Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. +10 weitere
Auftragswert
€9.5M
Zuschlag am
17. Juli 2026
Schülerbeförderung für Förderzentren im Landkreis Rosenheim

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Rosenheim schreibt die Beförderung von Schülern zu fünf verschiedenen Förderzentren in 16 Losen aus. Die Leistungen umfassen den freigestellten Schülerverkehr zwischen Wohnort und Schule inklusive Gepäckmitnahme. Die Gesamtlaufleistung über alle Lose beläuft sich auf ca. 600.000 Kilometer pro Schuljahr.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen, die für die Beförderung von Schüler/innen des Förderzentrums Bad Aibling (Los 1 – Los 4), des Förderzentrums Brannenburg (Los 5 – Los 7), des Förderzentrums Prien (Los 8 – Los 11), des Förderzentrums Rosenheim (Los 12) und des Förderzentrums Wasserburg (Los 13 – Los 16) mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Förderzentren in beide Richtungen notwendig sind.
Der Landkreis Rosenheim sucht Transportunternehmen für den täglichen Schülertransport zu fünf sonderpädagogischen Förderzentren in Bad Aibling, Brannenburg, Prien, Rosenheim und Wasserburg. Die Ausschreibung ist in 16 einzelne Lose unterteilt, was es Anbietern ermöglicht, sich auf bestimmte Routen oder Schulen zu bewerben. Insgesamt werden für die Beförderung der Schüler mit ihrem Gepäck, wie Schulranzen oder Musikinstrumenten, zahlreiche Kleinbusse (9-Sitzer) sowie vereinzelt größere Fahrzeuge (22-Sitzer) benötigt. Die Vergabe erfolgt primär über den Preis, wobei auch Qualitätskriterien eine Rolle spielen.
Aufteilung in Lose
16 LoteGegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 69.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens zehn 9-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 28.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens sechs 9-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 25.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Bad Aibling mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 19.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens drei 9-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Brannenburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 49.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens sechs 9-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Brannenburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 43.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Brannenburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 33.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 43.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 42.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer und ein 22-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 17.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens zwei 9-Sitzer und ein 22-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Prien mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 10.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens ein 9-Sitzer und ein 22-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Rosenheim mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 39.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 50.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 37.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens fünf 9-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 39.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens vier 9-Sitzer benötigt.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beförderung von Schülern des Förderzentrums Wasserburg mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Schulen in beide Richtungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs. Voraussichtliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 31.000 km. Es werden voraussichtlich mindestens drei 9-Sitzer benötigt.
Zuschlagskriterien
32 Kriterien- price90%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- price90%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- price90%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- price90%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- price90%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- price90%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- price90%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- price90%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- price90%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 80% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 20% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten, davon - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten, davon - zu 35% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - zu 65% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Fahrten mit dem Midibus (22-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- price90%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- price90%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- price90%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- price90%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- price90%
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
- quality10%
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Maßgeblich für die Wertung des Angebotspreises sind die im Folgenden angeführten Kriterien, die jeweils mit der genannten Gewichtung in die Bewertung einfließen: - Angebotener Preis zu 90%, davon • zu 95% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Linienfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) • zu 5% die im Preisblatt angebotenen Kosten je Besetzt-Kilometer für die Sonderfahrten mit dem Kleinbus (9-Sitzer) - Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge bei Betriebsbeginn zu 10%, bei Neufahrzeugen wird als Alter 1 Monat angesetzt. Bei den einzelnen Kriterien sind jeweils maximal 10 Punkte zu erreichen, die mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Insgesamt können beim Kriterium Preis somit maximal 9 Punkte und beim Kriterium Durchschnittsalter der Fahrzeuge maximal ein Punkt erreicht werden. Die Gesamt-Maximalpunktzahl beträgt 10 Punkte. Es erfolgt eine Rundung der Punktergebnisse auf zwei Nachkommastellen. Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte - die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation. Die Bewertung des Durchschnittsalters der eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in 12-Monatsschritten von 1 Monat bis 12 Monaten (10 Punkte), mehr als 12 Monaten bis 24 Monaten (9 Punkte) etc. bis hin zu 0 Punkten (mehr als 120 Monaten). Bei Nutzung von alternativen Antriebsarten, bspw. Hybrid- oder Elektrofahrzeugen, Verwendung von biogen- oder synthetischen Kraftstoffen zur Leistungserbringung, erhält der Bieter 10 Punkte. Bei fehlenden Monatsangaben zum Baujahr der Fahrzeuge wird bei der Bewertung vom ersten Monat des Baujahres ausgegangen. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot, dass den Zuschlag erhalten soll. Bei Gleichstand der Gesamtpunkte erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.
Zeitplan
- 21. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juli 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. +10 weitere · €9.5M