Rahmenvertrag für Digitalisierungsdienstleistungen von Akten, Büchern und Sonderformaten
Was wird ausgeschrieben
Dataport AöR schreibt einen Rahmenvertrag zur Digitalisierung von insgesamt über 400 Millionen Seiten und Objekten aus. Die Ausschreibung ist in vier Lose unterteilt: Bücher, Massenschriftgut, Posteingang sowie Dias und Mikroformen. Pro Los werden jeweils drei Dienstleister gesucht, um den hohen Bedarf der öffentlichen Verwaltung an digitalen Akten zu decken.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Bedarfe bei Behörden, ihre Akten digital verfügbar zu machen, steigen seit einigen Jahren. Dataport bietet mit dem Service „Scannen als Dienstleistung“ eine Lösung an, mit der projekthaft große Bestände an Papierdokumenten digitalisiert werden können. Abschluss eines Rahmenvertrages für die Digitalisierung von Büchern (Los 1), Massenschriftgut (Los 2), des Posteingangs (Los 3) und von Dias, Microforms und Glasplattennegativen (Los 4). Für die einzelnen Lose erwarten wir folgende Seitenanzahlen: Los 1: ca. 2 Mio. Seiten Los 2: ca. 360 Mio. Seiten Los 3: ca. 50 Mio. Seiten Los 4: ca. 8 Mio. Scanobjekte Dataport sucht pro Los drei Scan-Dienstleister.
Die Dataport AöR, ein IT-Dienstleister für öffentliche Auftraggeber, sucht Partner für die Digitalisierung großer Mengen an Papierdokumenten und speziellen Medien. Das Projekt ist in vier Fachlose unterteilt: Bücher, allgemeine Aktenbestände, laufender Posteingang sowie historisches Kulturgut wie Dias und Glasplattennegative. Insgesamt sollen über 400 Millionen Seiten und Objekte digitalisiert werden, wobei für jedes Los drei Dienstleister unter Vertrag genommen werden sollen. Dies ist eine umfangreiche Ausschreibung für spezialisierte Scan-Dienstleister, die über die notwendige Infrastruktur für Massendigitalisierung verfügen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß § 123, 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Nachweis der Eignung gemäß § 16 VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
4 LoteIn einigen Bestandsakten von Behörden befinden sich Bücher wie Gebäudestatiken oder Personenstandsregister. Im Kulturbereich werden historisch wertvolle Bücher verwahrt. Diese gebundenen Medien sollen im Zuge der Digitalisierung elektronisch erfasst werden.
Gegenstand dieses Loses ist die Digitalisierung von Bestandsakten. Erfasst wird insbesondere klassisches Schriftgut aus verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, beispielsweise Personalakten sowie Akten aus Bauämtern.
Gegenstand dieses Loses ist die Erbringung von Leistungen zur Digitalisierung des Posteingangs für Kunden von Dataport. Die eingehende Post wird auf Anforderung des jeweiligen Dataport-Kunden durch den Auftragnehmer bei der zuständigen Behörde abgeholt und beim Auftragnehmer zur Digitalisierung vorbereitet. Alternativ kann die Postadresse des Dataport-Kunden auf ein Postfach umgeleitet werden, für das der Auftragnehmer eine Öffnungsberechtigung erhält; Abholfrequenz und Abholzeitpunkt werden im Rahmen der Auftragsklärung festgelegt und im Lastenheft beschrieben.
Gegenstand dieses Loses ist die Digitalisierung von Kulturgut und Sonderformaten, z. B. Dias, Glasplattennegativen, Microforms sowie Fotos, Postkarten und Grafiken, die in hoher Qualität zu digitalisieren sind.
Zuschlagskriterien
8 Kriterien- quality
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P
- price
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P
- price
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P
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Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P
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Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P
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Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P
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Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P
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Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P
Zeitplan
- 12. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung