Schülerbeförderung im Bezirk Berlin-Mitte
Was wird ausgeschrieben
Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte, schreibt die Beförderung von Schülern zu verschiedenen Schulstandorten aus. Der Auftrag umfasst den Transport von Schülern, einschließlich solcher, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Die Laufzeit und der geschätzte Wert belaufen sich auf knapp 2 Millionen Euro.
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Schulwegbeförderung zu verschiedenen Schulstandorten (diverse Schulen, wie in der Leistungsbeschreibung aufgeführt) inklusive Rollstuhlfahrende
Das Bezirksamt Mitte von Berlin sucht einen Dienstleister für die tägliche Beförderung von Schülern zu verschiedenen Schulen im Bezirk. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Barrierefreiheit, da auch Schüler befördert werden müssen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Der Auftrag hat einen geschätzten Gesamtwert von rund 1,98 Millionen Euro. Interessierte Unternehmen müssen ihre Angebote elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin einreichen und verschiedene Nachweise zur Eignung, wie etwa Erklärungen zu Ausschlussgründen oder zum Mindestlohn, erbringen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Berlin/iTWOtender
- Einreichung des Vordrucks Wirt124 EU zu Ausschlussgründen
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungs-, Arbeitnehmerentsende- oder Mindestlohngesetz
- Beachtung der Hinweise zu restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland (Vordruck Wirt124.1)
- Einreichung des ausgefüllten Leistungsverzeichnisses (LV Excel-Sheet LuD_2026_SchuSpo_01.xlsx)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124 EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher, sofern zutreffend. Von der Nachforderung ausgenommen sind: Wirt-213, LV Excel-Sheet LuD_2026_SchuSpo_01.xlsx, ausgefüllt
Aufteilung in Lose
1 LotSchulwegbeförderung zu verschiedenen Schulstandorten (diverse Schulen, wie in der Leistungsbeschreibung aufgeführt) inklusive Rollstuhlfahrende
Zeitplan
- 27. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung