Schreinerarbeiten und Austausch von Hauseingangstüren in München-Bogenhausen

Was wird ausgeschrieben
Die Münchner Wohnen GmbH schreibt Schreinerarbeiten für den Austausch und die Reparatur von Hauseingangstüren im Rahmen einer Fassadensanierung aus. Der Auftrag umfasst den Abbruch von 12 Metalltüren sowie die Lieferung und Montage von 12 neuen Eichenholztüren inklusive Blockzargen und die Reparatur von 7 weiteren Türen. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag auf Basis des günstigsten Preises.
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Bei den ausgeschriebenen Schreinerarbeiten_Haustüren handelt es sich um die Arbeiten, die im Rahmen der geplanten Fassadensanierung und Energetischen Ertüchtigung an den Haustüren der obengenannten Häu-serzeilen ausgeführt werden müssen. Abbruch Hauseingangstüren Metall mit Glasfüllungen, 1,00*2,20 m - 10 Stück Abbruch Hauseingangstüren Metall mit Glasfüllungen, 1,00*2,70 m, mit Oberlichtfeld - 2 Stück Hauseingangstüre, Massivholz Eiche, incl. Blockarge, 1,16*2,17 m - 10 Stück Hauseingangstüre, Massivholz Eiche, incl. Blockarge, 1,15*2,70 m, mit Oberlichtfeld - 2 Stück Reparatur von Hauseingangstüre, Eiche, 1,16*2,13 m, mit Verglasung - 4 Stück Reparatur von Hauseingangstüre 1,15*2,74 m, mit Verglasung, mit Oberlicht - 3 Stück
Die Münchner Wohnen GmbH plant eine energetische Sanierung ihrer Wohngebäude im Stadtteil Bogenhausen und sucht hierfür einen Fachbetrieb für Schreinerarbeiten. Der Auftrag umfasst den Austausch von insgesamt zwölf Hauseingangstüren gegen hochwertige Massivholz-Ausführungen aus Eiche sowie die fachgerechte Reparatur von sieben weiteren Türen. Da es sich um ein öffentliches Vergabeverfahren handelt, ist das alleinige Zuschlagskriterium der günstigste Preis. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien erfüllen, wie etwa das Fehlen von Insolvenzverfahren oder schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß GWB § 123 und § 124
- Nachweis der beruflichen Integrität und Eignung
- Keine vorliegende Insolvenz oder Liquidation
- Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge. gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vergabeverfahren gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. gemäß GWB § 124, der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Aufteilung in Lose
1 LotBei den ausgeschriebenen Schreinerarbeiten_Haustüren handelt es sich um die Arbeiten, die im Rahmen der geplanten Fassadensanierung und Energetischen Ertüchtigung an den Haustüren der obengenannten Häu-serzeilen ausgeführt werden müssen. Abbruch Hauseingangstüren Metall mit Glasfüllungen, 1,00*2,20 m - 10 Stück Abbruch Hauseingangstüren Metall mit Glasfüllungen, 1,00*2,70 m, mit Oberlichtfeld - 2 Stück Hauseingangstüre, Massivholz Eiche, incl. Blockarge, 1,16*2,17 m - 10 Stück Hauseingangstüre, Massivholz Eiche, incl. Blockarge, 1,15*2,70 m, mit Oberlichtfeld - 2 Stück Reparatur von Hauseingangstüre, Eiche, 1,16*2,13 m, mit Verglasung - 4 Stück Reparatur von Hauseingangstüre 1,15*2,74 m, mit Verglasung, mit Oberlicht - 3 Stück
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
100% Preis
Zeitplan
- 28. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung