Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen für Gemeinschaftsunterkünfte in Unterfranken
Was wird ausgeschrieben
Die Regierung von Unterfranken schreibt Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen für verschiedene Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime in drei Regionen aus. Der Auftrag umfasst die professionelle Bekämpfung von Schädlingen nach den Grundsätzen der integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM) zum Schutz von Gesundheit und Bausubstanz. Die Vergabe erfolgt in drei regionalen Losen mit einer Laufzeit bis Mitte 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken – im Folgenden AG genannt – betreibt Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime. Das Vorkommen von Gliederfüßern, Nagetieren und anderen Wirbeltieren als Schädlinge im Umfeld des Menschen kann eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Gesundheit, Leib und Leben der Bewohner, der Mitarbeiter des AG sowie der Schutz der Bausubstanz und Ausstattung vor Schädlingsbefall. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages sucht der AG einen qualifizierten Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung – der diese Aufgaben nach den Grundsätzen der integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM) fachgerecht und zuverlässig durchführt.
Die Regierung von Unterfranken sucht einen Fachbetrieb für die Schädlingsbekämpfung in ihren Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen. Ziel ist es, Bewohner und Mitarbeiter vor gesundheitlichen Gefahren durch Schädlinge wie Nagetiere oder Insekten zu schützen und die Gebäude instand zu halten. Die Dienstleistung wird in drei regionalen Losen vergeben, die verschiedene Landkreise in Unterfranken abdecken. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie nach den Standards der integrierten Schädlingsbekämpfung arbeiten können, bei der chemische Mittel nur gezielt und als letzte Option eingesetzt werden.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Einhaltung der Grundsätze der integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM)
- Vollständigkeit der Angebotsunterlagen (keine Nachforderung vorgesehen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Information: Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV! Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Gemäß § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen.
Aufteilung in Lose
3 LoteDie Region 1 - Landkreise Aschaffenburg/Miltenberg umfasst mehrere Gemeinschaftsunterkünfte. Die Details können dem Unterkunftsverzeichnis entnommen werden.
Die Region 2 - Landkreise Würzburg/Kitzingen/Main Spessart umfasst mehrere Gemeinschaftsunterkünfte. Die Details können dem Unterkunftsverzeichnis entnommen werden.
Die Region 3 - Landkreise Schweinfurt/Hassberge/Rhön Grabfeld/Bad Kissingen umfasst mehrere Gemeinschaftsunterkünfte. Die Details können dem Unterkunftsverzeichnis entnommen werden.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
Preis
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Zeitplan
- 20. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung