Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zur Stulz-von-Ortenbergschule
Was wird ausgeschrieben
Die Stadtverwaltung Baden-Baden schreibt die Beförderung von Schülern im freigestellten Schülerverkehr zur Stulz-von-Ortenbergschule aus. Der Auftrag ist in vier geografische Lose unterteilt, die verschiedene Regionen rund um Baden-Baden abdecken. Die Vergabe erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt: Los 1: Großraum Baden-Baden Los 2: Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern Los 3: Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt Los 4: Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier, Marxzell
Die Stadt Baden-Baden sucht nach Transportunternehmen für den sogenannten freigestellten Schülerverkehr zur Stulz-von-Ortenbergschule. Das bedeutet, dass Schüler, die aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse nicht mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren können, gezielt befördert werden. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die jeweils verschiedene Regionen wie Baden-Baden, Rastatt oder Bühl abdecken, sodass sich Unternehmen auch nur für einzelne Gebiete bewerben können. Die Auswahl des Anbieters erfolgt ausschließlich über den Preis.
Aufteilung in Lose
4 LoteDie Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 1 betrifft den Großraum Baden-Baden. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 2 betrifft den Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 3 betrifft den Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 4 betrifft den Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier und Marxzell. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
- price100%
Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
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Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
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Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert