Schadstoffuntersuchung Autobahn A59 Duisburg-Marxloh
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt eine Schadstoffuntersuchung an der A59 im Bereich Duisburg zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg (A40) und der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh. Die Leistung umfasst Baustelleneinrichtung, Probenahmen und Laboranalysen. Es handelt sich um ein einzelnes Los im offenen Verfahren.
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AK Duisburg (A 40) - AS Duisburg-Marxloh, Schadstoffuntersuchung A59 Mitte, Nord, Bauleistung Schadstoffuntersuchung
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Rheinland – benötigt eine Schadstoffuntersuchung für einen Abschnitt der Autobahn A59 in Duisburg. Konkret geht es um den Bereich vom Autobahnkreuz Duisburg an der A40 bis zur Anschlussstelle Duisburg-Marxloh. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Einrichtung der Baustelle, die Durchführung von Probenahmen sowie die Laboranalysen. Bewerber müssen standardmäßige Eignungsnachweise vorweisen, unter anderem zu Steuern, Sozialversicherung und Mindestlohn. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB
- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis ordnungsgemäßer Steuerzahlung
- Nachweis Einhaltung Mindestlohn- und Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Nachweis Einhaltung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotSchadstoffuntersuchung A59 Mitte, Nord, Bauleistung Baustelleneinrichtung Probenahmen Labor
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung