TED·546434-2026·Schließt in 29 Tagen

Schlusskosten- und Verwendungsnachweisprüfungen für Filmförderprogramme

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 6. Aug. 2026
IT-DienstleistungenBeratungsleistungenÖffentliche VerwaltungKultur und MedienWirtschaftspruefungFoerderwesenMedienwirtschaftOeffentliche VerwaltungCompliance
Auftragswert
~€1.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
4. Sept. 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Filmförderungsanstalt (FFA) schreibt Dienstleistungen zur Prüfung von Schlusskosten und Verwendungsnachweisen für diverse Film-, Serien- und Verleihförderprogramme aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die sich nach den jeweiligen Förderbereichen (Produktion, Absatz/Verleih, TV/VoD) gliedern. Die Vertragslaufzeit ist auf vier Jahre ausgelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Vergabe sind Dienstleistungen zur Durchführung von Schlusskosten- und Verwendungsnachweisprüfungen für Film-, Serien- und Verleihvorhaben im Rahmen der von der Filmförderungsanstalt (FFA) gewährten oder administrierten Förderprogramme. Der Auftrag umfasst je nach Los insbesondere kursorische und vertiefte Verwendungsnachweisprüfungen, die Prüfung der Herstellungs- beziehungsweise Verleihkosten, die Kontrolle der Finanzierung und der Erfüllung der Fördervoraussetzungen, die Prüfung der Einhaltung der einschlägigen Förderrichtlinien sowie die Erstellung und Vorlage der abschließenden Prüfberichte. Los 1 umfasst die Prüfleistungen für Produktionsförderungen: Referenzfilmförderung Produktion, Minitraité, Minoritärer Koproduktionsfonds (MiK), Jurybasierte Kulturelle Filmförderung des Bundes – Produktion sowie Filmförderfonds für Hersteller von Kinofilmen. Los 2 umfasst die Prüfleistungen für Absatz- und Verleihförderungen: Referenzfilmförderung Absatz sowie Jurybasierte Kulturelle Filmförderung des Bundes - Verleih. Los 3 umfasst die Prüfleistungen für Hersteller von TV-/VoD-Filmen und -Serien - Nachfolgeprogramm des GMPF - sowie für Produktionsdienstleister und die von ihnen hergestellten Teilwerke - Nachfolgeprogramm des DFFF II.

VergabeHero-Einschätzung

Die Filmförderungsanstalt (FFA) sucht externe Dienstleister, die prüfen, ob Fördermittel für Film- und Serienprojekte korrekt verwendet wurden. Dabei geht es um die Kontrolle von Kostenabrechnungen, die Einhaltung von Förderrichtlinien und die Erstellung von Prüfberichten. Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt: Los 1 deckt Produktionsförderungen ab, Los 2 konzentriert sich auf Absatz- und Verleihförderungen, und Los 3 umfasst TV- und VoD-Produktionen sowie Produktionsdienstleistungen. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von vier Jahren. Interessenten müssen nachweisen, dass sie die strengen gesetzlichen Anforderungen, unter anderem bezüglich EU-Sanktionen gegen Russland, erfüllen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis der Einhaltung von MiLoG, AEntG, AufenthG, SchwarzArbG, LkSG und BTTG
  • Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbot gemäß EU-Verordnung 833/2014 (Art. 5k)
  • Einreichung der Eigenerklärung zur Sanktionsfreiheit

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es finden die Ausschlussgründe gemäß den §§ 123, 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV Anwendung sowie die in den Vergabeunterlagen benannten weiteren Ausschlussgründe, insbesondere nach MiLoG, AEntG, AufenthG, SchwarzArbG, LkSG und BTTG. Für dieses Vergabeverfahren gilt das Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbot nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung. Artikel 5k wurde durch die Verordnung (EU) 2022/576 eingefügt. Zum Nachweis ist die entsprechende Eigenerklärung im Dokument „FFA-082-2026_Lose 1 bis 3_Anlage 1 zum Teilnahmeantrag_Eigenerklärungen“ vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. EU-Sanktionen gegen Russland: Für dieses Vergabeverfahren gilt das Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbot nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung. Artikel 5k wurde durch die Verordnung (EU) 2022/576 eingefügt. Bewerber, auf die das Verbot Anwendung findet, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen und können den Zuschlag nicht erhalten. Zum Nachweis ist die entsprechende Eigenerklärung im Dokument „FFA-082-2026_Lose 1 bis 3_Anlage 1 zum Teilnahmeantrag_Eigenerklärungen“ vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen erfolgt nach Maßgabe des § 56 VgV. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern und hierfür eine angemessene, nach dem Kalender bestimmte Frist festlegen. Die Entscheidung über eine Nachforderung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.

Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001Los 1 - Schlusskostenprüfungen für Produktionsförderungen

Los 1 umfasst die Prüfleistungen für Produktionsförderungen: Referenzfilmförderung Produktion, Minitraité, Minoritärer Koproduktionsfonds (MiK), Jurybasierte Kulturelle Filmförderung des Bundes – Produktion sowie Filmförderfonds für Hersteller von Kinofilmen.

CPV 79212000
LOT-0002Los 2 - Schlusskostenprüfungen für Absatz- und Verleihförderungen

Los 2 umfasst die Prüfleistungen für Absatz- und Verleihförderungen: Referenzfilmförderung Absatz sowie die Jurybasierte Kulturelle Filmförderung des Bundes - Verleih.

CPV 79212000
LOT-0003Los 3 - Schlusskostenprüfungen für TV-/VoD-Produktionen und Produktionsdienstleister

Los 3 umfasst die Prüfleistungen für Hersteller von TV-/VoD-Filmen und -Serien - Nachfolgeprogramm des GMPF - sowie für Produktionsdienstleister und die von ihnen hergestellten Teilwerke - Nachfolgeprogramm des DFFF II.

CPV 79212000
Bewertung

Zuschlagskriterien

6 Kriterien
  • quality

    Bewertet wird die Qualität des Gesamtkonzepts anhand der folgenden vier gleich gewichteten Unterkriterien: Konzept zum methodischen Vorgehen: Prüfungsansatz und Prüfungslogik, Normen- und Regelbezug, Stichprobenplanung, Preis- und Leistungsprüfung, Prüfung personalbezogener Kosten, Schnittstellen, Qualitätssicherung sowie Zeit- und Ressourcenplanung. Konzept zum Prüfungsumfang und zur Berichterstattung: Prüfungstiefe, Einhaltung der Förderbestimmungen, Nachweise und Evidenz, Bewertungssystematik und Quantifizierung sowie Kommunikation, Abstimmung und Fristenmanagement. Konzept zum Umgang mit Risiken und Feststellungen: Analyse typischer Fördermittelrisiken, risikobasierte Prüfplanung, Kommunikations- und Eskalationswege, Compliance, Wissenssicherung sowie Anpassung an neue Voraussetzungen. Präsentation des Gesamtkonzepts in einem etwa 30-minütigen Termin, vorzugsweise in Präsenz bei der FFA, einschließlich der Beantwortung von Rückfragen. Je Unterkriterium werden bis zu fünf Punkte vergeben: hervorragend = 5 Punkte, sehr gut = 4 Punkte, gut = 3 Punkte, befriedigend = 2 Punkte und ausreichend = 1 Punkt. Die erreichte Punktzahl wird jeweils mit dem Faktor drei multipliziert. Je Unterkriterium können somit höchstens 15 Punkte und insgesamt höchstens 60 Punkte erreicht werden. Das Gesamtkonzept in Textform soll insgesamt nicht mehr als 20 Seiten im Format DIN A4 umfassen.

    60%
  • price

    Bewertet wird die im Preisblatt ausgewiesene Summe der Angebotspreise für vier Jahre netto. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis gesamt netto erhält 40 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: niedrigster Angebotspreis gesamt netto × 40 ÷ zu wertender Angebotspreis gesamt netto. Es können höchstens 40 Punkte erreicht werden.

    40%
  • quality

    Bewertet wird die Qualität des Gesamtkonzepts anhand der folgenden vier gleich gewichteten Unterkriterien: Konzept zum methodischen Vorgehen: Prüfungsansatz und Prüfungslogik, Normen- und Regelbezug, Stichprobenplanung, Preis- und Leistungsprüfung, Prüfung personalbezogener Kosten, Schnittstellen, Qualitätssicherung sowie Zeit- und Ressourcenplanung. Konzept zum Prüfungsumfang und zur Berichterstattung: Prüfungstiefe, Einhaltung der Förderbestimmungen, Nachweise und Evidenz, Bewertungssystematik und Quantifizierung sowie Kommunikation, Abstimmung und Fristenmanagement. Konzept zum Umgang mit Risiken und Feststellungen: Analyse typischer Fördermittelrisiken, risikobasierte Prüfplanung, Kommunikations- und Eskalationswege, Compliance, Wissenssicherung sowie Anpassung an neue Voraussetzungen. Präsentation des Gesamtkonzepts in einem etwa 30-minütigen Termin, vorzugsweise in Präsenz bei der FFA, einschließlich der Beantwortung von Rückfragen. Je Unterkriterium werden bis zu fünf Punkte vergeben: hervorragend = 5 Punkte, sehr gut = 4 Punkte, gut = 3 Punkte, befriedigend = 2 Punkte und ausreichend = 1 Punkt. Die erreichte Punktzahl wird jeweils mit dem Faktor drei multipliziert. Je Unterkriterium können somit höchstens 15 Punkte und insgesamt höchstens 60 Punkte erreicht werden. Das Gesamtkonzept in Textform soll insgesamt nicht mehr als 20 Seiten im Format DIN A4 umfassen.

    60%
  • price

    Bewertet wird die im Preisblatt ausgewiesene Summe der Angebotspreise für vier Jahre netto. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis gesamt netto erhält 40 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: niedrigster Angebotspreis gesamt netto × 40 ÷ zu wertender Angebotspreis gesamt netto. Es können höchstens 40 Punkte erreicht werden.

    40%
  • quality

    Bewertet wird die Qualität des Gesamtkonzepts anhand der folgenden vier gleich gewichteten Unterkriterien: Konzept zum methodischen Vorgehen: Prüfungsansatz und Prüfungslogik, Normen- und Regelbezug, Stichprobenplanung, Preis- und Leistungsprüfung, Prüfung personalbezogener Kosten, Schnittstellen, Qualitätssicherung sowie Zeit- und Ressourcenplanung. Konzept zum Prüfungsumfang und zur Berichterstattung: Prüfungstiefe, Einhaltung der Förderbestimmungen, Nachweise und Evidenz, Bewertungssystematik und Quantifizierung sowie Kommunikation, Abstimmung und Fristenmanagement. Konzept zum Umgang mit Risiken und Feststellungen: Analyse typischer Fördermittelrisiken, risikobasierte Prüfplanung, Kommunikations- und Eskalationswege, Compliance, Wissenssicherung sowie Anpassung an neue Voraussetzungen. Präsentation des Gesamtkonzepts in einem etwa 30-minütigen Termin, vorzugsweise in Präsenz bei der FFA, einschließlich der Beantwortung von Rückfragen. Je Unterkriterium werden bis zu fünf Punkte vergeben: hervorragend = 5 Punkte, sehr gut = 4 Punkte, gut = 3 Punkte, befriedigend = 2 Punkte und ausreichend = 1 Punkt. Die erreichte Punktzahl wird jeweils mit dem Faktor drei multipliziert. Je Unterkriterium können somit höchstens 15 Punkte und insgesamt höchstens 60 Punkte erreicht werden. Das Gesamtkonzept in Textform soll insgesamt nicht mehr als 20 Seiten im Format DIN A4 umfassen.

    60%
  • price

    Bewertet wird die im Preisblatt ausgewiesene Summe der Angebotspreise für vier Jahre netto. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis gesamt netto erhält 40 Punkte. Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: niedrigster Angebotspreis gesamt netto × 40 ÷ zu wertender Angebotspreis gesamt netto. Es können höchstens 40 Punkte erreicht werden.

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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