Instandsetzung Brandschutz-Türen und Trockenbau am Schloss Sondershausen

Was wird ausgeschrieben
Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten schreibt die brandschutztechnische Ertüchtigung des Schlosses Sondershausen aus. Der Auftrag umfasst die Herstellung neuer Brandschutztüren, Brandschutz-Trockenbauarbeiten sowie die Ertüchtigung von Bestandstüren im denkmalgeschützten Gebäude. Die Maßnahme ist als vorgezogene Instandsetzung konzipiert.
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Herstellen von BS-Türen, BS-Trockenbau und Ertüchtigung BS von Bestandstüren
Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten plant eine brandschutztechnische Sanierung am Schloss Sondershausen. Dabei geht es konkret um den Einbau neuer Brandschutztüren, die Errichtung von Brandschutz-Trockenbauwänden sowie die fachgerechte Ertüchtigung historischer Türen im Bestand. Da es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, sind spezielle Erfahrungen im Umgang mit historischer Bausubstanz sowie Kenntnisse im Arbeitsschutz bei möglichen Kontaminationen erforderlich. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erfahrung im Bereich Brandschutz im Bestand
- Sachkunde nach DGUV R 101-004 (BGR 128)
- Sachkunde nach TRGS 524
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A
- Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Nach § 6e EU VOB/A Ausschlussgründe kann ein Teilnehmer jederzeit vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn er rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) (wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, durch die Pflichten verletzt worden sind oder eine Bereicherung stattgefunden hat oder stattfinden sollte) rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 Strafgesetzbuch (StGB) zur Bildung krimineller Vereinigungen, § 129a StGB zur Bildung terroristischer Vereinigungen oder § 129b StGB zu kriminellen und terroristischen Vereinigungen im Ausland, - § 89c StGB zur Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel im Wissen, dass diese ganz oder teilweise zur Ausführung von Gewalttaten nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB genutzt werden oder werden sollen, - § 261 StGB zur Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, - § 263 StGB - Betrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB – Subventionsbetrug, soweit sich dieser gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, §§ 299a und 299b StGB – Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, - § 108e StGB – Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern - §§ 333 und 334 StGB - Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB - Ausländische und internationale Bedienstete - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr - §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung - Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. - Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Alle Unterlagen, bis auf relevante Preisangaben, können nachgefordert werden
Aufteilung in Lose
1 LotKurze Zusammenstellung der Leistungen - Arbeiten im Bestand, das Bauwerk ist ein Baudenkmal - Arbeiten in zum Teil kontaminierten Bereichen - Erfahrung im Bereich Brandschutz (BS) im Bestand: Ertüchtigung Bestandtüren Tischler, Brandschutz Trockenbau - Sachkunde nach DGUV R 101-004 (BGR 128) und TRGS 524 Herstellen von BS-Türen, BS-Trockenbau und Ertüchtigung BS von Bestandstüren, bestehend aus: Baustelleneinrichtung/ Schutz- und Sicherungsmaßnahmen: psch. BE-Einrichtung, 30 m Bauzaun mit 1 Tor, 1 Sanitärcontainer, 1 St. mobiler Baustrom, 1 Arbeitsbühne 50 m2 Bauteile schützen (flächig), 50 m Bauteile schützen (linear), 120 m2 Staubschutzwand, 6 Reißverschlusstüren, 80 Std. Industriestaubauger Brandschutzarbeiten Abbruch und Ausbau von Türelement/Türen/Türblatt (7 St.) 7 St. Innentüren Stahl F30, 50 m Nachrüsten Innentüren Dichtung, 100 m Nachrüsten Innentüren Dichtung (fräsen), 20 m Aufdoppelung Leisten Türen, 4 St. Obentürschließer, 3 St. Türschließsystem 6 St. Brandschutzabkofferung F90 (Kasten), 30 m2 Brandschutzabkofferung Wand F90 (ein- bzw. beidseitig beplankt), 5 St. Türöffnungen Schließen F 90 (ein- bzw. beidseitig beplankt), 100 m dauerelstische Abfugung Dokumentation Kurzbericht der durchgeführten Maßnahmen Arbeiten auf Nachweis
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis 100%
Zeitplan
- 16. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung