Schülerbeförderung für Förderzentren im Landkreis Rosenheim

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
16
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
09.04.2026
CPV-Codes
Personensonderbeförderung (Straße) (60130000)
Bekanntmachung
plattform.aumass.de
Bekanntmachungsnummer
240261-2026
Verfahrensnummer
412a30a8-959f-4385-8d93-97e5f8db2a10

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Rosenheim schreibt die Beförderung von Schülern zu fünf verschiedenen Förderzentren in 16 Losen aus. Die Leistungen umfassen den freigestellten Schülerverkehr zwischen Wohnort und Schule inklusive Gepäckmitnahme. Die Gesamtlaufleistung über alle Lose beläuft sich auf ca. 600.000 Kilometer pro Schuljahr.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen, die für die Beförderung von Schüler/innen des Förderzentrums Bad Aibling (Los 1 – Los 4), des Förderzentrums Brannenburg (Los 5 – Los 7), des Förderzentrums Prien (Los 8 – Los 11), des Förderzentrums Rosenheim (Los 12) und des Förderzentrums Wasserburg (Los 13 – Los 16) mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Förderzentren in beide Richtungen notwendig sind.

Leistungen nach Losen (16)

  • LOT-0001 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 69.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens zehn 9-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 28.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens sechs 9-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 25.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 19.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens drei 9-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Brannenburg (Inntal-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Brannenburg, Pienzenauerstraße 2, 83098 Brannenburg)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Brannenburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 49.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens sechs 9-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Brannenburg (Inntal-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Brannenburg, Pienzenauerstraße 2, 83098 Brannenburg)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Brannenburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 43.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Brannenburg (Inntal-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Brannenburg, Pienzenauerstraße 2, 83098 Brannenburg)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Brannenburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 33.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 43.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 42.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer und ein 22-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 17.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens zwei 9-Sitzer und ein 22-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 10.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens ein 9-Sitzer und ein 22-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Rosenheim (Sonderpädagogisches Förderzentrum Rosenheim, Am Gries 25, 83026 Rosenheim)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Rosenheim mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 39.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0013 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 50.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0014 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 37.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0015 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 39.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0016 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

    Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 31.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens drei 9-Sitzer benötigt.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. §56 VgV nachgefordert.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0003 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0001 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0002 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0004 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Bad Aibling (Rupert-Egenberger Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Kellerstraße 1, 83043 Bad Aibling)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0005 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Brannenburg (Inntal-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Brannenburg, Pienzenauerstraße 2, 83098 Brannenburg)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0006 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Brannenburg (Inntal-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Brannenburg, Pienzenauerstraße 2, 83098 Brannenburg)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0007 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Brannenburg (Inntal-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Brannenburg, Pienzenauerstraße 2, 83098 Brannenburg)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0008 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0009 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0010 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0011 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Prien (Kampenwand-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Prien a.Chiemsee, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10, 83209 Prien a. Chiemsee)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0012 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Rosenheim (Sonderpädagogisches Förderzentrum Rosenheim, Am Gries 25, 83026 Rosenheim)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0013 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0014 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0015 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

LOT-0016 · Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für das Förderzentrum Wasserburg (Schule im Englischen Institut Sonderpädagogisches Förderzentrum Wasserburg a.Inn, Kaspar-Aiblinger-Platz 4, 83512 Wasserburg a. Inn)

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
90 %
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
10 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. §56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 504341-2026

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