Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000 mit Fahrgestell und Aufbau
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Schermbeck vergibt die Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs der Klasse TLF 3000 auf einem Allrad-Fahrgestell mit Doppelkabine. Derzeit wird ausschließlich das Los 1 ausgeschrieben, welches das Fahrgestell und den Aufbau umfasst. Die Beladung und Spezialgeräte werden in separaten, späteren Ausschreibungen vergeben. Die Vertragslaufzeit beträgt 108 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Angebot für die Lieferung eines TLF3000 auf einem Single-bereiftem Allradfahrgestell mit Doppelkabine (Doka) aufgeteilt in Los 1 TLF 3000 DOKA | Teil A - Fahrgestell Los 1 TLF 3000 DOKA | Teil B - Aufbau Los 2 - Beladung TLF 3000 Los 3 - Beladung TLF3000 - Holmatro Hinweis: Die Lose 2 und 3 werden hier nur veröffentlicht/genannt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Vorliegend wird hier nur Los 1 ausgeschrieben. Die Ausschreibung gliedert sich in Los 1 TLF 3000 DOKA | Teil A - Fahrgestell / Los 1 TLF 3000 DOKA | Teil B - Aufbau und die Lose 2-3. Anhaltende und sich verschärfende Lieferengpässe und Materialverfügbarkeiten führen momentan zu nicht kalkulierbaren Lieferterminen im führenden Los 1, so dass ein Liefertermin der auszuliefernden Beladung aktuell nicht genau definiert werden kann. Entsprechend den Grundsätzen der Gemeindeordnung ist die AGin zur wirtschaftlichen Verwendung der Haushaltsmittel verpflichtet. Daher werden die Lose 2 bis 3 zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem ein definierter Liefertermin für das jeweilige Los genannt werden kann, separat ausgeschrieben.
Die Gemeinde Schermbeck sucht einen Lieferanten für ein neues Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr, das mit 3.000 Litern Löschwasser ausgestattet ist. Aktuell wird nur der Fahrzeugunterbau (Fahrgestell) und der darauf aufgebaute Wassertank ausgeschrieben, während die eigentliche Ausrüstung und Spezialwerkzeuge in separaten Verfahren folgen. Grund für die Aufteilung sind aktuelle Lieferengpässe bei Fahrzeugkomponenten, die eine genaue Terminplanung aktuell unmöglich machen. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 108 Tagen und wird nach Preis und technischer Qualität bewertet.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Sauberkeit (keine Verurteilungen nach §123 GWB)
- Erfüllung der Steuer- und Sozialversicherungspflicht
- Technische Konformität mit Feuerwehrfahrzeug-Standards
- Lieferfähigkeit innerhalb von 108 Tagen
- Vorlage von Eignungsnachweisen nach §56 VGV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Details siehe Bewerbungsbedingungen Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nach §56 VGV nachgefordert werden dürfen. Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nach §56 VGV nachgefordert werden dürfen
Aufteilung in Lose
3 LoteLos 1 Angebot für die Lieferung eines TLF3000 auf einem Single-bereiftem Allradfahrgestell mit Doppelkabine (Doka) aufgeteilt in Los 1 TLF 3000 DOKA | Teil A - Fahrgestell Los 1 TLF 3000 DOKA | Teil B - Aufbau
Los 2 - Beladung TLF 3000 Hinweis: Die Lose 2 und 3 werden hier nur veröffentlicht/genannt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Vorliegend wird hier nur Los 1 ausgeschrieben. Die Ausschreibung gliedert sich in Los 1 TLF 3000 DOKA | Teil A - Fahrgestell / Los 1 TLF 3000 DOKA | Teil B - Aufbau und die Lose 2-3.
Los 3 - Beladung TLF3000 - Holmatro Hinweis: Die Lose 2 und 3 werden hier nur veröffentlicht/genannt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Vorliegend wird hier nur Los 1 ausgeschrieben. Die Ausschreibung gliedert sich in Los 1 TLF 3000 DOKA | Teil A - Fahrgestell / Los 1 TLF 3000 DOKA | Teil B - Aufbau und die Lose 2-3.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price
Preis | Wertungspreis PG 50%
- quality
Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der folgenden Unterkriterien) TMB 25% Konzeptbewertung (Gesamtpunkte Tabellenblatt "Bewertungsbogen") 25%
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Preis 100 %
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Preis 100 %
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung