Schlosserarbeiten Rathaus Stühlingen — Geländer, Gitterroste, Schachtleiter
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Stühlingen vergibt Schlosserarbeiten im Rahmen der Rathaus-Sanierung. Das Los umfasst Geländer für das Treppenhaus inklusive Handlauf und Befestigungsmaterial, ein kleines Geländer für die Verbindungstreppe, Gitterroste sowie eine Schachtleiter. Der geschätzte Auftragswert beträgt 35.000 EUR, die Angebotsfrist endet am 8. Juni 2026.
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- Geländer Treppe Neubau inkl. Handlauf und Befestigungsmaterial - Kleines Geländer Verbindungstreppe - Gitterroste - Schachtleiter
Die Stadt Stühlingen in Baden-Württemberg lässt Schlosserarbeiten für die Rathaus-Sanierung durchführen. konkret werden Geländer für ein neues Treppenhaus mit Handlauf und Befestigungsmaterial, ein kleines Geländer für eine Verbindungstreppe, Gitterroste sowie eine Schachtleiter benötigt. Der Auftrag hat ein Volumen von 35.000 Euro und ist Teil eines größeren Sanierungs- und Erweiterungsprojekts. Bieter müssen die allgemeine Eignung nach GWB nachweisen und dürfen nicht aufgrund von § 123 oder § 124 GWB ausgeschlossen sein.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der allgemeinen Eignung gemäß § 122 GWB
- Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB (z. B. keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen Straftaten)
- Keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB (z. B. keine Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen)
- Falls relevant: Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen
Aufteilung in Lose
1 Lot- Geländer Treppe Neubau inkl. Handlauf und Befestigungsmaterial - Kleines Geländer Verbindungstreppe - Gitterroste - Schachtleiter
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung