Schülerbeförderung für das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum Schule am Favoritepark

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
20.03.2026
CPV-Codes
Personensonderbeförderung (Straße) (60130000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
195148-2026
Verfahrensnummer
1f9ac54b-36e9-4c10-a92e-443b93f9166f

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Ludwigsburg schreibt die Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr für das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum Schule am Favoritepark aus. Die Leistung umfasst die tägliche Beförderung an Schultagen gemäß dem schulspezifischen Kalender. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.

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Leistungsbeschreibung

Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum Schule am Favoritepark in Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Schülerbeförderung

    Die Verpflichtung zur Beförderung besteht zum stundenplanmäßigen Unterricht an Schultagen (montags bis freitags) des Baden-Württembergischen Schulferienkalenders, unter Berücksichtigung des Ferienplans der Schule sowie unter Berücksichtigung von Tagen, an denen der Unterricht aus sonstigen Gründen (z. B pädagogische Tage) entfällt. Grundlage der Leistungsbeschreibung sind die im Schuljahr 2025/2026 (Stand: Januar 2026) tatsächlich gefahrenen Touren. Es handelt sich hierbei um die aktuellen zur Verfügung stehenden Daten. Dies bedeutet, dass in den Schuljahren 2026/2027, 2027/2028 + Verlängerungsoption 2028/2029 und 2029/2030 hiervon Abweichungen auftreten können, da die Anzahl und Wohnorte der dann zu befördernden Schüler/Kindergartenkinder noch nicht bekannt sind.

    Frist: 26.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen.

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LOT-0001 · Schülerbeförderung

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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 427507-2026

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