Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten am Amtsgericht Merseburg

Status
Offen
Angebotsfrist
17.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
14.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000)
  • Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000)
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
755a6bda-4871-4edb-8e98-7f0ab56db116
Verfahrensnummer
2b673988-1851-4d45-be13-b8d3ec95fef5

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 13 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg beauftragt Schadstoffsanierung und Entsorgung sowie Abbrucharbeiten am Amtsgericht Merseburg in Sachsen-Anhalt. Dazu gehören unter anderem die Entfernung von rund 40 Metern Rohrummantelung mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), etwa 69 m² künstlichen Mineralfasern (KMF) sowie der Abbruch von Bauteilen und Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallationen. Die lärmintensiven Arbeiten sind während des laufenden Gerichtsbetriebs nur montags, mittwochs ab 12 Uhr und freitags vorgesehen; Angebote sind bis zum 17. November 2026 einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

- Baustelleneinrichtung für Schadstoffsanierung - Schadstoffsanierung und Entsorgung PAK im KG, ca. 40m Rohrummantelung - Schadstoffsanierung und Entsorgung KMF im EG, OG1, OG2 ca. 69m² KMF in Ständerwand - Abbruch und Entsorgung nichtkonstruktiven Altbaubestands (Fliesen ca. 300m², Estrich ca. 180m², Putz ca. 150m², Trockenbau ca. 85m², WC Trennwände ca. 63m²) - Abbruch und Entsorgung Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation (Heizung 450m Leitungen, Heizkörper 67 St., 9m Lüftungswickelfalzrohr, Sanitär ca. 140m Leitungen, Sanitärkeramik ca. 28 St.) Neben dem Baufeld grenzen unmittelbar die Räumlichkeiten des Amtsgerichtes Merseburg an, die während der Baudurchführung parallel in Nutzung sind. Nachfolgende Zeiten für lärmintensive Arbeiten wie Abbruch- und Stemmarbeiten, Kernbohrungen, Schneidarbeiten am Mauerwerk oder Beton wurden mit dem Nutzer im Vorfeld definiert. Lärmintensive Arbeiten sind möglich: Montag - ganztägig, Mittwoch - halbtags, ab 12:00 Uhr, Freitag - ganztägig Die PAK- und KMF-Sanierung darf nur von einem geeigneten Betrieb gemäß Anforderungen der TRGS 524, TRGS 521 und DGUV 101-004 durchgeführt werden. Dieser Fachkundenachweise gemäß Anforderungen TRGS 521, TRGS 524 und DGUV 101-004 muss auf Verlangen vorgelegt werden.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Los 16 Schadstoffsanierung - Amtsgericht Merseburg, Herrichtung Gebäudeteil 104a sowie Saalumbau Gebäudeteil 105 (SLB-2026-0409)

    - Baustelleneinrichtung für Schadstoffsanierung - Schadstoffsanierung und Entsorgung PAK im KG, ca. 40m Rohrummantelung - Schadstoffsanierung und Entsorgung KMF im EG, OG1, OG2 ca. 69m² KMF in Ständerwand - Abbruch und Entsorgung nichtkonstruktiven Altbaubestands (Fliesen ca. 300m², Estrich ca. 180m², Putz ca. 150m², Trockenbau ca. 85m², WC Trennwände ca. 63m²) - Abbruch und Entsorgung Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation (Heizung 450m Leitungen, Heizkörper 67 St., 9m Lüftungswickelfalzrohr, Sanitär ca. 140m Leitungen, Sanitärkeramik ca. 28 St.) Neben dem Baufeld grenzen unmittelbar die Räumlichkeiten des Amtsgerichtes Merseburg an, die während der Baudurchführung parallel in Nutzung sind. Nachfolgende Zeiten für lärmintensive Arbeiten wie Abbruch- und Stemmarbeiten, Kernbohrungen, Schneidarbeiten am Mauerwerk oder Beton wurden mit dem Nutzer im Vorfeld definiert. Lärmintensive Arbeiten sind möglich: Montag - ganztägig, Mittwoch - halbtags, ab 12:00 Uhr, Freitag - ganztägig Die PAK- und KMF-Sanierung darf nur von einem geeigneten Betrieb gemäß Anforderungen der TRGS 524, TRGS 521 und DGUV 101-004 durchgeführt werden. Dieser Fachkundenachweise gemäß Anforderungen TRGS 521, TRGS 524 und DGUV 101-004 muss auf Verlangen vorgelegt werden.

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Unterlagen gemäß der Anlagen Teil C der Aufforderung zur Angebotsabgabe, außer Formblatt 213-Angebotsschreiben, LV/LP“. Die Nichtabgabe des FB 213 führt zum Ausschluss des Angebotes.

Vergabeunterlagen

13 Dateien laut Portal · Stand 14.10.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Anlage 6 zu Pkt 10.1_WBVB.pdfSonstiges42 KB
Datenblatt_Baugewerbe.pdfSonstiges345 KB
Datenschutzerklärung_Vergabeverfahren.pdfFormular91 KB
Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz_02_06_2023.pdfFormular47 KB
Hinweisblatt AIB.pdfSonstiges92 KB
Hinweisblatt_e_Rechnungen___14UStG_2026_2.pdfSonstiges161 KB
LV SLB-2026-0409.pdfLVLeistungsverzeichnis480 KB
LV SLB-2026-0409.X83LVLeistungsverzeichnis301 KB
Planunterlagen.7zSonstiges12,4 MB
TVergG_Eigenerklärung_Tariftreue_260101.pdfVertragsbedingungen144 KB
210_ohne_Lose-TVergG LSA.pdfSonstiges1,3 MB
223 Aufgliederung der EP.pdfSonstiges357 KB

Anforderungen

Unterlagen gemäß der Anlagen Teil C der Aufforderung zur Angebotsabgabe, außer Formblatt 213-Angebotsschreiben, LV/LP“. Die Nichtabgabe des FB 213 führt zum Ausschluss des Angebotes.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.