Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·479144-2026

Schadstoffsanierung und Rückbau des SEZ-Gebäudekomplexes

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 10. Juli 2026
BauleistungenImmobilienwirtschaftÖffentliche VerwaltungRueckbauSchadstoffsanierungAbbruchBauleistungenBerlinAltlastensanierung
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH (BEWOGE) schreibt den Rückbau sowie die Schadstoffsanierung des ehemaligen Sport- und Erholungszentrums (SEZ) in der Landsberger Allee 77 aus. Der Auftrag umfasst den vollständigen Abbruch des Gebäudekomplexes inklusive der zugehörigen Außenanlagen. Es handelt sich um die dritte Phase des Rückbauprojekts.

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Schadstoffsanierung und Rückbau des gesamten Gebäudekomplex samt Außenanlagen

VergabeHero-Einschätzung

Die Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH plant den vollständigen Rückbau des ehemaligen Sport- und Erholungszentrums (SEZ) in Berlin. Im Rahmen dieser dritten Projektphase müssen zunächst Schadstoffe fachgerecht saniert und anschließend der gesamte Gebäudekomplex sowie die dazugehörigen Außenanlagen abgerissen werden. Da es sich um ein großes Areal in zentraler Lage handelt, ist eine spezialisierte Expertise im Bereich Abbruch und Altlastensanierung erforderlich. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die Erfahrung mit komplexen Rückbauvorhaben in städtischen Gebieten haben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Landsberger Allee 77, Rückbau SEZ Phase 3

Schadstoffsanierung und Rückbau des gesamten Gebäudekomplex samt Außenanlagen

CPV 45111100
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    /

  • quality

    40

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 10. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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