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Schienenpersonennahverkehr RE 25 und RE 23 München–Regensburg–tschechische Grenze/Hof

Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)München, GermanyVeröffentlicht 20. Apr. 2026
Auftragswert
~€120M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
8. Juni 2026
10 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) vergibt den Betrieb von Regionalverkehr auf den Linien RE 25 (München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Cham – Furth im Wald – Staatsgrenze D/CZ) und RE 23 (München Hbf – Regensburg Hbf – Hof Hbf als einzelnes Zugpaar). Der Umfang beträgt ca. 1,87 Mio. Zugkilometern pro Jahr. Der Vertrag beginnt am 10.12.2028 und endet am 13.12.2031 (3 Jahre), mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Es werden sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge zugelassen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 1,87 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf den folgenden Linien: RE 25 München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Cham – Furth im Wald – Staatsgrenze D/CZ und RE 23 München Hbf – Regensburg Hbf – Hof Hbf als einzelnes Zugpaar. Die Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2028, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2028, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende Verkehrs-durchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2031, am 13.12.2031. Die Lauf-zeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 3 Jahre ab Betriebsaufnahme und kann bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag (VDV) enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.

VergabeHero-Einschätzung

Die Bayerische Eisenbahnesellschaft (BEG) vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den Schienenpersonennahverkehr auf zwei Regionalexpress-Linien in Bayern: Die Hauptlinie RE 25 führt von München über Landshut, Regensburg, Schwandorf und Cham bis zur deutsch-tschechischen Grenze bei Furth im Wald, während RE 23 als einzelnes Zugpaar von München über Regensburg bis nach Hof verkehrt. Der Betriebsumfang liegt bei etwa 1,87 Millionen Zugkilometern jährlich, die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre ab dem 10. Dezember 2028 und kann zweimal um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Bewerber müssen unter anderem Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach GWB, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorlegen sowie eine Erklärung gemäß EU-Russland-Sanktionsverordnung abgeben. Die Vergabe erfolgt wettbewerblich nach den Bestimmungen des 4. Teils des GWB und der VgV.

TransportationLogisticsPublic ServicesTransportationGovernmentRailwaysRail Transport ServicesRegional RailPublic TransportGerman RailwaysCross Border RailPublic Services ContractRail Infrastructure
Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis der Nichtbeauftragung russischer Unternehmen gemäß Art. 5 k) VO (EU) 2022/576
  • Erklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB (falls relevant)
  • Eigenerklärungen nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Eigenerklärung nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das Formblatt F (vgl. Anlage F zur Aufforderung zur Angebotsabgabe) auszufüllen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nachweis der Nichtbeauftragung russischer Unternehmen Nach Art. 5 k) VO (EU) 2025/1494 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die Bieter haben daher diesbezüglich die „Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576“ mit dem Angebot abzugeben (Anlage G zu diesem Verfahrensbrief). Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nach § 56 VgV möglich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001München-Prag Übergang (MPrÜ)

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von ca. 1,87 Mio. Zugkilometern pro Jahr auf den folgenden Linien: RE 25 München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Cham – Furth im Wald – Staatsgrenze D/CZ und RE 23 München Hbf – Regensburg Hbf – Hof Hbf als einzelnes Zugpaar. Die Verkehrsleistungen sind ab dem 10.12.2028, dem ersten Betriebstag nach dem großen Fahrplanwechsel im Jahr 2028, nach der Nachtpause zu erbringen. Der abzuschließende Verkehrs-durchführungsvertrag endet zum großen Fahrplanwechsel im Jahr 2031, am 13.12.2031. Die Lauf-zeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach 3 Jahre ab Betriebsaufnahme. Es werden Angebote mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag (VDV) enthält detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Leistungen. Die Verkehrsleistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.

CPV 60210000Frist 8. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link