Schreddern von Grüngut auf dezentralen Kompostieranlagen
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Bayreuth schreibt das Schreddern von Grüngut an drei dezentralen Kompostieranlagen aus. Der Vertrag beginnt am 24.08.2026 und läuft zunächst bis Ende 2026, mit einer Option auf viermalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
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Schreddern von Grüngut auf den dezentralen Kompostieranlagen im Landkreis Bayreuth
Der Landkreis Bayreuth sucht einen Dienstleister für das Zerkleinern von Grüngut an drei dezentralen Kompostieranlagen. Die Aufgabe besteht darin, das von der Bevölkerung angelieferte Material regelmäßig zu schreddern, um es für die weitere Kompostierung vorzubereiten. Der Vertrag startet im August 2026 und läuft zunächst bis Ende des Jahres, kann sich jedoch durch automatische Verlängerungen um bis zu vier Jahre verlängern. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, gewinnt das wirtschaftlichste Angebot.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Erklaerung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgruenden gemaess §§ 123, 124 GWB
- Nachweis zur Einhaltung von Mindestlohn- und Schwarzarbeitsbestimmungen
- Einreichung des Angebots in der geforderten elektronischen Form
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden nicht berücksichtigt. Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Landkreis Bayreuth gibt es neben den drei zentralen Kompostieranlagen, drei weitere dezentrale Kompostieranlagen, an denen die Bevölkerung das anfallende Grüngut abgeben kann. Ausgeschrieben wird hier das Schreddern des Grünguts an diesen Kompostieranlagen. Die ausgeschriebene Leistung beginnt am 24.08.2026 und läuft zunächst bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch, höchstens jedoch viermal, um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens zum 30.09. des jeweiligen laufenden Jahres gekündigt wird. Spätestens endet das Vertragsverhältnis somit am 31.12.2030.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zeitplan
- 15. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung