Schadstoffgutachten, Beprobung und baubegleitende Schadstoffberatung

Was wird ausgeschrieben
Das Bezirksamt Spandau von Berlin schreibt Leistungen für Schadstoffgutachten, Beprobungen sowie eine baubegleitende Schadstoffberatung aus. Der Auftrag umfasst die fachliche Begleitung bei Bauvorhaben im Berliner Raum. Die Einreichung der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin.
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Schadstoffgutachten, Beprobung, Baubegleitende Schadstoffberatung
Das Bezirksamt Spandau von Berlin sucht einen Dienstleister für die Untersuchung und Überwachung von Schadstoffen bei Bauprojekten. Die Aufgabe umfasst das Erstellen von Gutachten, die Entnahme von Proben sowie die fachliche Beratung während der Bauphase, um den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung über standardisierte Formulare nachweisen und die Angebote rein digital über die Berliner Vergabeplattform einreichen. Es handelt sich um eine klassische Ingenieurs- oder Beratungsleistung im Bereich des Umweltschutzes und der Bausicherheit.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Einreichung über die Vergabeplattform Berlin/iTWOtender
- Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Angaben zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Angaben zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Angaben zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Beachtung der Hinweise zu restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de /vergabeplattform / bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt124EU oder V124 HF (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher. Der AG behält sich vor, ggf. weitere Eignungsnachweise eines Bieters abzufordern.
Aufteilung in Lose
1 LotSchadstoffgutachten, Beprobung, Baubegleitende Schadstoffberatung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Zeitplan
- 8. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung