Schüler-Sonderbeförderung für Schuljahre 2026/2027 bis 2028/2029
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Nordwestmecklenburg vergibt die Beförderung von Schülern mit besonderem Beförderungsbedarf für drei Schuljahre (2026/2027 bis 2028/2029) in 35 getrennten Losen. Die Lose decken verschiedene Orte im Kreisgebiet ab, darunter Wismar, Schwerin, Güstrow, Grevesmühlen, Neukloster, Gadebusch, Mölln und weitere Gemeinden. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
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Schüler-Sonderbeförderung für die Schuljahre 2026/2027 - 2028/2029 für den Landkreis Nordwestmecklenburg in 35 Losen
Der Landkreis Nordwestmecklenburg benötigt für die Schuljahre 2026/2027 bis 2028/2029 eine Sonderbeförderung für Schüler mit besonderem Beförderungsbedarf — das sind Kinder, die aufgrund von Behinderungen oder Einschränkungen nicht mit dem regulären Schulbus fahren können und daher individuell transportiert werden müssen. Der Auftrag ist in 35 separate Lose aufgeteilt, wobei jedes Los ein bestimmtes Gebiet oder eine Route abdeckt (z. B. Wismar 1 bis 6, Schwerin 1 bis 9, Grevesmühlen, Neukloster, Gadebusch). Diese Struktur ermöglicht es auch kleineren Transportunternehmen, sich für einzelne Lose zu bewerben. Der Vertrag läuft über drei Schuljahre, also etwa drei Jahre. Bieter müssen die gesetzlichen Ausschlussgründe nach GWB erfüllen und ihre Eignung nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123-126 GWB
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Keine Verurteilungen nach Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Aufenthaltsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz oder Mindestlohngesetz
- Nachweise und Unterlagen zur Eignung werden nachgefordert
- Bieter muss anzugeben, ob Ausschlussgründe vorliegen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Nachweise und Unterlagen zur Eignung werden nachgefordert
Aufteilung in Lose
35 LoteSonderbeförderung
Sonderbeförderung
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Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung