Schülerspezialbeförderung für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.06.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
3
Auftraggeber
Landkreis OberhavelProfil ansehen
Erfüllungsregion
Berlin, Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
19.05.2026
Bekanntmachungsnummer
342146-2026
Verfahrensnummer
72288316-3fe4-4eb1-94b8-de6542c2a61f
CPV-Codes
60130000 · Personensonderbeförderung (Straße)

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Oberhavel beschafft die Beförderung von derzeit vier Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen zu Berliner Schulen und zurück beziehungsweise von einer Berliner Schule zum Wohnort. Die Leistung umfasst drei Fahrten zu den Schulen Toulouse-Lautrec, Reinfelder und Johann-August-Zeune an allen Schultagen in Berlin und dem Landkreis Oberhavel. Die Vertragsdauer beträgt je Los 1.460 Tage; Angebote müssen bis zum 18. Juni 2026, 8:00 Uhr deutscher Zeit, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel zu Berliner Schulen und zurück (Lose 1 und 2) sowie Beförderung einer Schülerin/eines Schülers von einer Schule in Berlin zum Wohnort (Los 3).

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Toulouse-Lautrec-Schule

    Die Leistung umfasst die Beförderung von derzeit 1 Schüler/in mit Beeinträchtigungen an allen Schultagen von der Wohnanschrift zur Schule und zurück.

    Frist: 18.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Reinfelder-Schule

    Die Leistung umfasst die Beförderung von derzeit 2 Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen an allen Schultagen von der Wohnanschrift zur Schule und zurück.

    Frist: 18.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Johann-August-Zeune-Schule

    Die Leistung umfasst die Beförderung von derzeit 1 Schüler/in mit Beeinträchtigungen an allen Schultagen von der Schule zur Wohnanschrift.

    Frist: 18.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Herangezogen für die Preisbewertung PAngebot wird je Los der vom Bieter gemäß seinem Angebot angebotene Gesamtpreis. Dieser setzt sich aus allen Touren, der ggf. zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie eines ggf. ohne Bedingungen gewährten Nachlasses zusammen. Maßgeblich ist dabei der durch den Auftraggeber rechnerisch geprüfte und ggf. korrigierte Gesamtpreis. Die Punktzahl für die Preisbewertung wird wie folgt ermittelt: - die maximal erreichbare Punktzahl gem. Bewertungsschlüssel beträgt 10 Punkte, - die Höchstpunktzahl von 10 Punkten erhält das noch in der Wertung befindliche Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis, - ein (fiktives) Angebot, das doppelt so hoch liegt, erhält 0 Punkte; Angebote mit dem 2- fachen des niedrigsten Wertungspreises oder darüber liegende Angebote erhalten ebenfalls 0 Punkte und - für alle preislich dazwischenliegenden Angebote wird die Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Formel: siehe Vergabeunterlagen - Anlage 1 - Prüfung und Wertung der Angebote. Das Ergebnis wird mathematisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Wertungspunkte werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 60 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Preis maximal 600 Punkte erreicht werden.
60 %
Das Kriterium besteht aus 5 Unterkriterien je Los: 1. Kriterium Q.a) - Personalschulung (5 % Gewichtung): Bewertung, inwieweit das zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal regelmäßig in relevanten Bereichen geschult wird. Das eingesetzte Fahrpersonal wird regelmäßig (d. h. mindestens alle zwei Jahre) wie folgt geschult: - externes Fahrsicherheitstrainings (z. B. bei einem Automobilclub o. ä.) = 5 Punkte, - anerkannter "Erste-Hilfe-Kurs" = 5 Punkte, - Es finden keine regelmäßigen Schulungen alle 2 Jahre statt = 0 Punkte Es können Wertungspunkte für beide Schulungsarten erreicht werden. Die Summe der erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.a) - Personalschulung maximal 50 Punkte erreicht werden. 2. Kriterium Q.b) Beschwerdemanagement (5 % Gewichtung): Bewertung, ob und inwieweit das Angebot ein Beschwerdemanagement enthält und innerhalb welcher Zeiträume nach Erreichen einer Beschwerde der Beschwerdeführer sowie der Schulträger (Auftraggeber) eine Nachricht über den Bearbeitungsstatus der Beschwerde erhält. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Beschwerdeführer und Auftraggeber erhalten Nachricht über den Status der Beschwerde: - innerhalb von 1 Werktag = 10 Punkte, - innerhalb von 3 Werktagen = 8 Punkte, - nach mehr als 3 Werktagen, aber innerhalb 1 Woche = 5 Punkte, - nach mehr als 1 Woche, aber innerhalb von 2 Wochen= 3 Punkte, - Es gibt kein Beschwerdemanagement oder Nachricht erfolgt im Zeitraum von mehr als 2 Wochen. = 0 Punkte. Die erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.b) - Beschwerdemanagement maximal 50 Punkte erreicht werden. 3. Kriterium Q.c) Fahrzeugwartung (5 % Gewichtung): Bewertung, inwieweit die zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge regelmäßig gewartet werden. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge werden nach den vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervallen von einer anerkannten KfZ-Werkstatt gewartet: - ja = 10 Punkte, - nein = 0 Punkte Die erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.c) - Fahrzeugwartung maximal 50 Punkte erreicht werden. 4. Kriterium Q.d) Alter der eingesetzten Fahrzeuge (10 % Gewichtung): Bewertung des Alters der zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge (keine Reservefahrzeuge) innerhalb des Vertragszeitraumes. Maßgeblich für das anzugebende Fahrzeugalter ist hierbei das Erstzulassungsdatum. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Auftragserfüllung eingesetzten Fahrzeuge haben bis zum Ende der Vertragslaufzeit (letzter Schultag 2032) ein Alter von: - bis zu 5 Jahre = 10 Punkte, - über 5 bis zu 8 Jahre = 7 Punkte, - über 8 bis zu 10 Jahre = 5 Punkte, - über 10 bis zu 12 Jahre = 3 Punkte, - über 12 bis zu 15 Jahre = 1 Punkt, - mehr als 15 Jahre= 0 Punkte Aus den Wertungspunkten gem. Bewertungsschlüssel je Fahrzeug wird das arithmetische Mittel (Punktmittelwert) auf 2 Nachkommastellen genau ermittelt. Der erreichte Punktmittelwert wird mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.d) - Fahrzeugalter maximal 100 Punkte erreicht werden. 5. Kriterium Q.e) CO2-Emissionswerte (15 % Gewichtung): Bewertung der CO2- Emissionswerte (Normwerte gem. Betriebsanleitung) der zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge (keine Reservefahrzeuge). Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Fahrzeuge weisen folgende CO2-Emissionen auf: - 0 g CO2 pro Kilometer = 10 Punkte, - bis zu 50 g CO2 pro Kilometer = 8 Punkte, - bis zu 100 g CO2 pro Kilometer = 5 Punkte, - bis zu 130 g CO2 pro Kilometer = 3 Punkte, - bis zu 150 g CO2 pro Kilometer = 1 Punkt, - mehr als 150 g CO2 pro Kilometer = 0 Punkte. Aus den Wertungspunkten gem. Bewertungsschlüssel je Fahrzeug wird das arithmetische Mittel (Punktmittelwert) auf 2 Nachkommastellen genau ermittelt. Der erreichte Punktmittelwert wird mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.e) - CO2-Eimissionswerte maximal 150 Punkte erreicht werden. Die Summe der gewichteten Punkte aller Leistungs-/Qualitätskriterien gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Qualität maximal 400 Punkte erreicht werden. Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses: Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Summe Gesamtpunktzahl Preis + Gesamtpunkzahl Leistung) der gewichteten Punkte stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Sollte auch dieser identisch sein, entscheidet das Los.
40 %
Herangezogen für die Preisbewertung PAngebot wird je Los der vom Bieter gemäß seinem Angebot angebotene Gesamtpreis. Dieser setzt sich aus allen Touren, der ggf. zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie eines ggf. ohne Bedingungen gewährten Nachlasses zusammen. Maßgeblich ist dabei der durch den Auftraggeber rechnerisch geprüfte und ggf. korrigierte Gesamtpreis. Die Punktzahl für die Preisbewertung wird wie folgt ermittelt: - die maximal erreichbare Punktzahl gem. Bewertungsschlüssel beträgt 10 Punkte, - die Höchstpunktzahl von 10 Punkten erhält das noch in der Wertung befindliche Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis, - ein (fiktives) Angebot, das doppelt so hoch liegt, erhält 0 Punkte; Angebote mit dem 2- fachen des niedrigsten Wertungspreises oder darüber liegende Angebote erhalten ebenfalls 0 Punkte und - für alle preislich dazwischenliegenden Angebote wird die Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Formel: siehe Vergabeunterlagen - Anlage 1 - Prüfung und Wertung der Angebote. Das Ergebnis wird mathematisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Wertungspunkte werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 60 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Preis maximal 600 Punkte erreicht werden.
60 %
Das Kriterium besteht aus 5 Unterkriterien je Los: 1. Kriterium Q.a) - Personalschulung (5 % Gewichtung): Bewertung, inwieweit das zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal regelmäßig in relevanten Bereichen geschult wird. Das eingesetzte Fahrpersonal wird regelmäßig (d. h. mindestens alle zwei Jahre) wie folgt geschult: - externes Fahrsicherheitstrainings (z. B. bei einem Automobilclub o. ä.) = 5 Punkte, - anerkannter "Erste-Hilfe-Kurs" = 5 Punkte, - Es finden keine regelmäßigen Schulungen alle 2 Jahre statt = 0 Punkte Es können Wertungspunkte für beide Schulungsarten erreicht werden. Die Summe der erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.a) - Personalschulung maximal 50 Punkte erreicht werden. 2. Kriterium Q.b) Beschwerdemanagement (5 % Gewichtung): Bewertung, ob und inwieweit das Angebot ein Beschwerdemanagement enthält und innerhalb welcher Zeiträume nach Erreichen einer Beschwerde der Beschwerdeführer sowie der Schulträger (Auftraggeber) eine Nachricht über den Bearbeitungsstatus der Beschwerde erhält. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Beschwerdeführer und Auftraggeber erhalten Nachricht über den Status der Beschwerde: - innerhalb von 1 Werktag = 10 Punkte, - innerhalb von 3 Werktagen = 8 Punkte, - nach mehr als 3 Werktagen, aber innerhalb 1 Woche = 5 Punkte, - nach mehr als 1 Woche, aber innerhalb von 2 Wochen= 3 Punkte, - Es gibt kein Beschwerdemanagement oder Nachricht erfolgt im Zeitraum von mehr als 2 Wochen. = 0 Punkte. Die erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.b) - Beschwerdemanagement maximal 50 Punkte erreicht werden. 3. Kriterium Q.c) Fahrzeugwartung (5 % Gewichtung): Bewertung, inwieweit die zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge regelmäßig gewartet werden. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge werden nach den vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervallen von einer anerkannten KfZ-Werkstatt gewartet: - ja = 10 Punkte, - nein = 0 Punkte Die erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.c) - Fahrzeugwartung maximal 50 Punkte erreicht werden. 4. Kriterium Q.d) Alter der eingesetzten Fahrzeuge (10 % Gewichtung): Bewertung des Alters der zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge (keine Reservefahrzeuge) innerhalb des Vertragszeitraumes. Maßgeblich für das anzugebende Fahrzeugalter ist hierbei das Erstzulassungsdatum. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Auftragserfüllung eingesetzten Fahrzeuge haben bis zum Ende der Vertragslaufzeit (letzter Schultag 2032) ein Alter von: - bis zu 5 Jahre = 10 Punkte, - über 5 bis zu 8 Jahre = 7 Punkte, - über 8 bis zu 10 Jahre = 5 Punkte, - über 10 bis zu 12 Jahre = 3 Punkte, - über 12 bis zu 15 Jahre = 1 Punkt, - mehr als 15 Jahre= 0 Punkte Aus den Wertungspunkten gem. Bewertungsschlüssel je Fahrzeug wird das arithmetische Mittel (Punktmittelwert) auf 2 Nachkommastellen genau ermittelt. Der erreichte Punktmittelwert wird mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.d) - Fahrzeugalter maximal 100 Punkte erreicht werden. 5. Kriterium Q.e) CO2-Emissionswerte (15 % Gewichtung): Bewertung der CO2- Emissionswerte (Normwerte gem. Betriebsanleitung) der zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge (keine Reservefahrzeuge). Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Fahrzeuge weisen folgende CO2-Emissionen auf: - 0 g CO2 pro Kilometer = 10 Punkte, - bis zu 50 g CO2 pro Kilometer = 8 Punkte, - bis zu 100 g CO2 pro Kilometer = 5 Punkte, - bis zu 130 g CO2 pro Kilometer = 3 Punkte, - bis zu 150 g CO2 pro Kilometer = 1 Punkt, - mehr als 150 g CO2 pro Kilometer = 0 Punkte. Aus den Wertungspunkten gem. Bewertungsschlüssel je Fahrzeug wird das arithmetische Mittel (Punktmittelwert) auf 2 Nachkommastellen genau ermittelt. Der erreichte Punktmittelwert wird mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.e) - CO2-Eimissionswerte maximal 150 Punkte erreicht werden. Die Summe der gewichteten Punkte aller Leistungs-/Qualitätskriterien gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Qualität maximal 400 Punkte erreicht werden. Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses: Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Summe Gesamtpunktzahl Preis + Gesamtpunkzahl Leistung) der gewichteten Punkte stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Sollte auch dieser identisch sein, entscheidet das Los.
40 %
Herangezogen für die Preisbewertung PAngebot wird je Los der vom Bieter gemäß seinem Angebot angebotene Gesamtpreis. Dieser setzt sich aus allen Touren, der ggf. zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie eines ggf. ohne Bedingungen gewährten Nachlasses zusammen. Maßgeblich ist dabei der durch den Auftraggeber rechnerisch geprüfte und ggf. korrigierte Gesamtpreis. Die Punktzahl für die Preisbewertung wird wie folgt ermittelt: - die maximal erreichbare Punktzahl gem. Bewertungsschlüssel beträgt 10 Punkte, - die Höchstpunktzahl von 10 Punkten erhält das noch in der Wertung befindliche Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis, - ein (fiktives) Angebot, das doppelt so hoch liegt, erhält 0 Punkte; Angebote mit dem 2- fachen des niedrigsten Wertungspreises oder darüber liegende Angebote erhalten ebenfalls 0 Punkte und - für alle preislich dazwischenliegenden Angebote wird die Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Formel: siehe Vergabeunterlagen - Anlage 1 - Prüfung und Wertung der Angebote. Das Ergebnis wird mathematisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Wertungspunkte werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 60 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Preis maximal 600 Punkte erreicht werden.
60 %
Das Kriterium besteht aus 5 Unterkriterien je Los: 1. Kriterium Q.a) - Personalschulung (5 % Gewichtung): Bewertung, inwieweit das zur Auftragsdurchführung eingesetzte Personal regelmäßig in relevanten Bereichen geschult wird. Das eingesetzte Fahrpersonal wird regelmäßig (d. h. mindestens alle zwei Jahre) wie folgt geschult: - externes Fahrsicherheitstrainings (z. B. bei einem Automobilclub o. ä.) = 5 Punkte, - anerkannter "Erste-Hilfe-Kurs" = 5 Punkte, - Es finden keine regelmäßigen Schulungen alle 2 Jahre statt = 0 Punkte Es können Wertungspunkte für beide Schulungsarten erreicht werden. Die Summe der erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.a) - Personalschulung maximal 50 Punkte erreicht werden. 2. Kriterium Q.b) Beschwerdemanagement (5 % Gewichtung): Bewertung, ob und inwieweit das Angebot ein Beschwerdemanagement enthält und innerhalb welcher Zeiträume nach Erreichen einer Beschwerde der Beschwerdeführer sowie der Schulträger (Auftraggeber) eine Nachricht über den Bearbeitungsstatus der Beschwerde erhält. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Beschwerdeführer und Auftraggeber erhalten Nachricht über den Status der Beschwerde: - innerhalb von 1 Werktag = 10 Punkte, - innerhalb von 3 Werktagen = 8 Punkte, - nach mehr als 3 Werktagen, aber innerhalb 1 Woche = 5 Punkte, - nach mehr als 1 Woche, aber innerhalb von 2 Wochen= 3 Punkte, - Es gibt kein Beschwerdemanagement oder Nachricht erfolgt im Zeitraum von mehr als 2 Wochen. = 0 Punkte. Die erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.b) - Beschwerdemanagement maximal 50 Punkte erreicht werden. 3. Kriterium Q.c) Fahrzeugwartung (5 % Gewichtung): Bewertung, inwieweit die zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge regelmäßig gewartet werden. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge werden nach den vom Hersteller empfohlenen Wartungsintervallen von einer anerkannten KfZ-Werkstatt gewartet: - ja = 10 Punkte, - nein = 0 Punkte Die erreichten Wertungspunkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 5 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.c) - Fahrzeugwartung maximal 50 Punkte erreicht werden. 4. Kriterium Q.d) Alter der eingesetzten Fahrzeuge (10 % Gewichtung): Bewertung des Alters der zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge (keine Reservefahrzeuge) innerhalb des Vertragszeitraumes. Maßgeblich für das anzugebende Fahrzeugalter ist hierbei das Erstzulassungsdatum. Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Auftragserfüllung eingesetzten Fahrzeuge haben bis zum Ende der Vertragslaufzeit (letzter Schultag 2032) ein Alter von: - bis zu 5 Jahre = 10 Punkte, - über 5 bis zu 8 Jahre = 7 Punkte, - über 8 bis zu 10 Jahre = 5 Punkte, - über 10 bis zu 12 Jahre = 3 Punkte, - über 12 bis zu 15 Jahre = 1 Punkt, - mehr als 15 Jahre= 0 Punkte Aus den Wertungspunkten gem. Bewertungsschlüssel je Fahrzeug wird das arithmetische Mittel (Punktmittelwert) auf 2 Nachkommastellen genau ermittelt. Der erreichte Punktmittelwert wird mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.d) - Fahrzeugalter maximal 100 Punkte erreicht werden. 5. Kriterium Q.e) CO2-Emissionswerte (15 % Gewichtung): Bewertung der CO2- Emissionswerte (Normwerte gem. Betriebsanleitung) der zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge (keine Reservefahrzeuge). Das Angebot wird nach folgendem Schlüssel bewertet: Die für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Fahrzeuge weisen folgende CO2-Emissionen auf: - 0 g CO2 pro Kilometer = 10 Punkte, - bis zu 50 g CO2 pro Kilometer = 8 Punkte, - bis zu 100 g CO2 pro Kilometer = 5 Punkte, - bis zu 130 g CO2 pro Kilometer = 3 Punkte, - bis zu 150 g CO2 pro Kilometer = 1 Punkt, - mehr als 150 g CO2 pro Kilometer = 0 Punkte. Aus den Wertungspunkten gem. Bewertungsschlüssel je Fahrzeug wird das arithmetische Mittel (Punktmittelwert) auf 2 Nachkommastellen genau ermittelt. Der erreichte Punktmittelwert wird mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die gewichteten Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Q.e) - CO2-Eimissionswerte maximal 150 Punkte erreicht werden. Die Summe der gewichteten Punkte aller Leistungs-/Qualitätskriterien gehen in die Gesamtwertung ein. Es können für das Kriterium Qualität maximal 400 Punkte erreicht werden. Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses: Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Summe Gesamtpunktzahl Preis + Gesamtpunkzahl Leistung) der gewichteten Punkte stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Sollte auch dieser identisch sein, entscheidet das Los.
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 05.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 257980
  2. 05.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 541798-2026
Vergleichbare Verfahren297vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag388 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 22 Vergaben

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Schülerspezialbeförderung zur Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in BirkenwerderLandkreis OberhavelOranienburg, Deutschland01.06.2026 -
Schülerspezialbeförderung für beeinträchtigte Schüler zur Schule St. JohannesbergLandkreis OberhavelOranienburg, Deutschland08.06.2026 -
Schülerbeförderung für die Helene-Haeusler-Schule in BerlinBezirksamt Pankow von BerlinBerlin, Deutschland18.05.2026 -
Freigestellter Schülerspezialverkehr für Schüler mit Behinderungen im Landkreis Potsdam-MittelmarkLandkreis Potsdam-MittelmarkBad Belzig, Deutschland07.05.2026 -
Spezialbeförderung von Schülern im Raum Hoyerswerda (Los 46)Landratsamt BautzenBautzen, Deutschland28.04.2026 -
Schulwegbeförderung von Schülerinnen und Schülern mit BehinderungenBezirksamt Spandau von BerlinBerlin, Deutschland10.04.2026 -
Spezialbeförderung von Schülern im Raum Hoyerswerda (Los 45)Landratsamt BautzenBautzen, Deutschland05.05.2026 -
Spezialbeförderung von Schülern im Raum Hoyerswerda (Los 64)Landratsamt BautzenBautzen, Deutschland18.05.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
BFBerlinMobil Frank Richert GmbHBerlin6020.07.20261,2 Mio. €fallend
MHMalteser Hilfsdienst gGmbHDresden6002.07.2026246 Tsd. €steigend
HOHOYWOY-FahrserviceHoyerswerda4012.06.2026154 Tsd. €steigend
FSFahrservice S. Kortschlag GmbH - 3007.07.2026198 Tsd. €steigend
PRPersonenbeförderung RangeHess. Lichtenau3008.06.2026232 Tsd. €steigend
TRTaxi RöthigHoyerswerda3004.06.2026123 Tsd. €steigend
JBJHW Berlin Gesundheitshafen GmbHBerlin3001.06.202649,973 €steigend
KGKöhler-Transfer GmbH & Co. KGFrankfurt am Main3028.05.202683 Tsd. €steigend
TMTaxibetrieb Matthias NeumannHennigsdorf2206.07.2026289 Tsd. €steigend
ETEngler Transfer GmbH - 2002.09.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Sachsen (60) · Bayern (52) · Nordrhein-Westfalen (44) · Baden-Württemberg (36) · Berlin (20) · Hessen (16)

Laufende Rahmenverträge

Berlin
  • Beförderung behinderter Kinder und Rollstuhlfahrer zu Schulen in Berlin-MitteBerlinMobil Frank Richert GmbH +1 weitereLand Berlin vertr. durch BA Mitte v. BerlinBerlin, Deutschland
    4,2 Mio. €
    12.08.2024noch 23 Monate31.08.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Schülerbeförderung zu Schwimmunterricht und JugendverkehrsschulenBerlinMobil Frank Richert GmbHLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von BerlinBerlin, Deutschland
    0,01 €
    28.05.2025noch 34 Monate31.07.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beförderung überwiegend behinderter Schüler:innen zu Schulen und Praktikumsorten in BerlinBerlinMobil Frank Richert GmbHLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von BerlinBerlin, Deutschland
    0,01 €
    01.09.2025noch 35 Monate10.08.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag zur Anmietung verschiedener Fahrzeuge als SelbstfahrmietfahrzeugeAuftragnehmer nicht veröffentlichtDeutscher Bundestag - VergabereferatBerlin, Deutschland
    16.05.2025noch 35 Monate31.08.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beförderung beeinträchtigter Schülerinnen und Schüler zu Schulen in Berlin-LichtenbergJHW Berlin Gesundheitshafen GmbH +1 weitereLand Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von BerlinBerlin, Deutschland
    0,01 €
    26.08.2025noch 36 Monate08.09.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Landkreis Oberhavel

Aktiv seit 2024 · 24 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr11Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 24 seit 2024Spitze KW 21 · 2026 · 3

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
TMTaxibetrieb Matthias Neumann320.07.2026283 Tsd. €
TMTischlerei Marko Schröder101.09.2026100 Tsd. €
KDKAEFER Deutschland Pro Services GmbH128.08.2026154 Tsd. €
KAKlimatech Anlagenbau GmbH121.08.2026286 Tsd. €
BBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH110.08.202679 Tsd. €
S&Stephan & Stephan GmbH103.08.2026276 Tsd. €
DGDIGAVON GmbH127.07.2026140 Tsd. €
FPFahrdienst Paeschke120.07.2026272 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvereinbarungen für Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung in drei FachlosenWeber & Partner Ingenieurgesellschaft für technische Gesamtplanung mbH +5 weitereLandkreis OberhavelOranienburg, Deutschland
    17.03.2025noch 30 Monate31.03.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarungen für Tragwerksplanung und bauphysikalische LeistungenAkustikbüro K5 GmbH +7 weitereLandkreis OberhavelOranienburg, Deutschland
    2 Mio. €
    14.04.2025noch 31 Monate30.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
18.08.2026Geometrische Verbesserung der Liegenschaftskarte in acht KatasterbezirkenOffen - -
29.07.2026Estricharbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in Hohen NeuendorfOffen - -
29.07.2026Innenputzarbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-GymnasiumsOffen - -
10.07.2026Tischlerarbeiten für 39 Innentürelemente und ein FestverglasungselementVergebenTMTischlerei Marko Schröder100 Tsd. €
07.07.2026Schülerspezialbeförderung zur Schule St. Johannesberg in OranienburgVergebenTMTaxibetrieb Matthias Neumann210 Tsd. €
01.07.2026Schülerspezialbeförderung zur Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in BirkenwerderVergebenTMTaxibetrieb Matthias Neumann367 Tsd. €
25.06.2026Dachabdichtungsarbeiten für den Erweiterungsneubau eines GymnasiumsVergebenLDLudwig Dachdecker GmbH102 Tsd. €
25.06.2026Elektroarbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in Hohen NeuendorfVergebenEHElektroinnungsbetrieb Hubert Brendel Inhaber: Marcel Brendel GmbH626 Tsd. €
11.06.2026Trockenbauarbeiten für die Erweiterung eines Gymnasiums mit CafeteriaVergebenKDKAEFER Deutschland Pro Services GmbH154 Tsd. €
01.06.2026Fassadenarbeiten mit Wärmedämm-Verbundsystem für GymnasiumserweiterungVergebenBBBayram Baukonstruktion Berlin GmbH79 Tsd. €
28.05.2026Gebäudeautomation und Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für einen GymnasiumsneubauVergebenDGDIGAVON GmbH140 Tsd. €
22.05.2026Heizungs-, Sanitär- und Wärmeversorgungsarbeiten für die Erweiterung eines GymnasiumsVergebenS&Stephan & Stephan GmbH276 Tsd. €
22.05.2026Lüftungs- und kältetechnische Anlagen für einen SchulerweiterungsbauVergebenKAKlimatech Anlagenbau GmbH286 Tsd. €
19.05.2026Schülerspezialbeförderung für Schülerinnen und Schüler mit BeeinträchtigungenVergebenTMTaxibetrieb Matthias Neumann +1 weitere272 Tsd. €
08.05.2026Schülerspezialbeförderung für beeinträchtigte Schüler zur Schule St. JohannesbergOffen - -
04.05.2026Schülerspezialbeförderung zur Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in BirkenwerderOffen - -
30.04.2026Dachabdichtungsarbeiten für Erweiterungsneubau GymnasiumOffen - -
22.04.2026Elektrotechnische Starkstrom- und Schwachstromanlagen für Erweiterungsneubau GymnasiumOffen - -
30.03.2026Lieferung und Montage von Fenstern und Außentüren für das Marie-Curie-Gymnasium Hohen NeuendorfVergebenWMWarnow Metall GmbH219 Tsd. €
23.02.2026Rohbauarbeiten für den Erweiterungsneubau des Marie-Curie-Gymnasiums in Hohen NeuendorfVergebenPIPluspunkt Ingenieurbau GmbH491 Tsd. €
24.11.2025Rahmenvertrag für die Reinigung und Inspektion von Kanälen an KreisstraßenVergebenKRKÖRNER Rohr & Umwelt GmbH336 Tsd. €
21.01.2025Rahmenvereinbarungen für Tragwerksplanung und bauphysikalische LeistungenVergebenAKAkustikbüro K5 GmbH +7 weitere2 Mio. €
04.12.2024Rahmenvereinbarungen für Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung in drei FachlosenVergebenW&Weber & Partner Ingenieurgesellschaft für technische Gesamtplanung mbH +5 weitere -
19.07.2024Planungsleistungen für Gebäude, Innenräume und InstandhaltungsmaßnahmenVergebenZAZRS Architekten GvA mbH +5 weitere4,2 Mio. €

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