Schülerbeförderung mit Bussen im Schulverband Ehekirchen
Was wird ausgeschrieben
Der Schulverband Ehekirchen sucht einen Dienstleister für die Durchführung der Schülerbeförderung im Landkreis Eichstätt. Es werden zwei Buslinien vergeben, die Schulkinder von den Orten Klingsmoos und Holzkirchen zur Schule nach Ehekirchen bringen. Die Beförderungsleistungen werden voraussichtlich zum Schuljahr 2026/2027 beginnen und umfassen den regelmäßigen Linienverkehr. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Durchführung von Beförderungsleistungen
Der Schulverband Ehekirchen in Bayern vergibt einen Auftrag für den Schulbusverkehr. Gesucht wird ein Verkehrsunternehmen, das zwei feste Buslinien betreibt, um Schulkinder aus den Gemeinden Klingsmoos und Holzkirchen sicher und pünktlich zur Schule nach Ehekirchen zu bringen. Die Beförderungen sollen voraussichtlich ab dem Schuljahr 2026/2027 erfolgen und werden ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben. Bieter müssen nachweisen, dass sie keine Ausschlussgründe wie Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Schwarzarbeit vorliegen haben. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Schulverband Ehekirchen)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung nach VgV
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Straffreie Erklärung bzgl. Schwarzarbeit
- Straffreie Erklärung bzgl. Arbeitnehmerentsendung
- Straffreie Erklärung bzgl. Mindestlohn
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es gilt § 56 VgV Es gilt § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
2 LoteLinie Klingsmoos – Ehekirchen - Klingsmoos
Linie 2 Holzkirchen – Ehekirchen - Holzkirchen
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Preis alleiniges Zuschlagskriterium
- price
Preis alleiniges Zuschlagskriterium
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung