Schülerbeförderung zu Sportstätten und Sonderzielen in Landshut für das Schuljahr 2026/2027

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Landshut schreibt die Schülerbeförderung zu Sportstätten und Sonderzielen für das Schuljahr 2026/2027 aus. Der Leistungszeitraum beginnt am 15. September 2026 und endet mit dem letzten Schultag des Schuljahres. Die Abrechnung erfolgt über Tagespauschalen und Besetztkilometerpreise.
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Gegenstand der Leistung ist die Schülerbeförderung im Bereich der Stadt Landshut zu einzelnen Sportstätten und Sonderzielen für das Schuljahr 2026/2027. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt nach dem Ende der bayerischen Sommerferien am Dienstag, 15.09.2026 und endet am letzten Tag des Schuljahres 2026/2027. Eine Schülerbeförderung findet nicht statt an Samstagen sowie Sonn- und gesetzlichen Fei-ertagen, nicht während der Schulferien nach dem bayerischen Ferienkalender. Die monatliche Abrechnung erfolgt nach der Tagespauschale, die der Auftragnehmer kalku-liert hat, bzw. bei den Sonderfahrten nach dem vereinbarten Besetztkilometerpreis. Gegenstand ist die Schülerbeförderung im Schuljahr 2026/2027. Die derzeit beigefügten Planungsdaten beruhen auf dem Schuljahr 2025/2026 und dienen ausschließlich als Kalkulationsgrundlage; Änderungen bleiben vorbehalten.
Die Stadt Landshut sucht einen Dienstleister für den sogenannten freigestellten Schülerverkehr. Dabei geht es um die Beförderung von Schülern zu Sportstätten und besonderen Zielen im Stadtgebiet während des Schuljahres 2026/2027. Der Auftrag umfasst den Zeitraum vom 15. September 2026 bis zum Ende des Schuljahres, wobei Fahrten an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien ausgenommen sind. Als Basis für die Kalkulation dienen die Daten des Vorjahres. Die Abrechnung erfolgt flexibel über Tagespauschalen für regelmäßige Fahrten und Kilometerpreise für Sonderfahrten.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist nicht ausgeschlossen" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Leistung ist die Schülerbeförderung im Bereich der Stadt Landshut zu einzelnen Sportstätten und Sonderzielen für das Schuljahr 2026/2027. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt nach dem Ende der bayerischen Sommerferien am Dienstag, 15.09.2026 und endet am letzten Tag des Schuljahres 2026/2027. Eine Schülerbeförderung findet nicht statt an Samstagen sowie Sonn- und gesetzlichen Fei-ertagen, nicht während der Schulferien nach dem bayerischen Ferienkalender. Die monatliche Abrechnung erfolgt nach der Tagespauschale, die der Auftragnehmer kalku-liert hat, bzw. bei den Sonderfahrten nach dem vereinbarten Besetztkilometerpreis. Gegenstand ist die Schülerbeförderung im Schuljahr 2026/2027. Die derzeit beigefügten Planungsdaten beruhen auf dem Schuljahr 2025/2026 und dienen ausschließlich als Kalkulationsgrundlage; Änderungen bleiben vorbehalten.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung