Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Omnibus und Taxi Graf GmbH, Am Sauereck 10

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

23. Juni 2026

TED·438224-2026

Einzelbeförderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf

Landratsamt Donau-RiesDonauwörth, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt Donau-Ries schreibt die Einzelbeförderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf zu zwei Förderzentren in Kaisheim und Nördlingen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt und richtet sich an Transportdienstleister, die Kinder mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen sicher befördern können. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Schülerbeförderung Einzelbeförderung Abt-Ulrich-Schule Kaisheim/weiterführende Schulen und St.-Georg-Schule Nördlingen/weiterführende Schulen

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt Donau-Ries sucht Transportunternehmen für die tägliche Beförderung von Schülern, die aufgrund von körperlichen Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen – wie etwa Autismus oder Mobilitätseinschränkungen – nicht den regulären öffentlichen Nahverkehr nutzen können. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die sich auf die Förderzentren in Kaisheim und Nördlingen konzentrieren. Die Dienstleistung umfasst die Einzelbeförderung, bei der eine besondere Betreuung und Sicherheit während der Fahrt gewährleistet sein muss. Da die Vergabe rein über den Preis erfolgt, ist eine effiziente Routenplanung für Bieter entscheidend.

Transport- und LogistikdienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenSchuelerbefoerderungPersonenbefoerderungOeffentliche VerwaltungSoziale DiensteTransportwesen
Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Los1 Förderzentrum Kaisheim/weiterführende Schulen

Es erfolgt eine Beförderung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund besonderer Bedürfnisse (z.B. Gehbehinderung, für die eine Rollstuhlbeförderung notwendig ist oder auf Grund von z.B. Authismus, Kinder, welche nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen) nicht mit dem regulären ÖPNV / bereits organisierten freigestellten Schülerverkehr fahren können. Die Beförderung soll auch für Kinder sein, die aufgrund der Abgelegenheit Ihres Wohnorts nicht die Möglichkeit haben, mit dem regulären ÖPNV oder dem organisierten freigestellten Schülerverkehr zur Schule und zurück zu kommen. Die Schülerbeförderung erfolgt im Zeitfenster zwischen 6:30 Uhr vom Wohnort zur Schule und bis 17:45 Uhr von der Schule zum Wohnort zurück. Die konkrete Zeit ist jeweils abhängig vom Schulbeginn der jeweils anzufahrenden Schule (s. Anlage „Unterrichtszeiten“). An schulfreien Tagen (gesetzlichen Feiertagen, Ferien nach dem Ferienkalender Bayern) ist keine Beförderung erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler sind aus den folgenden Gemeinden des Landkreises Donau-Ries abzuholen und zu den Schulstandorten zu befördern: Wemding, Wolferstadt, Otting, Fünfstetten, Huisheim, Harburg, Tapfheim, Kaisheim, Donauwörth, Mertingen, Asbach-Bäumenheim, Buchdorf, Monheim, Daiting, Rögling, Tagmersheim, Marxheim, Genderkingen, Niederschönenfeld, Oberndorf, Rain, Münster, Holzheim Schulen: Die Beförderung erfolgt zu folgenden möglichen Schulen im Gebiet von Los 1: Förderzentrum Kaisheim, Gymnasium Donauwörth, Realschule Hl. Kreuz Donauwörth, Realschule St. Ursula Donauwörth, Staatliche Realschule Rain, Anton-Jaumann-Realschule Wemding, Ludwig-Auer-Mittelschule Donauwörth, Gebrüder-Lachner-Mittelschule Rain, Leonhart-Fuchs-Volksschule Wemding, Hans-Leipelt-Schule Donauwörth, Ludwig-Bölkow-Berufsschule Donauwörth, Private Wirtschaftsschule Donauwörth. In Einzelfällen erfolgt die Beförderung vom Wohnort zur nächstgelegenen öffentlichen Haltestelle.

CPV 60130000
LOT-0002Los 2 Förderzentrum Nördlingen / weiterf. Schulen

Es erfolgt eine Beförderung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund besonderer Bedürfnisse (z.B. Gehbehinderung, für die eine Rollstuhlbeförderung notwendig ist oder auf Grund von z.B. Authismus, Kinder, welche nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen) nicht mit dem regulären ÖPNV / bereits organisierten freigestellten Schülerverkehr fahren können. Die Beförderung soll auch für Kinder sein, die aufgrund der Abgelegenheit Ihres Wohnorts nicht die Möglichkeit haben, mit dem regulären ÖPNV oder dem organisierten freigestellten Schülerverkehr zur Schule und zurück zu kommen. Die Schülerbeförderung erfolgt im Zeitfenster zwischen 6:30 Uhr vom Wohnort zur Schule und bis 17:45 Uhr von der Schule zum Wohnort zurück. Die konkrete Zeit ist jeweils abhängig vom Schulbeginn der jeweils anzufahrenden Schule (s. Anlage „Unterrichtszeiten“). An schulfreien Tagen (gesetzlichen Feiertagen, Ferien nach dem Ferienkalender Bayern) ist keine Beförderung erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler sind aus den folgenden Gemeinden des Landkreises Donau-Ries abzuholen und zu den Schulstandorten zu befördern: Fremdingen, Auhausen, Oettingen, Ehingen a. Ries, Maihingen, Marktoffingen, Wallerstein, Hainsfarth, Megesheim, Munningen, Wechingen, Nördlingen, Deiningen, Alerheim, Reimlingen, Möttingen, Mönchsdeggingen, Hohenaltheim, Amerdingen, Forheim, Ederheim Schulen: Die Beförderung erfolgt zu folgenden möglichen Schulen im Gebiet von Los 2: Förderzentrum Nördlingen, Gymnasium Nördlingen, Realschule Maria Stern Nördlingen, Mittelschule Nördlingen, Liselotte-Nold-Schule Nördlingen, Mittelschule Oettingen, Staatliches Berufsschulzentrum Nördlingen, BFS Hauswirtschaft/Kinderpflege, Staatliche Berufsschule Nördlingen, Staatliche Wirtschaftsschule Nördlingen In Einzelfällen erfolgt die Beförderung vom Wohnort zur nächstgelegenen öffentlichen Haltestelle.

CPV 60130000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preiskriterium

    100%
  • price

    Preiskriterium

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Omnibus und Taxi Graf GmbH, Am Sauereck 10 · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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