Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung von Verwaltungs- und Bauakten
Was wird ausgeschrieben
Der KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister vergibt eine Rahmenvereinbarung über Scan-Dienstleistungen zur Digitalisierung von Akten und Dokumenten für die öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen. Die Vergabe erfolgt in 5 Losen: Verwaltungsakten I–III, Bauakten und kontaminierte Akten. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage (ca. 2 Jahre). Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstleistungen für die Digitalisierung von Akten und Dokumenten
Der KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister, ein Zusammenschluss kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen, vergibt eine Rahmenvereinbarung über Scan-Dienstleistungen zur Digitalisierung von Verwaltungs- und Bauakten. Die Beschaffung ist in fünf Lose aufgeteilt: drei Lose für verschiedene Verwaltungsakten, ein Los für Bauakten und ein Los für kontaminierte Akten. Hintergrund ist die Umsetzung des E-Government-Gesetzes und des Onlinezugangsgesetzes in NRW, wonach Kommunen ihre Verwaltungsleistungen digital anbieten müssen. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, der geschätzte Gesamtwert liegt im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Der Zuschlag erfolgt allein nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung für Scan-Dienstleistungen im öffentlichen Sektor
- Referenzen für Digitalisierungsprojekte vergleichbaren Umfangs
- Fähigkeit zur Bearbeitung kontaminierter Akten (Sicherheitsanforderungen)
- Kapazität für großvolumige Digitalisierungsprojekte
- Erfahrung mit der Umsetzung von E-Government-Vorhaben
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
5 LoteDie öffentliche Verwaltung in NRW hat sich für eine konsequente Umsetzung des E-Government-Gesetzes entschieden. Im Rahmen dessen sollen die Verwaltungen in den kommenden Jahren weiter digitalisiert und somit Arbeitsprozesse effizienter und transparenter gestaltet werden. Darüber hinaus verpflichtet das Onlinezugangsgesetz die Kommunen in NRW, ihre Verwaltungsleistungen über ihre Verwaltungsportale digital anzubieten, sodass Beschaffungsbedarf im Bereich der Scandienstleistungen zur Digitalisierung von Akten und Dokumenten besteht. Der KDN beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Digitalisierung von Akten und Dokumenten mit einem Auftragnehmer zu schließen. Basierend auf dieser Rahmenvereinbarung wird jeder Abrufberechtigte eigenverantwortlich den entsprechenden Bedarf an Dienstleistungen abrufen und einen entsprechenden EVB-IT Dienstvertrag abschließen. Ansprechpartner für alle Fragen in Bezug auf diese Rahmenvereinbarung ist der KDN. Die zu digitalisierenden Akten und Dokumentenarten betreffen Verwaltungsakten einschl. Ausländeramt Akten, Bauakten und Baupläne sowie sog. historische oder kontaminierte Verwaltungsakten. Einzelheiten werden im Leistungsverzeichnis beschrieben. Die fachliche Basis der Digitalisierungsleistungen bildet die BSI Technische Richtlinie 03138 - Ersetzendes Scannen (Version 1.5 vom 21.11.2024) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zu finden unter: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03138/TR-03138_V1_5.pdf?__blob=publicationFile&v=15. Die gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind einzuhalten. Es können Einzelaufträge für alle Arbeitsabschnitte der der Digitalisierung von Akten und Dokumenten, die im Leistungsverzeichnis beschrieben werden, oder Teile davon einschließlich der Nebenleistungen für die Aufbereitung und Lagerung. Den Umfang bestimmt das abrufberechtigte Mitglied. Eine detaillierte Auflistung der zu beschaffenden Produktkategorien und Dienstleistungen ist in dem Preisblatt / Leistungsverzeichnis (Anlage 1.2) zu finden. Der Auftraggeber bildet zur Förderung des Mittelstands folgende Lose: Der Auftraggeber hat eine Aufteilung des Beschaffungsvorhabens in mehreren Losen erwogen und folgende Lose gebildet: Los 1: Verwaltungsakten I Los 2: Verwaltungsakten II Los 3 Verwaltungsakten III Los 4 Bauakten I Los 5 Bauakten II Los 6 Kontaminierte Akten
Die öffentliche Verwaltung in NRW hat sich für eine konsequente Umsetzung des E-Government-Gesetzes entschieden. Im Rahmen dessen sollen die Verwaltungen in den kommenden Jahren weiter digitalisiert und somit Arbeitsprozesse effizienter und transparenter gestaltet werden. Darüber hinaus verpflichtet das Onlinezugangsgesetz die Kommunen in NRW, ihre Verwaltungsleistungen über ihre Verwaltungsportale digital anzubieten, sodass Beschaffungsbedarf im Bereich der Scandienstleistungen zur Digitalisierung von Akten und Dokumenten besteht. Der KDN beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Digitalisierung von Akten und Dokumenten mit einem Auftragnehmer zu schließen. Basierend auf dieser Rahmenvereinbarung wird jeder Abrufberechtigte eigenverantwortlich den entsprechenden Bedarf an Dienstleistungen abrufen und einen entsprechenden EVB-IT Dienstvertrag abschließen. Ansprechpartner für alle Fragen in Bezug auf diese Rahmenvereinbarung ist der KDN. Die zu digitalisierenden Akten und Dokumentenarten betreffen Verwaltungsakten einschl. Ausländeramt Akten, Bauakten und Baupläne sowie sog. historische oder kontaminierte Verwaltungsakten. Einzelheiten werden im Leistungsverzeichnis beschrieben. Die fachliche Basis der Digitalisierungsleistungen bildet die BSI Technische Richtlinie 03138 - Ersetzendes Scannen (Version 1.5 vom 21.11.2024) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zu finden unter: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03138/TR-03138_V1_5.pdf?__blob=publicationFile&v=15. Die gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind einzuhalten. Es können Einzelaufträge für alle Arbeitsabschnitte der der Digitalisierung von Akten und Dokumenten, die im Leistungsverzeichnis beschrieben werden, oder Teile davon einschließlich der Nebenleistungen für die Aufbereitung und Lagerung. Den Umfang bestimmt das abrufberechtigte Mitglied. Eine detaillierte Auflistung der zu beschaffenden Produktkategorien und Dienstleistungen ist in dem Preisblatt / Leistungsverzeichnis (Anlage 1.2) zu finden. Der Auftraggeber bildet zur Förderung des Mittelstands folgende Lose: Der Auftraggeber hat eine Aufteilung des Beschaffungsvorhabens in mehreren Losen erwogen und folgende Lose gebildet: Los 1: Verwaltungsakten I Los 2: Verwaltungsakten II Los 3 Verwaltungsakten III Los 4 Bauakten I Los 5 Bauakten II Los 6 Kontaminierte Akten
Die öffentliche Verwaltung in NRW hat sich für eine konsequente Umsetzung des E-Government-Gesetzes entschieden. Im Rahmen dessen sollen die Verwaltungen in den kommenden Jahren weiter digitalisiert und somit Arbeitsprozesse effizienter und transparenter gestaltet werden. Darüber hinaus verpflichtet das Onlinezugangsgesetz die Kommunen in NRW, ihre Verwaltungsleistungen über ihre Verwaltungsportale digital anzubieten, sodass Beschaffungsbedarf im Bereich der Scandienstleistungen zur Digitalisierung von Akten und Dokumenten besteht. Der KDN beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Digitalisierung von Akten und Dokumenten mit einem Auftragnehmer zu schließen. Basierend auf dieser Rahmenvereinbarung wird jeder Abrufberechtigte eigenverantwortlich den entsprechenden Bedarf an Dienstleistungen abrufen und einen entsprechenden EVB-IT Dienstvertrag abschließen. Ansprechpartner für alle Fragen in Bezug auf diese Rahmenvereinbarung ist der KDN. Die zu digitalisierenden Akten und Dokumentenarten betreffen Verwaltungsakten einschl. Ausländeramt Akten, Bauakten und Baupläne sowie sog. historische oder kontaminierte Verwaltungsakten. Einzelheiten werden im Leistungsverzeichnis beschrieben. Die fachliche Basis der Digitalisierungsleistungen bildet die BSI Technische Richtlinie 03138 - Ersetzendes Scannen (Version 1.5 vom 21.11.2024) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zu finden unter: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03138/TR-03138_V1_5.pdf?__blob=publicationFile&v=15. Die gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind einzuhalten. Es können Einzelaufträge für alle Arbeitsabschnitte der der Digitalisierung von Akten und Dokumenten, die im Leistungsverzeichnis beschrieben werden, oder Teile davon einschließlich der Nebenleistungen für die Aufbereitung und Lagerung. Den Umfang bestimmt das abrufberechtigte Mitglied. Eine detaillierte Auflistung der zu beschaffenden Produktkategorien und Dienstleistungen ist in dem Preisblatt / Leistungsverzeichnis (Anlage 1.2) zu finden. Der Auftraggeber bildet zur Förderung des Mittelstands folgende Lose: Der Auftraggeber hat eine Aufteilung des Beschaffungsvorhabens in mehreren Losen erwogen und folgende Lose gebildet: Los 1: Verwaltungsakten I Los 2: Verwaltungsakten II Los 3 Verwaltungsakten III Los 4 Bauakten I Los 5 Bauakten II Los 6 Kontaminierte Akten
Die öffentliche Verwaltung in NRW hat sich für eine konsequente Umsetzung des E-Government-Gesetzes entschieden. Im Rahmen dessen sollen die Verwaltungen in den kommenden Jahren weiter digitalisiert und somit Arbeitsprozesse effizienter und transparenter gestaltet werden. Darüber hinaus verpflichtet das Onlinezugangsgesetz die Kommunen in NRW, ihre Verwaltungsleistungen über ihre Verwaltungsportale digital anzubieten, sodass Beschaffungsbedarf im Bereich der Scandienstleistungen zur Digitalisierung von Akten und Dokumenten besteht. Der KDN beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Digitalisierung von Akten und Dokumenten mit einem Auftragnehmer zu schließen. Basierend auf dieser Rahmenvereinbarung wird jeder Abrufberechtigte eigenverantwortlich den entsprechenden Bedarf an Dienstleistungen abrufen und einen entsprechenden EVB-IT Dienstvertrag abschließen. Ansprechpartner für alle Fragen in Bezug auf diese Rahmenvereinbarung ist der KDN. Die zu digitalisierenden Akten und Dokumentenarten betreffen Verwaltungsakten einschl. Ausländeramt Akten, Bauakten und Baupläne sowie sog. historische oder kontaminierte Verwaltungsakten. Einzelheiten werden im Leistungsverzeichnis beschrieben. Die fachliche Basis der Digitalisierungsleistungen bildet die BSI Technische Richtlinie 03138 - Ersetzendes Scannen (Version 1.5 vom 21.11.2024) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zu finden unter: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03138/TR-03138_V1_5.pdf?__blob=publicationFile&v=15. Die gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind einzuhalten. Es können Einzelaufträge für alle Arbeitsabschnitte der der Digitalisierung von Akten und Dokumenten, die im Leistungsverzeichnis beschrieben werden, oder Teile davon einschließlich der Nebenleistungen für die Aufbereitung und Lagerung. Den Umfang bestimmt das abrufberechtigte Mitglied. Eine detaillierte Auflistung der zu beschaffenden Produktkategorien und Dienstleistungen ist in dem Preisblatt / Leistungsverzeichnis (Anlage 1.2) zu finden. Der Auftraggeber bildet zur Förderung des Mittelstands folgende Lose: Der Auftraggeber hat eine Aufteilung des Beschaffungsvorhabens in mehreren Losen erwogen und folgende Lose gebildet: Los 1: Verwaltungsakten I Los 2: Verwaltungsakten II Los 3 Verwaltungsakten III Los 4 Bauakten I Los 5 Bauakten II Los 6 Kontaminierte Akten
Die öffentliche Verwaltung in NRW hat sich für eine konsequente Umsetzung des E-Government-Gesetzes entschieden. Im Rahmen dessen sollen die Verwaltungen in den kommenden Jahren weiter digitalisiert und somit Arbeitsprozesse effizienter und transparenter gestaltet werden. Darüber hinaus verpflichtet das Onlinezugangsgesetz die Kommunen in NRW, ihre Verwaltungsleistungen über ihre Verwaltungsportale digital anzubieten, sodass Beschaffungsbedarf im Bereich der Scandienstleistungen zur Digitalisierung von Akten und Dokumenten besteht. Der KDN beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen für die Digitalisierung von Akten und Dokumenten mit einem Auftragnehmer zu schließen. Basierend auf dieser Rahmenvereinbarung wird jeder Abrufberechtigte eigenverantwortlich den entsprechenden Bedarf an Dienstleistungen abrufen und einen entsprechenden EVB-IT Dienstvertrag abschließen. Ansprechpartner für alle Fragen in Bezug auf diese Rahmenvereinbarung ist der KDN. Die zu digitalisierenden Akten und Dokumentenarten betreffen Verwaltungsakten einschl. Ausländeramt Akten, Bauakten und Baupläne sowie sog. historische oder kontaminierte Verwaltungsakten. Einzelheiten werden im Leistungsverzeichnis beschrieben. Die fachliche Basis der Digitalisierungsleistungen bildet die BSI Technische Richtlinie 03138 - Ersetzendes Scannen (Version 1.5 vom 21.11.2024) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zu finden unter: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/TechnischeRichtlinien/TR03138/TR-03138_V1_5.pdf?__blob=publicationFile&v=15. Die gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind einzuhalten. Es können Einzelaufträge für alle Arbeitsabschnitte der der Digitalisierung von Akten und Dokumenten, die im Leistungsverzeichnis beschrieben werden, oder Teile davon einschließlich der Nebenleistungen für die Aufbereitung und Lagerung. Den Umfang bestimmt das abrufberechtigte Mitglied. Eine detaillierte Auflistung der zu beschaffenden Produktkategorien und Dienstleistungen ist in dem Preisblatt / Leistungsverzeichnis (Anlage 1.2) zu finden. Der Auftraggeber bildet zur Förderung des Mittelstands folgende Lose: Der Auftraggeber hat eine Aufteilung des Beschaffungsvorhabens in mehreren Losen erwogen und folgende Lose gebildet: Los 1: Verwaltungsakten I Los 2: Verwaltungsakten II Los 3 Verwaltungsakten III Los 4 Bauakten I Los 5 Bauakten II Los 6 Kontaminierte Akten
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price100%
Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- price100%
Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- price100%
Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- price100%
Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- price100%
Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert