TED·370858-2026

Schlosserarbeiten für Gitterrostebenen am Anbau der Frauenklinik Tübingen

Baden-Württemberg
Tübingen, Germany·Veröffentlicht 1. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungGesundheitswesenSchlosserarbeitenMetallbauKlinikbauOeffentliche AusschreibungBauleistungen
Auftragswert
€167k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
30. Juni 2026
-15 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Universitätsklinikum Tübingen plant den Anbau an die Frauenklinik. Gegenstand der Ausschreibung sind Schlosserarbeiten für Gitterrostebenen in Technikzentralen und Schächten sowie zugehörige Absturzsicherungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 166.500 Euro.

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Schlosserarbeiten 1_Gitterrostebene

VergabeHero-Einschätzung

Das Amt Tübingen von Vermögen und Bau Baden-Württemberg schreibt Schlosserarbeiten für den Erweiterungsbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen aus. Der Auftrag umfasst die Installation von etwa 300 Quadratmetern Gitterrostebenen in Technikräumen und Versorgungsschächten sowie die Montage von Absturzsicherungen. Das Gebäude erstreckt sich über fünf Etagen, bestehend aus drei Ober- und zwei Untergeschossen. Der Auftrag wird als Einzelgewerk vergeben und rein über den Preis entschieden. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Schlosserarbeiten 1_Gitterrostebene)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Schlosserarbeiten 1_Gitterrostebene
€167k

Schlosserarbeiten für den Anbau Frauenklinik Univ. Tübingen bestehend aus: ca. 300 m² Giterrostebenen in Technikzentralen und Schächten, Absturzsicherungen Gebäude ca. 41m x 41m mit 3 Obergeschossen und 2 Untergeschossen

CPV 45262670Frist 30. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

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    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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