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Schadstofferkundung für den Ersatzneubau der Bauwerke 3366, 3367 und 3368 an der A27

Niedersachsen
Hannover, Germany·Veröffentlicht 28. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenUmweltdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturSchadstofferkundungBauwesenInfrastrukturUmweltgutachtenAutobahn GmbhIngenieurleistungen
Auftragswert
~€45k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt eine Schadstofferkundung für drei Brückenbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Walsrode aus. Der Auftrag umfasst die Erstellung von Probenahmeplänen sowie die Durchführung von Beprobungen gemäß LAGA PN 98. Die Leistung ist für den Ersatzneubau der Bauwerke 3366, 3367 und 3368 an der A27 erforderlich.

Vollständige Beschreibung anzeigen

V1 A27 AD Walsrode Ersatzneubau der Bauwerke 3366, 3367, 3368, A27, Schadstofferkundung

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Schadstofferkundung an drei Brückenbauwerken im Zuge des Ersatzneubaus an der A27 im Bereich des Autobahndreiecks Walsrode. Der beauftragte Dienstleister muss zunächst einen detaillierten Probenahmeplan erstellen und anschließend die Beprobungen vor Ort fachgerecht durchführen, um Schadstoffbelastungen zu identifizieren. Die Arbeiten müssen dabei den strengen Richtlinien der LAGA PN 98 entsprechen, um eine repräsentative Analyse der Bausubstanz zu gewährleisten. Es handelt sich um eine spezialisierte ingenieurtechnische Dienstleistung im Bereich der Altlasten- und Schadstoffuntersuchung.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Erfüllung der Sozialversicherungspflichten
  • Ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern und Abgaben
  • Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Schadstofferkundung

Schadstofferkundung Vom AN ist im Vorfeld der Beprobungen für jedes Bauwerk ein Probenahmeplan inkl. Darstellung der Probenahmepunkte zu erstellen. Auf Grundlage des Probenahmeplans ergibt sich der detaillierte Untersuchungsumfang. Eine Haufwerksbeprobung hat nach der LAGA PN 98 zu erfolgen. Eine in situ-Beprobung ist so zu planen und durchzuführen, dass eine Repräsentativität wie bei einer Haufwerksbeprobung erreicht wird.

CPV 71500000Frist 28. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

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