Schülerbeförderung für eine Förderschule einschließlich Tourenplanung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.12.2025
- CPV-Codes
- Personensonderbeförderung (Straße) (60130000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 866711-2025
- Verfahrensnummer
- 2785708b-2015-42d4-8288-8ea083c28e85
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, beauftragt interimsweise die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Nils-Holgersson-Schule, einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“. Die Leistungen umfassen Fahrten an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika und für Sonderfahrten einschließlich der Tourenplanung. Der Auftrag betrifft Berlin und ist für eine Dauer von 360 Tagen vorgesehen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Interimsweise Beauftragung des Loses 2 aus dem Hauptverfahren 25-HD-20-Befoerd
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Interimsweise Beauftragung des Loses 2 aus dem Hauptverfahren 25-HD-20-Befoerd
Interimsweise Beauftragung des Loses 2 aus dem Hauptverfahren 25-HD-20-Befoerd Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für die Schüler:innen folgender Schule mit sonderpädagogischer Förderung: Nils-Holgersson-Schule Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ (11S12) Otto-Marquardt-Str. 12-14, 10369 Berlin Als Abrechnungsgrundlage aller Touren gelten die im Leistungsverzeichnis für Los 2 angebotenen Festpreise. Während eines Schuljahres sind ca. 158 Schüler:innen aus einer Schule mit sonderpädagogischer Förderung zu befördern. Einige Schüler:innen haben neben der hauptsächlichen Behinderung wie „geistige Entwicklung“ weitere Behinderungen in Kombination, das heißt sie sind zum Teil schwer mehrfach behindert. Für die Beförderung der Schüler:innen dieser Schulen kommt ausschließlich die Sammelbeförderung bis zu maximal 8 Personen unter teilweisem Einsatz von Spezialfahrzeugen (BTW) in Betracht. In diesem Los sind gegenwärtig 7 Einzelbeförderungen durchzuführen. Davon ist ein Schüler auf einen Rollstuhl angewiesen. Die durchschnittliche Anzahl der in den jeweiligen Ferien zu befördernden Schüler:innen betrug (Betrachtungszeitraum 2024 - Schuljahr 2023/2024, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) 50 Schüler:innen. Praktika: Pro Schulhalbjahr sind ca. 35 Beförderungen (einfache Fahrt) für den genannten Zeitraum für die Dauer in der Regel von 2 Wochen, mitunter auch für 3 Wochen notwendig. Für 4 Schüler:innen wurde im gesamten Schuljahr ein Praxistag pro Woche mit demselben Zielort für alle 4 Schüler:innen durchgeführt. Die o. g. Zahl stellt die Gesamtzahl der Beförderungen einschließlich der Schüler:innen, die sonst nicht an der täglichen Beförderung während der Schultage teilnehmen, dar. Die Stellung von Begleitpersonen ist notwendig.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Interimsweise Beauftragung des Loses 2 aus dem Hauptverfahren 25-HD-20-Befoerd
- 100% Preis
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.