TED·456443-2026·Schließt in 35 Tagen

Schülerbeförderung für die Lilli-Nielsen-Schule in Kiel

Schleswig-Holstein
Kiel, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
VerkehrsdienstleistungenSoziale DienstleistungenÖffentliche VerwaltungPersonenbeförderungSchuelerbefoerderungPersonenbefoerderungOeffentliche VerwaltungSoziale DienstleistungenKiel
Auftragswert
~€600k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Aug. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Kiel schreibt die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung zur Lilli-Nielsen-Schule sowie deren Außenstelle aus. Der Auftrag umfasst die tägliche Abholung an den Wohnadressen sowie den sicheren Transport zur Schule und zurück. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen für einen langfristigen Zeitraum.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Schüler*innenbeförderung; Planung und Durchführung der Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Kiel sucht einen Dienstleister für den täglichen Transport von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung zur Lilli-Nielsen-Schule und deren Außenstelle. Die Aufgabe beinhaltet die Planung und Durchführung der Fahrten, bei denen die Kinder direkt an ihren Wohnorten abgeholt und sicher zur Schule sowie wieder nach Hause gebracht werden. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die sich auf die verschiedenen Schulstandorte beziehen. Die Bewertung der Angebote erfolgt primär über den Preis pro gefahrenem Kilometer, wobei auch Sonderfahrten und eine notwendige Busbegleitung berücksichtigt werden.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß VgV
  • Einhaltung der Vorgaben zur Schülerbeförderung
  • Sicherstellung der täglichen pünktlichen Beförderung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Verstoß führt zum Ausschluss. Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Beförderung zur Lilli-Nielsen-Schule

Gegenstand der Vergabe ist die Planung und Durchführung der Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung, aufgeteilt in zwei Lose. Die Leistung umfasst insbesondere die tägliche Abholung der Schüler*innen an ihren jeweiligen Wohnadressen sowie deren sichere und pünktliche Beförderung zur Schule und zurück.

CPV 60000000Frist 6. Aug. 2026
LOT-0002Beförderung zur Außenstelle der Lilli-Nielsen-Schule

Gegenstand der Vergabe ist die Planung und Durchführung der Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung, aufgeteilt in zwei Lose. Die Leistung umfasst insbesondere die tägliche Abholung der Schüler*innen an ihren jeweiligen Wohnadressen sowie deren sichere und pünktliche Beförderung zur Schule und zurück.

CPV 60000000Frist 6. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

8 Kriterien
  • price

    Preis pro besetzt gefahrenem Kilometer für Schulfahrten (inkl. aller beeinflussenden Faktoren)

    70%
  • price

    Preis pro besetzt gefahrenem Kilometer für Sonderfahrten einschließlich Fahrten in den Ferien (inkl. aller beeinflussenden Faktoren)

    15%
  • price

    Anfahrtspauschale für Sonderfahrten

    10%
  • price

    Preis pro besetzt gefahrenem Kilometer je Busbegleitung (inkl. aller preisbeeinflussenden Faktoren)

    5%
  • price

    Preis pro besetzt gefahrenem Kilometer für Schulfahrten (inkl. aller beeinflussenden Faktoren)

    70%
  • price

    Preis pro besetzt gefahrenem Kilometer für Sonderfahrten einschließlich Fahrten in den Ferien (inkl. aller beeinflussenden Faktoren)

    15%
  • price

    Anfahrtspauschale für Sonderfahrten

    10%
  • price

    Preis pro besetzt gefahrenem Kilometer je Busbegleitung (inkl. aller preisbeeinflussenden Faktoren)

    5%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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