in ca. 34 Touren ab dem 1.Schultag des Schuljahres 2026/27 bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 im freigestellten Schülerverkehr mit Kleinbussen bzw. PKWs inklusive der Touren- und Einsatzplanung. Die Beförderung erfolgt an Schultagen zwischen Wohnorten bzw. Sammelpunkten und Schulen im Stadtgebiet. In Einzelfällen handelt es sich auch um Beförderungen von Schülerinnen und Schüler zu Zielen im umliegenden Landkreis Rosenheim. Transport ist ggf. in Einzelfällen auch im Rollstuhl erforderlich. Auf Veränderungen im Kreis der Beförderungsberechtigten und im Schulbetrieb muss kurzfristig und flexibel reagiert werden. Eine Vertragsverlängerung um die anschließenden weiteren zwei Schuljahre ist optional vorgesehen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr - Taxi
Schultägliche Beförderungsleistungen für ca. 100 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf sowie weiteren Anspruchsberechtigten, bei denen die Nutzung des ÖPNV ausscheidet, in ca. 34 Touren ab dem 1.Schultag des Schuljahres 2026/27 bis zum Ende des Schuljahres 2027/2028 im freigestellten Schülerverkehr mit Kleinbussen bzw. PKWs inklusive der Touren- und Einsatzplanung. Die Beförderung erfolgt an Schultagen zwischen Wohnorten bzw. Sammelpunkten und Schulen im Stadtgebiet. In Einzelfällen handelt es sich auch um Beförderungen von Schülerinnen und Schüler zu Zielen im umliegenden Landkreis Rosenheim. Transport ist ggf. in Einzelfällen auch im Rollstuhl erforderlich. Auf Veränderungen im Kreis der Beförderungsberechtigten und im Schulbetrieb muss kurzfristig und flexibel reagiert werden. Eine Vertragsverlängerung um die anschließenden weiteren zwei Schuljahre ist optional vorgesehen.
Frist: 07.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter/der Bieterin – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern bzw. Eignungsverleihern wie folgt nachzuweisen: Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124/L1240) oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft. Im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich die Erfüllung aller Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben. Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bzw. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt einholen. Es sind weitere Ausschlussgründe in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannt. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Unterlagen werden gemäß § 56 VGV nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter/Bieterin und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters/einer anderen Bieterin ist unzulässig, wenn der Bieter/die Bieterin nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des/der jeweils anderen Bieters/Bieterin bzw. Bietergemeinschaft erhält.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Preis ist nicht das alleinige Zuschlagskriterium. Alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt (Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien).
- 60 %
- Die Qualität ist nicht das alleinige Zuschlagskriterium. Alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt (Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien).
- 40 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter/der Bieterin – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern bzw. Eignungsverleihern wie folgt nachzuweisen: Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124/L1240) oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise. Dies gilt auch für andere Unternehmen, falls sich der Bieter/die Bieterin zur Erfüllung der Leistung auf deren Fähigkeiten beruft. Im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich die Erfüllung aller Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben. Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bzw. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt einholen. Es sind weitere Ausschlussgründe in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannt. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Unterlagen werden gemäß § 56 VGV nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter/Bieterin und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters/einer anderen Bieterin ist unzulässig, wenn der Bieter/die Bieterin nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des/der jeweils anderen Bieters/Bieterin bzw. Bietergemeinschaft erhält.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 648221-2026
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