Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Müller-BBM Industry Solutions GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

22. Mai 2026

TED·354804-2026

Durchführung von Schallmessungen an Autobahnen

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 26. Mai 2026
IngenieurdienstleistungenUmweltdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturSchallmessungVerkehrstechnikUmweltmonitoringAutobahnIngenieurdienstleistungen
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Schallmessungen für die Autobahnen A9 und A99 im Zeitraum von 2026 bis 2029 aus. Der Auftrag umfasst die akkreditierte Durchführung der Messungen sowie deren fachgerechte Auswertung. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Umwelt- und Verkehrstechnik.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Schallmessungen 2026-2029

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Durchführung von Schallmessungen an den Autobahnen A9 und A99. Der Auftrag erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Jahren, von 2026 bis 2029. Dabei müssen die Messungen akkreditiert erfolgen und anschließend detailliert ausgewertet werden, um die Lärmbelastung zu dokumentieren. Da der Zuschlag allein über den Preis erfolgt, ist eine effiziente Kalkulation der Messkampagnen entscheidend.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Schallmessungen 2026-2029

Schallmessungen 2026-2029 Durchführung von Schallmessungen auf der A9 und A99 mit Akkreditierung sowie Auswertung der Messungen

CPV 71313100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Zuschlag wird nach § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Müller-BBM Industry Solutions GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero