TED·319670-2026

Schadstoffsanierung und Abbruch von Schulgebäude Haus A

Nordrhein-Westfalen
Aschberg, Germany·Veröffentlicht 11. Mai 2026
BauleistungenHochbauSanierung & AbbruchÖffentliche VerwaltungBildungswesenKommunaler BauSchadstoffsanierungAbbruchSchulbauOeffentliche BauvorhabenBauleistungenHochbauSanierung
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
8. Juni 2026
-35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Ascheberg vergibt die Schadstoffsanierung und den Abbruch für das Bestandsgebäude Haus A auf einem Schulcampus. Der Leistungsumfang umfasst die fachgerechte Entfernung gefährlicher Altlasten sowie den kompletten Rückbau nicht mehr benötigter Baustrukturen. Die Ausschreibung erfolgt als einzelnes Los mit einer Angebotsfrist im Juni 2026, der Zuschlag wird ausschließlich nach dem niedrigsten Preis vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Profilschule bildet mit der Mensa und der Sporthalle sowie den Sportanlagen das Schulzentrum. Es wurde zwischen den Jahren 1963 und 1971 erbaut, mehrfach erweitert und lange Zeit von einer Realschule genutzt. Mit dem Auslaufen der Realschule am 31.7.2016 nutzt die neue Schulform (Profilschule) die ehemaligen Gebäude. Um den Profilschulstandort in Ascheberg zu konzentrieren, wird die ehem. Hauptschule in Herben aufgegeben. Dafür müssen die Bestandsgebäude erweitert, umgebaut und saniert werden. Der neue Standort wird aus drei Gebäuden bestehen (Haus A (2), Haus B (3) und Haus C (1)) plus einem Wirtschaftsgebäude in leichter Bauweise. Haus A (2) wird nach Abschluss der Maßnahme ein saniertes Bestandsgebäude sein, Haus C (1) und Haus B (3) jeweils ein Neubau.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Ascheberg in Nordrhein-Westfalen lässt für ein bestehendes Schulgebäude auf einem Schulcampus Schadstoffe entfernen und Teile der Bausubstanz abbrechen. Der Auftrag umfasst die komplette Sanierung von gefährlichen Altlasten im Gebäude sowie den geordneten Rückbau von nicht mehr benötigten Baukörpern, um Platz für die geplante Erweiterung und Modernisierung des Schulstandorts zu schaffen. Die Ausschreibung ist als einzelnes Los konzipiert, die Angebotsfrist endet im Juni 2026 und der Zuschlag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: PSA Profischule Campus - Haus A)

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • VOB/A-konforme Eignungsnachweise
  • Nachweis über Entsorgungsfachbetriebe
  • Sachkundenachweis für Schadstoffsanierung
  • Nachweis über technische Ausstattung
  • Zuverlässigkeitserklärung nach VOB/A

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Eine Nachforderung von fehlenden Unterlagen wird im Rahmen der Vorgaben der VOB/A erfolgen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001PSA Profischule Campus - Haus A - Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten

Gegenstand der hier ausgeschriebenen Bauleistungen sind die Schadstoffsanierung und die Abbrucharbeiten für das Haus A..

CPV 45000000, 45111000, 45111100, 45113000, 45262660, 45453000, 45453100Frist 8. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen und Instandhaltungsangeboten. Gewertet wird der vom Bieter angegebene Gesamtangebotspreis. Grundlage der Bewertung ist dabei der Brutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.); eine ggf. vom Auftraggeber selbst zu entrichtende (Einfuhr-)Umsatzsteuer auf den Gesamtangebotspreis wird dabei für die Zwecke der Angebotswertung zum Gesamtangebotspreis hinzugerechnet.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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