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Denkmalgerechte Sanierung Schloss Neu-Augustusburg - Steinmetzarbeiten Südflügel und Westflügel

Stadt WeißenfelsWeißenfels, GermanyVeröffentlicht 28. Apr. 2026
Auftragswert
~€850k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
1. Juni 2026
3 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Weißenfels vergibt die denkmalgerechte Sanierung des Schlosses Neu-Augustusburg, konkret für den Südflügel und den südlichen Westflügel. Das Los 316d umfasst Steinmetzarbeiten im 1. Bauabschnitt, darunter Abbruch von Sandstein (ca. 70 cbm), Rissverschlüsse, Schalenbehandlungen, Steinersatzmörtel-Antragungen (ca. 840 Stück), Vierungen (ca. 450 Stück) sowie die Herstellung von Naturwerkstücken aus Sandstein für Gesimse und Gurtbänder. Die Submission endet am 01.06.2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beim Schloss Neu-Augustusburg handelt es sich um einen 3-geschossigen, unterkellerten Mauerwerksbau aus Naturstein mit nicht ausgebautem Dachgeschoss. Die Decken über dem Keller- und Erdgeschoss sind Sandstein- Gewölbedecken, die Decken über dem 1. und 2. Obergeschoss sind Holzbalkendecken. Die Lastabtragung der Decken erfolgt über die Außenwände und die Mittelwand (im Kellergeschoss über massive Gewölbepfeiler). Die Erschließung des Gebäudes erfolgt bisher über das Haupttreppenhaus im Schnittpunkt zwischen Südflügel und Westflügel, sowie über eine historische Wendeltreppe. Aufgrund des baulichen Zustands sind der Südflügel und südl. Westflügel des Schlosses aktuell nicht nutzbar und mussten bereits bautechnisch ertüchtigt bzw. gesichert werden. In diesem Zusammenhang wurden bereits statische Ertüchtigungs- und Sicherungsmaßnahmen an der Bausubstanz durchgeführt. Zudem wurde der komplette Dachstuhl inklusive Dacheindeckung bereits erneuert. Unabhängig der bisher geleisteten Sanierungsmaßnahmen sind umfangreiche Instandsetzungsarbeiten aufgrund der zu verzeichnenden Schadensbilder in Decken, Gewölben, Wänden, Fundamenten und Dach zwingend erforderlich. Mit der Sanierung des Schlosses sind umfassende Sanierungsmaßnahmen der Fassade und der Innenräume, also auch wichtige statisch-konstruktive Ertüchtigungsmaßnahmen, verbunden. Ein weiteres primäres Ziel der Sanierung ist die Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Weißenfels lässt den Südflügel und den südlichen Westflügel des denkmalgeschützten Schlosses Neu-Augustusburg denkmalgerecht sanieren. Bei diesem Los 316d handelt es sich um Steinmetzarbeiten im ersten Bauabschnitt, die unter anderem die Sicherung absturzgefährdeter Bauteile, die Behandlung von Rissen und Schalen sowie die Erneuerung von Gesimsen und Gurtbändern aus Sandstein umfassen. Das Schloss ist ein 3-geschossiges Natursteingebäude mit Sandstein-Gewölbedecken und historischen Treppenhäusern. Bereits durchgeführt wurden statische Ertüchtigungen und ein kompletter Dachstuhl-Neubau. Ziel ist auch die barrierefreie Nutzung des Schlosses. Bieter müssen Eignungsnachweise gemäß VOB/A und GWB vorlegen.

ConstructionHeritage RestorationGovernmentCultureReal EstateHeritage RenovationHistoric BuildingStone MasonrySandstone RestorationMonument ProtectionBarrier Free AccessPublic Sector Construction
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eignungserklärung gemäß VOB/A und GWB (§§ 123, 124 GWB)
  • Nachweis der Fachkunde für Steinmetzarbeiten im Denkmalschutz
  • Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB (u.a. Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung)
  • Erfahrung mit denkmalgerechten Sanierungsmaßnahmen
  • Umsetzung der Russland-Sanktionsverordnung (EU) Nr. 833/2014

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels - Durchführung der denkmalgerechten Sanierung südlicher Westflügel und Südflügel, sowie der Außenanlagen - Los 316d Steinmetz 1.BA

• Ca. 185 m Abbruch Blechabdeckungen • Ca. 25 m Vernadelung mit V4A-Edelstahlstäben zur Sicherung absturzgefährdeter Bauteile • Ca. 25 m Rissverschluss • Ca. 50 St Schalen- und Rissbehandlung mit KSE-Injektion • Ca. 840 St. Antragungen mit Steinersatzmörtel • Ca. 450 St. Vierungen • Ca. 70 cbm Sandstein abbrechen + entsorgen • Ca. 20 m Werkstück Traufgesims außen Naturwerkstein Sandstein • Ca. 38 m Werkstück Zwischengesimse außen Naturwerkstein Sandstein • Ca. 56 m Werkstück Gurtbänder außen Naturwerkstein Sandstein • Ca. 33m Werkstück Fensterbank außen Naturwerkstein Sandstein • Ca. 7 m Werkstück Fenstergewände außen Naturwerkstein Sandstein EG • Ca. 38 m Werkstück Fenstergewände außen Naturwerkstein Sandstein EG • Ca. 68 m Werkstück Fenstergewände außen Naturwerkstein Sandstein 1.+2.OG • Ca. 24 m Werkstück Fenstersturz außen Naturwerkstein Sandstein • Ca. 24 m Werkstück Fensterverdachung außen Naturwerkstein Sandstein • Ca. 19m Werkstück Sockelgesims außen Naturwerkstein Sandstein • Ca. 1 St. Werkstück Sockelgesims außen Naturwerkstein Sandstein • Ca. 680 m Fugen ausräumen + verfüllen mit sulfatbeständigem Mörtel • Ca. 160 m Mörtelschräge auf Vedachungen + Gesimsen im 1.+2.OG herstellen • Ca. 240 qm Sandstein verfestigen auf Kieselsäureesterbasis

CPV 45262511Frist 1. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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