TED·462835-2026·Schließt in 30 Tagen

Lieferung und Montage einer Schließanlage für den Neubau des Verwaltungsgebäudes in St. Goarshausen

Rheinland-Pfalz
St. Goarshausen, Germany·Veröffentlicht 6. Juli 2026
BauleistungenSicherheitstechnikÖffentliche VerwaltungSchliessanlageSicherheitstechnikOeffentliche VerwaltungBauleistungenGebaeudeausstattung
Auftragswert
€55k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
4. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Verbandsgemeindeverwaltung Loreley schreibt die Lieferung und Montage einer Schließanlage für ihren Verwaltungsneubau in St. Goarshausen aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einem geschätzten Auftragswert von 55.000 EUR. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 4. August 2026.

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Neubau Verwaltungsgebäude in St. Goarshausen

VergabeHero-Einschätzung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Loreley sucht einen Auftragnehmer für die Ausstattung ihres neuen Verwaltungsgebäudes in St. Goarshausen mit einer modernen Schließanlage. Der Auftrag umfasst die Planung, Lieferung und fachgerechte Montage der Schließtechnik. Da es sich um ein öffentliches Bauvorhaben handelt, erfolgt die Vergabe nach den strengen Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Der geschätzte Wert des Auftrags liegt bei 55.000 Euro, wobei der Preis das entscheidende Zuschlagskriterium darstellt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Eignungsnachweis gemäß § 16a VOB/A

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

nach § 16a VOB/A

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Schließanlage
€55k

Neubau Verwaltungsgebäude in St. Goarshausen

CPV 45210000Frist 4. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Bewertung des Angebotspreises gemäß den Vergabeunterlagen

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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