Tragwerksplanung für Erschließungsanlagen und Einzelbauwerke in der Innenstadt Schleswig

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Schleswig schreibt Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung im Rahmen der Innenstadtsanierung aus. Der Auftrag umfasst die statische Planung für Erschließungsanlagen, ZOB-Überdachungen sowie ein Brückenbauwerk. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß HOAI-Leistungsbildern.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Schleswig sieht im Rahmen der Innenstadtsanierung die Änderung, Umgestaltung und Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) vor. Hierfür sind auf Grundlage des Entwurfs der Frei- und Verkehrsanlagenplanung für die Erschließungsanlagen sowie der Entwürfe von weiteren Objektplanungen für Einzelbauerke im Rahmen Erschließungsanlagen (ZOB-Überdachungen und ein Brückenbauwerk) Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung erforderlich. Die Vergabe der erforderlichen Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung ist Gegenstand des Verfahrens.
Die Stadt Schleswig plant eine umfassende Umgestaltung ihrer Innenstadt und benötigt hierfür spezialisierte Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung. Konkret geht es um die statische Berechnung und Planung von Straßen, Wegen, Plätzen sowie speziellen Bauwerken wie Überdachungen für den zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) und eine Brücke. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt und richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Interessierte Ingenieurbüros müssen ihre fachliche Qualifikation und ein Konzept zur termingerechten Umsetzung der ersten Leistungsphasen nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Nachweis der Qualifikation des Projektteams
- Nachweis der Qualifikation der Projektleitung
- Nachweis der Qualifikation der Projektbearbeitung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Klarstellung: Mit der zuvor stehenden Angabe " Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen " ist Folgendes gemeint: Die öffentliche Auftraggeberin kann den/die Bieter*in unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotZu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49ff HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI sowie ggf. besondere Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es handelt sich um mehrere zu planende Objekte. Die Objekte werden in der Leistungsbeschreibung erläutert. Zum Leistungsumfang und zur Form der Leistungserbringung wird ansonsten auf die beigefügte Leistungsbeschreibung verwiesen.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality12%
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals - hier: Zusammensetzung Projektteam Bewertet wird die Zusammensetzung des Projektteams hinsichtlich der Angemessenheit der Zusammenstellung für die zu vergebenden Leistungen. Die Zusammensetzung des Projektteams ist im Angebot anzugeben und wird bei der Wertung entsprechend berücksichtigt.
- quality6%
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals - hier: Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung Bewertet die Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss in Jahren. Die Aufnahme und Ausführung einer mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbaren beruflichen Tätigkeit im Bereich Planungs- bzw. Gutachterleistungen muss aus dem einzureichenden fachlichen Lebenslauf ersichtlich werden. (Anforderung für das Erlangen von Wertungspunkten für das Kriterium Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals insgesamt = Projektleitung mit Qualifikationen für vergleichbare Planungsleistungen und mindestens 5 Jahren Erfahrung in der Projektleitung und bis zu 5 Jahren Erfahrung in der Projektleitung)
- quality6%
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals - hier: Qualifikation und Erfahrung der Projektbearbeitung Bewertet wird die Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektbearbeitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist die Berufserfahrung der Projektbearbeitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss in Jahren. Bei mehreren Projektbearbeitenden wird die erfahrenere Projektbearbeitung gewertet.
- quality26%
Bewertet werden die Angaben zu den Leistungsterminen für die Erarbeitung der Leistungsstufe 1 gemäß Leistungsbeschreibung (LP 1 bis LP 4 gem. § 51 und Anlage 14 HOAI 2021) im Konzept zur Leistungserbringung. Grundanforderung ist die Einhaltung der Terminvorgaben gemäß Leistungsbeschreibung. Plausibel im Bearbeitungskonzept dargelegte Unterschreitungen der Mindestvorgaben werden positiv bewertet, in Abhängigkeit vom Umfang der Unterschreitung.
- price50%
Der Wertung im Zuschlagskriterium Angebotspreis wird der im Preisblatt eingetragene Gesamtangebotspreis (netto) zugrunde gelegt. Die Berechnung der Honorarpunktzahl erfolgt in Relation zur Honorarerwartung der Auftraggeberin: Ausgangswert sind 25 Punkte (P.). Für die Unterschreitung der Honorarerwartung um bis zu 20% wird ein Aufschlag von bis zu 25 P. gewertet. Für die Überschreitung der Honorarerwartung um bis zu 20% wird ein Abschlag von bis zu -25 P. gewertet. Dabei entspricht eine Abweichung um 1,25 Prozent jeweils einem Punkt bis zu einer maximalen Abweichung von 20%. Die Honorarerwartung der Auftraggeberin entspricht der Summe der nach HOAI honorierten Grundleistungen bei Basishonorarsatz der jeweiligen Honorarzone ohne Zu- und Abschläge zuzüglich der erwarteten Honorare für die besonderen Leistungen zuzüglich 5% Nebenkosten. Beispiele: Das Honorar liegt 10% unter der Honorarerwartung der Auftraggeberin: 37,5 P. Das Honorar liegt 5% über der Honorarerwartung der Auftraggeberin: 18,75 Punkte. Das Honorar liegt 35% unter der Honorarerwartung der Auftraggeberin: 50 Punkte (vorbehaltlich der Auskömmlichkeit des Angebots)
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung